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Reform der Europäischen Währungsunion / Europaministerin Müller: „Kein Blankoscheck ohne demokratische Kontrolle“ / Einbeziehung von Bundestag und Bundesrat bei Hilfsmaßnahmen

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Bayerns Europaministerin Emilia Müller fordert bei der Errichtung wie bei der Gewährung von Hilfen durch den geplanten Europäischen Stabilitätsmechanismus die regelmäßige Einbeziehung von Bundestag und Bundesrat. Müller: „Einen Blankoscheck ohne demokratische Kontrolle darf es bei der Reform der Europäischen Währungsunion nicht geben. Sowohl die Errichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus als auch die Gewährung von Hilfen aus dem Fond muss von der vorherigen Zustimmung des Deutschen Bundestages abhängig gemacht werden. Der Rettungsschirm betrifft massiv das Haushaltsrecht des deutschen Bundestages und die Interessen der deutschen Steuerzahler. Mögliche Hilfen müssen daher offen im Parlament diskutiert werden. Alles andere ist Gift für die Akzeptanz Europas bei den Bürgern“.

Nach den Worten der Europaministerin muss ein deutsches Begleitgesetz zum Europäischen Stabilitätsmechanismus auch eine Einbeziehung des Bundesrates vorsehen. „Mit gutem Grund sind die Länder über den Bundesrat am Verfahren für das Bundeshaushaltsgesetzt beteiligt. Auch wenn Hilfsgelder an andere Euro-Mitgliedsstaaten fließen sollen, ist die Stimme der deutschen Länder als Sachwalter der Interessen unserer Bürger unverzichtbar. Die Menschen können sich darauf verlassen, dass Bayern mit ganzem Einsatz für einen dauerhaft starken Euro und stabile Haushalte in Europa kämpft.“


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