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Bericht aus der Kabinettssitzung

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1. Söder und Fahrenschon: 365 Millionen Euro für 21 neue bayerische Krankenhausbau-Projekte

2. Kabinett beschließt Konzept für effizienteren Energiestandard bei staat-lichen Gebäuden / Innenminister Herrmann: „Energieeffizientes Planen und Bauen reduziert Energiebedarf von Gebäuden erheblich / Konzept zum Bau energieeffizienter staatlicher Liegenschaften macht staatliche Gebäude zukunftsfähig / Freistaat als öffentlicher Bauherr nimmt Vorbild-funktion wahr“

3. Zwischenbilanz zum bayerischen Forschungs- und Technologie-Programm – ‚Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen und Hand-werksbetriebe’ / Wirtschaftsminister Zeil: „Innovationsgutscheine Bayern finden großen Zuspruch“

4. Ministerrat ermöglicht ‚Feuerwehrführerschein‘ für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen / Innenminister Herrmann: „Einsatz- und Leistungsfähigkeit unserer ehrenamtlichen Helfer werden dauerhaft gesichert / Große Er-leichterung für Freiwillige Feuerwehren, Rettungsdienste und Katastrophenschutz“

5. Evaluationskommission bescheinigt Elitenetzwerk Bayern hervorragende Arbeit / Wissenschaftsminister Heubisch: „Wir entwickeln das Elitenetz-werk weiter und machen es fit für die aktuellen Herausforderungen“ / neue Förderlinie „Internationale Nachwuchsforschergruppen“

6. Förderung der Investitionen von Unternehmen zentrales Instrument zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse im ganzen Land / Weichen-stellung für beihilferechtliche Regelungen der EU nach 2014 beginnt / Wirtschaftsminister Zeil: „Brüssel muss bayerische Sondersituation be-rücksichtigen, Fördergefälle zu den neuen Ländern und zu Tschechien muss gesenkt werden“

7. Kabinett verabschiedet Konzept für Forschung und Entwicklung im Energiebereich / Wirtschaftsminister Zeil: „Bayern setzt auf Technologie-führerschaft“ / Wissenschaftsminister Heubisch: „Zukunftsfähige Energie-Versorgung braucht leistungsfähige Energie-Forschung / In Bayern enormes Potenzial vorhanden“

 

1. Söder und Fahrenschon: 365 Millionen Euro für 21 neue bayerische Krankenhausbau-Projekte Zum Videostatement

Das Kabinett hat heute 21 zusätzliche Krankenhausbauprojekte mit einem Investitionsvolumen von rund 365 Millionen Euro auf den Weg gebracht - 19 Millionen Euro mehr als im vergangenen Jahr. Gesund-heitsminister Dr. Markus Söder: „Unsere Investitionen sind die Basis für das menschliche Krankenhaus der Zukunft.“ Mit dem Krankenhausbauprogramm beweise der Freistaat erneut, wie wichtig ihm eine umfassende wohnortnahe und hochwertige Krankenhausversorgung ist. Bedeutende Investitionen werden deshalb nicht nur in zahlreiche Vorhaben in Städten fließen, sondern auch in den ländlichen Raum. Durch die zahlreichen Projekte im Krankenhausbauprogramm könnten der medizinische Fortschritt und die individuellen Bedürfnisse der Patienten noch stärker in Einklang gebracht werden. Zudem werde die Idee des umweltfreundlichen Krankenhauses - des "Green-Hospital" - Zug um Zug umgesetzt, betonte Söder. Ziel sei dabei ein Brückenschlag zwischen den Themen Gesundheit und Umweltschutz. Ökologie, Nachhaltigkeit und die Bedürfnisse der Patienten sollen besser miteinander verbunden werden, so der Gesundheitsminister. „Krankenhäuser sind energieintensive Betriebe. Deshalb ist ein ausgewogenes Maßnahmenbündel zum Energiesparen so wichtig.“ Bei Neubauten und Sanierungen müsse daher stets auf wirksame energetische Verbesserungen in den Krankenhäusern in Bayern geachtet werden. Dazu gebe es unter anderen bei den Neubaumaßnahmen in München-Sendling und München-Harlaching bereits umfassende Planungen.

Finanzminister Georg Fahrenschon verwies auf die traditionell gute Mittelausstattung für die Krankenhausfinanzierung in Bayern: „Die Staatsregierung bekennt sich zur staatlichen Verantwortung im Rahmen der dualen Krankenhausfinanzierung. Trotz des im Jahr 2011 um 50 Millionen Euro auf 450 Millionen Euro abgesenkten Haushaltsansatzes können dieses Jahr wiederum der Bedarf für alle in der Förderung befindlichen Krankenhausprojekte vollständig abgedeckt werden. Besonders erfreulich ist, dass wir 16 für spätere Jahre eingeplante Projekte in einer Größenordnung von rund 190 Millionen Euro in das Jahreskrankenhausbauprogramm 2011 vorziehen konnten. Dies ermöglicht es, den Krankenhausträgern, Vorhaben beschleunigt zu beginnen bzw. fortzuführen und sich so von den Finanzierungskosten zu entlasten. In der Folge können die freiwerdenden Ansätze über den eigentlichen Einplanungsrahmen hinausgehend für die Aufnahme neuer Projekte verwendet werden.“ Die geplanten Investitionen bedeuteten laut Fahrenschon einen Anschub für Bauwirtschaft, Handwerk und die medizintechnische Branche. „Wir setzen die bayerische Nachhaltigkeitsstrategie der letzten Jahre fort: Bei einem Haushalt ohne Neuverschuldung stabilisieren wir mit gezielten Wachstumsimpulsen das Vertrauen der Bürger und Unternehmer in den Wirtschaftskreislauf. Genau hierzu dienen auch die heute auf den Weg gebrachten Krankenhaus-bauinvestitionen“, so Fahrenschon weiter.

Mit der Einplanung in die Jahreskrankenhausbauprogramme 2012 bis 2015 erhalten alle Projekte Planungssicherheit (Info unter www.krankenhausplanung.bayern.de). Die Krankenhausträger können ihre betreffenden Planungen unverzüglich realisieren. Im Einzelnen sind folgende 21 Projekte neu:

1. Jahreskrankenhausbauprogramm: 2012

• Klinikum Freising mit 7,56 Millionen Euro

• Urologische Klinik Planegg - mit 7,67 Millionen Euro

• Krankenhaus Achdorf mit 9,88 Millionen Euro

• Kreiskrankenhaus Viechtach mit 10,55 Millionen Euro

• Kreiskrankenhaus Wörth a.d. Donau mit 2,11 Millionen Euro

• Klinikum Kulmbach mit 8,27 Millionen Euro

• Nürnberg Klinikum-Süd mit 4,25. Millionen uro

• Kreisklinik Gunzenhausen mit 17,50 Millionen Euro

• Klinikum Memmingen mit 6,26 Millionen Euro

• Klinikum München-Harlaching mit 74,49 Millionen Euro

• Klinikum München-Pasing mit 5,13 Millionen Euro

• Sana-Klinik München-Sendling mit 12 Millionen Euro

2. Jahreskrankenhausbauprogramm: 2013

• Klinikum Dachau mit 8,54 Millionen Euro

• Klinikum Bamberg mit 27,08 Millionen Euro

• Krankenhaus Hohe Warte Bayreuth mit 19,41 Millionen Euro

• Klinikum Kempten mit 22,65 Millionen Euro

• Bezirkskrankenhaus Kempten mit 21,26 Millionen Euro

3. Jahreskrankenhausbauprogramm: 2014

• Krankenhaus Mühldorf mit 11,18 Millionen Euro

• Klinikum Coburg mit 5,15 Millionen Euro

4. Jahreskrankenhausbauprogramm: 2015

• Klinikum Ingolstadt mit 59,97 Millionen Euro

• Klinik Josefinum Augsburg mit 24,16 Millionen Euro

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2. Kabinett beschließt Konzept für effizienteren Energiestandard bei staatlichen Gebäuden / Innenminister Herrmann: „Energieeffizientes Planen und Bauen reduziert Energiebedarf von Gebäuden erheblich / Konzept zum Bau energieeffizienter staat-licher Liegenschaften macht staatliche Gebäude zukunftsfähig / Freistaat als öffentlicher Bauherr nimmt Vorbildfunktion wahr“ Zum Videostatement

Der Ministerrat hat heute beschlossen, künftig bei staatlichen Gebäuden einen deutlich effizienteren Energiestandard als bisher zugrunde zu legen. Innenminister Joachim Herrmann: „Mit dem bayerischen Energiekonzept ‚Energie innovativ‘ haben wir uns ehrgeizige Ziele gesetzt. Auch nach dem Ausstieg aus der Kernenergie und den Umstieg in regenerative Energieformen muss Energie sicher, bezahlbar und klimafreundlich bleiben. Vor dem Hintergrund der Energiewende hat der heutige Beschluss des Kabinetts zum energetischen Standard bei staatlichen Gebäuden Signalwirkung für unsere Anstrengungen zur Energieeinsparung. Er ist ein wichtiger Beitrag zur Erhöhung der Energieeffizienz und damit auch zur Erreichung der bayerischen Klimaschutzziele.“

Das vom Kabinett gebilligte Konzept des Innenministers sieht vor, dass neue Verwaltungsgebäude des Freistaats regelmäßig auf der Grund-lage des Passivhausstandards ausgeführt werden. Damit gelten künftig für staatliche Gebäude wie beispielsweise Bauämter, Finanzämter, Vermessungsämter und Polizeiinspektionen auch hinsichtlich der Energieeffizienz höchste Anforderungen. Im übrigen sieht das Konzept des Innenministeriums vor, dass die Planungen staatlicher Baumaßnahmen - sowohl im Neubau als auch im Bestand - die Anforderungen der Energieeinsparverordnung 2009 bezüglich der Gebäudehülle generell um mindestens 30 Prozent unterschreiten müssen. Die höheren Anforderungen sind nur ausnahmsweise dann nicht anzuwenden, wenn im Einzelfall wirtschaftliche, technische oder nutzerbedingte Gründe dagegen sprechen. In einer Pilotphase sollen auch einzelne ausgewählte Sonderbauten – wie etwa Institutsgebäude – in dem anspruchsvollen Passivhausstandard errichtet werden. Bei diesen komplexen Neubauten wird eine wissenschaftliche Begleitung zur Auswertung und Evaluierung hinzugezogen.

Innenminister Herrmann: „Mit unserem Konzept für einen effizienteren Energiestandard machen wir die staatlichen Gebäude zukunftsfähig. Darüber hinaus nimmt der Freistaat als öffentlicher Bauherr deutlich sichtbar seine Vorbildfunktion wahr.“ Innenminister Herrmann wies darauf hin, dass in Deutschland mehr als 30 Prozent der Energie in die Wärmeversorgung von Gebäuden fließen. In Bayern verursache die Wärmeversorgung mit fast 30 Millionen Tonnen rund 35 Prozent der energiebedingten CO2-Emissionen. „Durch energieeffizientes Planen und Bauen lässt sich der Energiebedarf von Gebäuden ganz erheblich reduzieren. Auch angesichts des nicht unerheblichen Anteils der Energiekosten in den öffentlichen Haushalten halte ich es für unerlässlich, die Wirtschaftlichkeit von Baumaßnahmen anhand einer Zusammenschau von Investitions- und Betriebskosten unter Einbeziehung von Umweltfolgekosten zu betrachten“, so der Innenminister. Der Passivhausstandard reduziert nach heutigem Stand der Technik - aufgrund einer optimierten Gebäudehülle und hocheffizienter Technik - den Energiebedarf von Gebäuden auf ein Minimum. Damit verbundene Mehrkosten in der Investition von durchschnittlich acht Prozent werden langfristig durch Einsparungen bei den Energiekosten abgedeckt. Die Unterschreitung der EnEV-Anforderungen um 30 Prozent führt zu Mehrkosten von bis zu zwei Prozent.

Bereits im Jahr 2008 hatte die Staatsbauverwaltung in Bayern aufgrund eines Kabinettsbeschlusses im Vorgriff auf die spätere EnEV 2009 deren verschärfte Anforderungen für staatliche Baumaßnahmen eingeführt. Herrmann: „Mit den neuen Regelungen gehen wir heute hinsichtlich künftiger Anforderungen an das Bauen wieder einen wichtigen Schritt voraus und nehmen damit gegenüber anderen Bundesländern eine Vorreiterrolle ein.“

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3. Zwischenbilanz zum bayerischen Forschungs- und Technologie-Programm – ‚Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe’ / Wirtschaftsminister Zeil: „Innovationsgut-scheine Bayern finden großen Zuspruch“ Zum Videostatement

Wirtschaftsminister Martin Zeil hat in der heutigen Kabinettssitzung eine positive Zwischenbilanz zum Forschungs- und Technologie-Programm ‚Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe’ gezogen und angekündigt, dass das Wirtschaftsministerium zusätzliche Mittel in Höhe von 1,6 Millionen Euro bis zum Ende der Pilotphase im Mai 2012 für eine weitere Unterstützung des Programmes durch Umschichtung aus dem Haushalt bereitstellt. Zeil: „Das Programm stößt bei den innovativen Unternehmen in Bayern auf breite Zustimmung. Mit den Innovationsgutscheinen rücken Wirtschaft und Wissenschaft enger zusammen. So werden durch Kooperationsprojekte zahlreiche neue Entwicklungen angestoßen. Unsere Innovationsgutscheine sind genau auf die Bedürfnisse der Unternehmen ausgerichtet. Nach einem einfachen Antragsverfahren und einer Bearbeitungszeit von höchstens drei Wochen kann der Unternehmer bereits über seine Fördermittel verfügen.“

Seit Juni 2009 unterstützt der Freistaat Bayern mit den Innovationsgut-scheinen kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe. Mit diesen Gutscheinen werden die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren sowie Dienstleistungen mit bis zu 7.500 Euro gefördert. Dabei arbeiten die Unternehmen eng mit einer Forschungs- und Entwicklungseinrichtung zusammen. Inzwischen wurden bereits mehr als 800 Anträge gestellt.

Eine Auswertung des bisherigen Verlaufs des Programms ergab folgende Ergebnisse:

• Über 600 Innovationsgutscheine mit einem Volumen von knapp 4,6 Millionen Euro wurden bewilligt.

• 54 Prozent der Fördermittel gehen in den ländlichen bzw. struktur-schwachen Raum. Mit den Innovationsgutscheinen steht somit ein technologiepolitisches Instrument zur Verfügung, das gezielt Potenziale innovativer Unternehmen außerhalb von Ballungszentren unterstützt.

• Die Innovationsgutscheine zeichnen sich durch eine beachtliche Hebelwirkung aus. Mit der Förderung konnte bislang ein Projekt-volumen von über 23 Millionen Euro angestoßen werden.

• Über die Hälfte der geförderten Unternehmen haben unter einer Million Euro Umsatz und maximal fünf Mitarbeiter. Es profitieren somit überwiegend kleine Unternehmen.

Der Wirtschaftsminister zeigte sich sehr zufrieden über die gute Resonanz: „Diese Ergebnisse zeigen deutlich, dass es mit den Innovationsgutscheinen gelungen ist, gerade kleinen Unternehmen den Einstieg in eigene Forschungs- und Innovationsaktivitäten zu ermöglichen. Innovation ist wie Familie und Bildung Schwerpunkt der Zukunftsstrategie ‚Aufbruch Bayern‘.Innovationen sind der Motor um bayerische Unternehmen wettbewerbsfähig zu halten. Sie sichern so die Arbeitsplätze der Zukunft. Insbesondere die Wirtschaft in ländlichen bzw. strukturschwachen Regionen profitiert von diesem Angebot. Mit den Innovationsgutscheinen haben wir ein zielgruppengerechtes, unbürokratisches Verfahren entwickelt, das bei den Unternehmen aufgrund seiner Einfachheit auf große Resonanz stößt. Wir werden deshalb das Programm um weitere 1,6 Millionen Euro aufstocken, um noch mehr kleinen und mittleren Unternehmen und Handwerksbetrieben die Chancen auf mehr Innovation zu geben.“

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4. Ministerrat ermöglicht ‚Feuerwehrführerschein‘ für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen / Innenminister Herrmann: „Einsatz- und Leistungs-fähigkeit unserer ehrenamtlichen Helfer werden dauerhaft gesichert / Große Erleichterung für Freiwillige Feuerwehren, Rettungsdienste und Katastrophenschutz“

Der Ministerrat hat heute für den so genannten ‚Feuerwehrführerschein‘ für Einsatzfahrzeuge auch bis 7,5 Tonnen grünes Licht gegeben. Innenminister Joachim Herrmann: „Mit der heute beschlossenen Verordnung sind wir endlich am Ziel. Unsere Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdienste und der Katastrophenschutz können jetzt selbst die Ausbildung und Prüfung zum Erwerb eines Führerscheins für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen und Gespanne übernehmen. Damit sichern wir dauerhaft die Einsatz- und Leistungsfähigkeit unserer ehrenamtlichen Helfer.“ Die Änderungen treten zum 1. September 2011 in Kraft, so dass an die ehrenamtlichen Mitglieder dieser Organisationen schon bald die ersten neuen Führerscheine erteilt werden können.

Der heute beschlossenen Verordnung ging ein langer und harter Kampf Bayerns voraus. Auf maßgebliche Initiative Bayerns wurde im Jahr 2009 zunächst der so genannte ‚kleine Feuerwehrführerschein‘ für Einsatzfahrzeuge bis 4,75 Tonnen geschaffen. Eine Regelung auch für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen und Gespanne war mit dem damals SPD-geführten Bundesverkehrsministerium nicht zu machen. Bayern blieb jedoch beharrlich und startete im Sommer 2010 erneut eine Bundesratsinitiative, um den ‚Feuerwehrführerschein‘ auch auf Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen sowie auf Fahrzeugkombinationen auszuweiten. Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer hat den bayerischen Gesetzesvorschlag weitgehend aufgegriffen und in den Bundestag eingebracht. Mit Gesetz vom 23. Juni 2011 hat der Bundestag schließlich Sonderfahrberechtigungen auch für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen nach einer organisationsinternen Ausbildung ermöglicht und die Länder ermächtigt, durch Verordnung die Einzelheiten zu regeln.

Innenminister Herrmann: „Die heute beschlossene Verordnung lehnt sich an die bereits bestehenden Regelungen für den Erwerb des Feuerwehrführerscheins an. Wir legen die Ausbildung in die Hand unserer Feuerwehren und Hilfsorganisationen, die hier sehr ver-antwortungsbewusst sind und größten Wert auf eine gute Ausbildung legen. Die Mindestdauer der Ausbildung haben wir auf sechs Einheiten zu je 45 Minuten festgesetzt.“ Der Innenminister ist sicher, dass der neue Feuerwehrführerschein noch begehrter sein wird als der bisherige Führerschein für Fahrzeuge bis 4,75 Tonnen: „Im ersten Jahr nach Einführung des ‚kleinen Feuerwehrführerscheins‘ wurden rund 500 Führerscheine erteilt. Das zeigt das große Interesse unserer Feuerwehren und Hilfsorganisationen an dieser Sonderfahrberechtigung. Der neue Feuerwehrführerschein bis 7,5 Tonnen wird ein noch größeres Erfolgsmodell sein.“

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5. Evaluationskommission bescheinigt Elitenetzwerk Bayern hervor-ragende Arbeit / Wissenschaftsminister Heubisch: „Wir entwickeln das Elitenetzwerk weiter und machen es fit für die aktuellen Herausforderungen“ / neue Förderlinie „Internationale Nachwuchs-forschergruppen“

Mit dem Elitenetzwerk Bayern hat der Freistaat in den Jahren 2002 und 2003 frühzeitig ein Konzept entwickelt, um hochbegabte Studierende und besonders qualifizierte Nachwuchswissenschaftler an bayerischen Hochschulen bestmöglich zu fördern. Im vergangenen Jahr wurde das Elitenetzwerk Bayern erstmals umfassend evaluiert. Wissenschaftsminister Dr. Wolfgang Heubisch berichtete im Kabinett über die Ergebnisse der unabhängigen Evaluierungskommission unter Vorsitz des Bochumer Rektors Prof. Elmar W. Weiler und machte Vorschläge zu deren Umsetzung. Nach Ansicht der Kommission verfügt Bayern mit dem Elitenetzwerk Bayern über ein Förderprogramm, das herausragende Talente an bayerische Universitäten bindet und eine enorme Hebelwirkung besitzt. Im Verhältnis zu den aufgewendeten Mitteln handle es sich um eine „ausgezeichnete Investition, an der der Freistaat unbedingt festhalten und die er weiter ausbauen sollte“.

Heubisch: „Das Gutachten zeigt, dass wir mit der Begabtenförderung auf dem richtigen Weg sind. Den Empfehlungen der Kommission folgend entwickeln wir das Elitenetzwerk Bayern weiter. So werden wir bei der Auswahl von Elite-Studiengängen und internationalen Doktoranden-Kollegs die innovativen Elemente stärker betonen und das Profil der beiden Förderlinien schärfen. Zusätzlich wollen wir für die Postdoktoranden Internationale Nachwuchsforschergruppen als neue, fünfte Förderlinie etablieren. Damit können wir unsere Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler noch effektiver fördern.“

Der Einstieg in die neue Förderlinie kann ohne zusätzliche Finanzmittel realisiert werden. Darüber hinaus werden auch beim Max Weber-Programm und bei den Forschungsstipendien Empfehlungen der Kommission umgesetzt. So wird zum Beispiel das Auswahlverfahren bei den Forschungs-Stipendien transparenter gestaltet und in allen Programmteilen der Bezug zur Wirtschaft gestärkt. Zudem sollen vermehrt externe Finanzierungsquellen erschlossen werden.

Heubisch: „Die Umsetzung der Empfehlungen trägt unserer derzeitigen Haushaltslage Rechnung. Ich erwarte mir einen deutlichen Impuls bei den Post-Doktoranden – insbesondere mit dem neuen Programm zur Förderung der Internationalen Nachwuchsgruppen. Mit diesem breit angelegten Tableau zur Förderung des Nachwuchses an unseren Hochschulen sehe ich Bayern im internationalen Wettbewerb gut aufgestellt.“

Das Elitenetzwerk Bayern hat derzeit mehr als 2.600 Mitglieder und be-steht aus vier aufeinander abgestimmten Programmen: 21 Elitestudien-gänge, 11 Internationale Doktorandenkollegs, das Max Weber-Programm Bayern und die Forschungsstipendien. Damit deckt das Elitenetzwerk alle Stufen der akademischen Qualifikation vom Studien-beginn bis zur Doktoranden-Phase ab. Mit den Angeboten des Elite-netzwerks sollen leistungsfähige und motivierte Nachwuchskräfte, auch aus dem Ausland, für eine wissenschaftliche Ausbildung und Forschungstätigkeit in Bayern gewonnen werden.

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6. Förderung der Investitionen von Unternehmen zentrales Instrument zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse im ganzen Land / Weichenstellung für beihilferechtliche Regelungen der EU nach 2014 beginnt / Wirtschaftsminister Zeil: „Brüssel muss bayerische Sondersituation berücksichtigen, Fördergefälle zu den neuen Län-dern und zu Tschechien muss gesenkt werden“

Wirtschaftsminister Martin Zeil hat heute dem Kabinett über den aktuellen Stand der Diskussion zur Ausgestaltung der neuen Regeln für Regionalbeihilfen ab 2014 berichtet. Diese Regeln der EU bestimmen, wo und mit welchen Höchstsätzen Investitionen von Unternehmen gefördert werden können. Die neuen beihilferechtlichen Bestimmungen werden die aktuellen, bis Ende 2013 geltenden „Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung“ ablösen. Zeil: „Die Förderung betrieblicher Investitionen gehört zu den wichtigsten Instrumenten der aktivierenden Wirtschaftspolitik der Staatsregierung. Unser Motto lautet ‚Arbeit zu den Menschen bringen’. Die Investitionsförderung spielt eine überragende Rolle für unsere Regionalpolitik, die der drohenden Abwanderung vor allem junger Menschen gezielte Impulse entgegensetzt. Es gibt kein besseres Argument zu bleiben, als einen guten, wohnortnahen Arbeitsplatz.“

Mit Blick auf das Fördergefälle zu den Höchstfördergebieten in den neuen Ländern und der Tschechischen Republik sind besonders in den bayerischen Grenzgebieten ausreichende Förderspielräume notwendig, um diese Gebiete im Standortwettbewerb um Investitionen und Arbeitsplätze konkurrenzfähig zu halten. „Unser oberstes Ziel ist es, zu verhindern, dass bayerische Gebiete Förderrechte verlieren, wenn jenseits der Grenze weiterhin Höchstfördergebiete bestehen. Außerdem muss das Fördergefälle weiter abgeflacht werden, denn Standort- und Investitionsentscheidungen von Unternehmen dürfen nicht allein von der Höhe der gewährten Unterstützung abhängen“, betonte Zeil.

Zeil berichtete weiter über ein Gespräch in Brüssel mit dem zuständigen Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia: „Ich habe dem Kommissar deutlich gemacht, dass trotz der erzielten strukturpolitischen Erfolge unsere Grenzregionen ihren Fördergebietsstatus behalten müssen. Sonst wären sie dem scharfen Standortwettbewerb mit den weiter bestehenden Höchstfördergebieten in den Nachbarregionen nicht gewachsen. Kein anderes deutsches Bundesland befindet sich in einer vergleichbaren Lage wie Bayern. Die EU muss sich deshalb beweglich zeigen und der bayerischen Sondersituation notfalls mit Sonderregelungen Rechnung tragen. Wichtig ist: wir haben erreicht, dass sich auch der Bund die bayerischen Forderungen für seine Verhandlungen mit der EU-Kommission zu Eigen gemacht hat.“

Derzeit sind die bayerischen Landkreise an der Grenze zur Tschechischen Republik sowie teilweise an der Grenze zu den neuen Ländern so genannte „C-Fördergebiete“ der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“. Dort können be-sondere Fördersätze für Unternehmensinvestitionen gewährt werden. Damit ist das Fördergefälle zu den angrenzenden Höchstfördergebieten in der aktuellen Förderperiode (2007 - 2013) wenigstens abgemildert. Zeil: „Es deutet vieles darauf hin, dass auch in der kommenden Förderperiode die Herausforderung durch das Fördergefälle im bayerischen Grenzgebiet zur Tschechischen Republik am größten bleibt.“

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7. Kabinett verabschiedet Konzept für Forschung und Entwicklung im Energiebereich / Wirtschaftsminister Zeil: „Bayern setzt auf Technologieführerschaft“ / Wissenschaftsminister Heubisch: „Zu-kunftsfähige Energie-Versorgung braucht leistungsfähige Energie-Forschung / In Bayern enormes Potenzial vorhanden“

Wirtschaftsminister Martin Zeil und Wissenschaftsminister Dr. Wolfgang Heubisch haben in der heutigen Kabinettssitzung über die Arbeiten am bayerischen Konzept für Forschung und Technologieentwicklung im Energiebereich berichtet. Zeil: „Bayern wird bei der Energiewende im Technologiebereich bundesweit eine Vorreiterrolle übernehmen. Mit dem Fahrplan für einen neuen bayerischen Schwerpunkt für Forschung und Entwicklung im Energiebereich hat der Ministerrat ein starkes Signal für die Technologieführerschaft Bayerns in den modernen Energietechnologien gesetzt.“ Wissenschaftsminister Heubisch er-gänzte hierzu, dass die Grundlage für eine zukunftsfähige Energiever-sorgung eine leistungsfähige Energieforschung sei: „Wir können hier in Bayern auf wertvolle Kompetenzen und vorhandene Strukturen auf-bauen. Unser Konzept basiert auf einem wirtschafts- und wissen-schaftsgeleiteten Verfahren und wird unter Einbindung von Experten aus beiden Bereichen erarbeitet.“

Zur Erarbeitung eines zukunftsweisenden, bayerischen Konzepts für Forschung und Technologieentwicklung im Energiebereich haben das Wirtschaftsministerium und das Wissenschaftsministerium gemeinsam eine Expertenkommission eingesetzt. Sie besteht aus 15 exzellenten Fachleuten aus Wissenschaft und Wirtschaft. Die Kommission hat eine thematisch umfassende Handlungsweise empfohlen, die sich in die vier Schwerpunkte Energieerzeugung, Energieverwendung, Speicherung und Elektrizitätsnetze untergliedert. Die Expertenkommission sprach sich bereits in den ersten Sitzungen dafür aus, anwendungsnahe Projekte zu priorisieren. Es gelte, neue Erkenntnisse rasch in die Praxis umzusetzen. Ziel ist es, unter Beteiligung der Kommission bis zum Herbst 2011 ein ganzheitliches bayerisches Konzept zu erstellen. Darin sollen inhaltliche Schwerpunkte mit besonderem Bezug zu bayerischen Kompetenzen und Alleinstellungsmerkmalen konkretisiert werden. Zudem sollen entlang eines Priorisierungspfads die fachliche und zeitliche Dringlichkeit der Maßnahmen herausgearbeitet und erste Förder-projekte festgelegt werden.

Der Wirtschaftsminister betonte, dass die Energiewende eine der an-spruchsvollsten Aufgaben sei, vor denen der Freistaat jemals stand. Zeil: „Nur wenn wir jetzt massiv in moderne Energietechnologien in-vestieren, können wir die Kernenergie im festgelegten Zeitplan hinter uns lassen und unser Ziel, eine sichere, bezahlbare und klimafreund-liche Energieversorgung, erreichen.“ Für bayerische Unternehmen würden sich dadurch auf internationalen Märkten erhebliche Markt-chancen ergeben. „Mit dieser Entscheidung tragen wir nicht unerheblich zu einem florierenden Produktionsstandort Bayern bei. Insbesondere stellen wir die Weichen für neue zukunftssichere Arbeitsplätze im Wachstumssektor Energietechnologie“, so Zeil weiter.

Wissenschaftsminister Dr. Wolfgang Heubisch sieht in den Arbeiten am Energieforschungskonzept die große Chance, bestehende Forschungsaktivitäten im Energiebereich in Bayern noch besser zu vernetzen und weiter auszubauen: „Der Energie Campus Nürnberg und die TU München bilden hierfür zwei starke Zentren, die wir mit den vielfachen Kompetenzen in den Regionen verbinden wollen. Damit erhöhen wir auch unsere Chancen, bei Bundesprogrammen und auf EU-Ebene erfolgreich zu sein. Gleichzeitig wollen wir auch unsere derzeitigen Ausbildungsangebote im Lichte der neuen Herausforderungen durch die Energiewende überprüfen. An den Hochschulen in Bayern sind derzeit rund 50 Studiengänge im Energie-Bereich eingerichtet – eine Ausbildungsrichtung mit enormem Potenzial.“

Mitglieder der Expertenkommission sind:

• Prof. Dr. Reinhold Achatz, Siemens AG

• Prof. Dr. Wolfgang Arlt, Energie Campus Nürnberg (EnCN)

• Prof. Dr.-Ing. Markus Brautsch, Hochschule Amberg-Weiden

• Prof. Dr. Jochen Feldmann, LMU München

• Prof. Dr.-Ing. Martin Faulstich, Sachverständigenrat Umwelt-fragen (SRU)

• Prof. Dr.-Ing. Heinz Gerhäuser, Fraunhofer Institut für Integrierte Schaltungen (IIS)

• Dr.-Ing. Carlos Härtel, General Electric

• Dr.-Ing. Klaus Hassmann, Cluster Energietechnik

• Prof. Dr. Dr. Wolfgang Herrmann, TU München

• Prof. Dr. Claudia Kemfert, DIW Berlin

• Dr. Andre Koltermann, Süd-Chemie AG

• Dr. Jörg Kruhl, EON AG

• Udo Möhrstedt, IBS Solar AG

• Prof. Dr.-Ing. Hartmut Spliethoff, Zentrum für Angewandte Energieforschung Bayern (ZAE)

• Prof. Dr.-Ing. Ulrich Wagner, Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt.

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