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Fahrenschon: „Keine Mediation im Steuerprozess!“

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„In Übereinstimmung mit den beiden bayerischen Steuerberaterkammern - halte ich eine Mediation im Finanzgerichtsverfahren weder für zweckmäßig noch für notwendig. Ermessensentscheidungen, die Entscheidungsspielräume als Ansatzpunkt für eine Mediation auftun, sind im Steuerrecht eng begrenzt. Im übrigen bietet der Erörterungstermin oder die mündliche Verhandlung vor dem Finanzgericht einen geeigneten - und ausreichenden - Rahmen, tatsächliche Verständigungen zum Sachverhalt anzuregen und zu protokollieren. Für ein verpflichtendes Mediationsverfahren im Prozess vor den Finanzgerichten besteht keine Notwendigkeit. Dabei soll es bleiben!“ forderte Finanzminister Georg Fahrenschon am Montag (30.5.) beim Festakt „50 Jahre Steuerberatungsgesetz“ anlässlich des 6. Kammerfachtages der Steuerberaterkammer Nürnberg

Auslöser für die Debatte sei - wie so häufig - der EU-Gesetzgeber, so der Finanzminister. In den bisherigen Entwürfen eines Mediationsgesetzes ist die Finanzgerichtsbarkeit ausgeklammert. Bayern hat im Bundesrat Mitte März 2011 eine Öffnungsklausel der Länder, Mediation bei den Finanzgerichten einzuführen, mit seinen Stimmen verhindert.

„Anders als zum Beispiel häufig im Zivilprozess fehlt es Steuerverfahren in der Regel an der ‚emotionale Ebene’! Aber gerade hier setzt eine Mediation an.“ erläuterte Fahrenschon seine ablehnende Haltung. „Außerdem wurden im Jahr 2009 bundesweit nur rund 20 Prozent der erledigten finanzgerichtlichen Klageverfahren überhaupt ‚streitig’, also durch Urteil, entschieden. Der weitaus überwiegende Teil wurde durch Beschluss oder durch Einstellung wegen Zurücknahme der Klage erledigt - als Folge der Erörterung des Sach- und Streitstands durch das Gericht mit den Beteiligten im Rahmen einer mündlichen Verhandlung. Diese Praxis hat sich bewährt, dabei soll es bleiben.“ so Fahrenschon. „Geschuldet ist dieses Ergebnis nicht selten der kompetenten Beratung und Begleitung durch die steuerberatenden Berufe.“ erläuterte der Finanzminister weiter.

„50 Jahre nach Inkrafttreten des Steuerberatungsgesetzes am 1. November 1961, mit dem die Steuerberater und Steuerbevollmächtigten erstmals ein bundeseinheitliches Berufsrecht erhielten, erweisen sich die Steuerberaterkammern in Bayern nicht nur als kompetenter Sprecher ihrer Mitglieder, sondern auch Katalysator der notwendigen Fortbildung im Berufs- wie auch Steuerrecht. Sie sind auch kooperativer und kritischer Begleiter der Politik und der Verwaltung. Die Zusammenarbeit mit den Kammern in Bayern ist und war - bundesweit bekannt - intensiv und vor allem ergebnisorientiert. Dafür danke ich Ihnen heute sehr herzlich. Seien Sie auch weiter aktiver Gestalter der Steuerpraxis und der Steuerpolitik.“ appellierte Fahrenschon an die Steuerberaterkammer Nürnberg.

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