19. Juli 2011, München — Die bayerischen Gemüseerzeuger fordern nach der EHEC-Krise von der EU einen Schadensausgleich von knapp zwei Millionen Euro. Wie Landwirtschaftsminister Helmut Brunner nach Ablauf der Meldefrist mitteilte, haben insgesamt 129 bayerische Gartenbaubetriebe Entschädigungen für Erlösausfälle bei Tomaten, Gurken, Paprika, Zucchini und Salaten beantragt. Grundlage dafür waren EU-Vorgaben, wonach der Ausgleich für die Gemüsesorten bis zu 50 Prozent des durchschnittlichen Marktpreises der letzten drei Jahre betragen kann. Den Anträgen zufolge konnten die Betriebe in dem für die Entschädigung maßgeblichen Zeitraum vom 26. Mai bis 30. Juni rund 1 500 Tonnen Gemüse und Salat nachweislich nicht vermarkten. 178 Hektar Salat- und Gurkenfelder mussten vor der Ernte umgepflügt werden. Wie viel der europaweit bereit gestellten 210 Millionen Euro tatsächlich nach Bayern fließen, wird erst feststehen, wenn alle betroffenen Mitgliedsstaaten ihre Schäden nach Brüssel gemeldet haben. Der Minister forderte eine schnelle und vollständige Auszahlung an die Betriebe. Notfalls müsse die EU die Gesamtsumme noch einmal aufstocken. Wenn dagegen die 210 Millionen Euro mit den Meldungen nicht ausgeschöpft seien, verlangt Brunner eine Anhebung der Entschädigungssätze.
Zusätzlich zu den EU-Hilfen hat der Landwirtschaftsminister jetzt die Voraussetzungen für staatliche Bürgschaften geschaffen, um gewerblichen Gartenbaubetrieben zu helfen. Die Betriebe können ab sofort über die Bürgschaftsbank Bayern Bürgschaften in Höhe von jeweils maximal 80 000 Euro in Anspruch nehmen. Neben den steuerlichen Sofortmaßnahmen der Staatsregierung wie Stundungen und geringeren Vorauszahlungen sind solche Bürgschaften laut Brunner eine wertvolle Hilfe, entstandene Liquiditätsengpässe zu überbrücken und notwendige Investitionen zu finanzieren. Detailinformationen dazu gibt es im Internet unter www.bb-bayern.de.
Zusätzlich zu den EU-Hilfen hat der Landwirtschaftsminister jetzt die Voraussetzungen für staatliche Bürgschaften geschaffen, um gewerblichen Gartenbaubetrieben zu helfen. Die Betriebe können ab sofort über die Bürgschaftsbank Bayern Bürgschaften in Höhe von jeweils maximal 80 000 Euro in Anspruch nehmen. Neben den steuerlichen Sofortmaßnahmen der Staatsregierung wie Stundungen und geringeren Vorauszahlungen sind solche Bürgschaften laut Brunner eine wertvolle Hilfe, entstandene Liquiditätsengpässe zu überbrücken und notwendige Investitionen zu finanzieren. Detailinformationen dazu gibt es im Internet unter www.bb-bayern.de.