„Ich begrüße den heutigen Beschluss des Bundesrats zur Bankenabgabe“, erklärte der Bayerische Finanzminister Georg Fahrenschon am Freitag (8.7.) in München. „Die Länder haben nach langem Ringen mit dem Bund dringend notwendige Korrekturen der Ausgestaltung der Bankenabgabe durchgesetzt. Unser Kernanliegen war, die Bankenabgabe noch stärker am Risiko der betriebenen Geschäfte und der Vernetzung der einzelnen Bank auszurichten. Deswegen war es für die Länder unverzichtbar, diejenigen Kreditinstitute zu entlasten, die risikoarmes Geschäft betreiben. Hierzu haben wir einen Freibetrag von 300 Millionen Euro für die Passiva aufgenommen. Damit setzen wir ein wichtiges Signal für die Genossenschaftsbanken, kleinen und mittleren Sparkassen und kleinen Privatbanken, die sich in der Finanzmarktkrise als stabilisierender Anker erwiesen haben,“ so der Finanzminister weiter. „Ich freue mich über die Einsicht der Bundesregierung, dass wir einen Freibetrag auch in dieser Höhe brauchen.“
„Auch in dem zentralen Punkt Förderkredite konnten die Länder sich durchsetzen. Die Bundesregierung hat jetzt in einer Protokollerklärung ihren festen Willen bekundet, eine vollständige Befreiung des Förderkreditgeschäfts als gesetzliche Regelung voranzubringen. Bis dahin gilt für das Förderkreditgeschäft ein von der Progression ausgenommener halbierter Abgabesatz. Damit haben wir ein wichtiges Zeichen gesetzt“, führte Fahrenschon aus und erläuterte weiter: „Die bisherige Regelung, Förderbanken von der Abgabepflicht auszunehmen, aber das Förderkreditgeschäft der übrigen Banken mit der Abgabe zu belasten, war widersprüchlich. Zugleich widersprach sie dem wirtschaftspolitischen Zweck des Förderkreditgeschäfts und gefährdete das Hausbankprinzip.“
Zur weiteren Verbesserung der Lenkungswirkung der Bankenabgabe werden schließlich bei den Derivaten der Abgabesatz erhöht und bei den Passiva weitere Progressionsstufen aufgenommen.
„Die Bankenabgabe ist ein gutes Beispiel dafür, dass die Zusammenarbeit von Bund und Ländern über den Bundesrat zu substantiellen Verbesserungen führt und der gemeinsamen Sache dient. Es hat sich gezeigt, wie richtig und wichtig es war, dass Bayern mit den anderen Ländern im Gesetzgebungsverfahren durchgesetzt hat, dass die Verordnung die Zustimmung des Bundesrats braucht. Die Länder haben damit Verantwortung für die Bundespolitik wahrgenommen und wichtige Verbesserungen durchgesetzt.“
„Auch in dem zentralen Punkt Förderkredite konnten die Länder sich durchsetzen. Die Bundesregierung hat jetzt in einer Protokollerklärung ihren festen Willen bekundet, eine vollständige Befreiung des Förderkreditgeschäfts als gesetzliche Regelung voranzubringen. Bis dahin gilt für das Förderkreditgeschäft ein von der Progression ausgenommener halbierter Abgabesatz. Damit haben wir ein wichtiges Zeichen gesetzt“, führte Fahrenschon aus und erläuterte weiter: „Die bisherige Regelung, Förderbanken von der Abgabepflicht auszunehmen, aber das Förderkreditgeschäft der übrigen Banken mit der Abgabe zu belasten, war widersprüchlich. Zugleich widersprach sie dem wirtschaftspolitischen Zweck des Förderkreditgeschäfts und gefährdete das Hausbankprinzip.“
Zur weiteren Verbesserung der Lenkungswirkung der Bankenabgabe werden schließlich bei den Derivaten der Abgabesatz erhöht und bei den Passiva weitere Progressionsstufen aufgenommen.
„Die Bankenabgabe ist ein gutes Beispiel dafür, dass die Zusammenarbeit von Bund und Ländern über den Bundesrat zu substantiellen Verbesserungen führt und der gemeinsamen Sache dient. Es hat sich gezeigt, wie richtig und wichtig es war, dass Bayern mit den anderen Ländern im Gesetzgebungsverfahren durchgesetzt hat, dass die Verordnung die Zustimmung des Bundesrats braucht. Die Länder haben damit Verantwortung für die Bundespolitik wahrgenommen und wichtige Verbesserungen durchgesetzt.“