1. Bayerisches Kabinett berät über Maßnahmen zur Bewältigung des Asylbewerberanstiegs / Innenminister Herrmann: „Tausendfacher Asylmissbrauch muss aufhören / Aussetzung der Visafreiheit für Serbien und Mazedonien möglichst schnell in Kraft setzen“ / Sozialministerin Haderthauer: „Aufnahmekapazitäten der Aufnahmeeinrichtungen in Zirndorf und München werden standortnah ausgebaut / Humane Unterbringung von Asylbewerbern gewährleistet“
1. Bayerisches Kabinett berät über Maßnahmen zur Bewältigung des Asylbewerberanstiegs / Innenminister Herrmann: „Tausendfacher Asylmissbrauch muss aufhören / Aussetzung der Visafreiheit für Serbien und Mazedonien möglichst schnell in Kraft setzen“ / Sozialministerin Haderthauer: „Aufnahmekapazitäten der Aufnahmeeinrichtungen in Zirndorf und München werden standortnah ausgebaut / Humane Unterbringung von Asylbewerbern gewährleistet“
Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung über Maßnahmen zur Bewältigung der seit August stark gestiegenen Asylbewerberzahlen beraten. Sozialministerin Haderthauer: „Durch die - auch allen Vorhersagen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge widersprechende - Verdreifachung der Asylbewerberzahlen in nur wenigen Wochen sind bundesweit die Aufnahmeeinrichtungen zur Gänze ausgelastet beziehungsweise überbelegt. Auch die Zentrale Aufnahmeeinrichtung in Zirndorf ist mit über 800 Personen am Rand ihrer Aufnahmekapazität angelangt. Gleichwohl ist die humane Unterbringung der Menschen sowohl in den Aufnahmeeinrichtungen als auch in den anderen Gemeinschaftsunterkunften gewährleistet.“
Ursache für den sprunghaften Anstieg der Asylbewerberzahlen ist die verstärkte Einreise von Serben und Mazedoniern. Die Zahl der Asylbewerber aus Serbien ist von 681 im August diesen Jahres (Vergleich 2011: 120) auf 1.977 im September und die der Asyl beantragenden Mazedonier von 730 im August 2012 (Vergleich 2011: 50) auf 1.444 im September angestiegen. Derzeit kommt fast jeder zweite Asylbewerber aus dem ehemaligen Jugoslawien. Die Quote für die Anerkennung als Flüchtling liegt für Serben und Mazedonier praktisch bei Null; fast alle Asylanträge werden durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt. Innenminister Herrmann betonte, dass der tausendfache Asylmissbrauch durch die Visafreiheit für Serbien und Mazedonien wesentlich erleichtert wurde. Das müsse unterbunden werden. Herrmann: „Asylmissbrauch höhlt die Grundlagen des Grundrechts auf Asyl aus. Wer als Asylbewerber aus Serbien oder Mazedonien in die Europäische Union einreist, sucht nicht Asyl, sondern hat es ausschließlich auf die Sozialleistungen abgesehen, die in Deutschland echten Flüchtlingen zugute kommen sollen. Ich fordere vom Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission alles dafür zu tun, dass baldmöglichst die Rechtsgrundlage für eine Aussetzung der Visafreiheit für Serbien und Mazedonien in Kraft treten kann. Wir dürfen nicht tatenlos zusehen, wie die Visafreiheit zum Werkzeug des Asylmissbrauchs wird.“ Der Ministerrat war sich einig, dass die Westbalkanländer zu sicheren Herkunftsländern im Sinne des Asylverfahrensgesetzes bestimmt werden müssen. Daneben müsse die Bundesregierung gegenüber den Regierungen von Serbien und Mazedonien darauf drängen, gegen den Missbrauch der Visafreiheit vor Ort vorzugehen. Ein weiterer wesentlicher Punkt ist für Innenminister Herrmann eine deutliche Beschleunigung der Asylverfahren. Der Innenminister: „Der Bund muss dafür sorgen, dass die Asylverfahren deutlich schneller bearbeitet werden. Für jeden aus Serbien und Mazedonien, der unser Asyl missbraucht und das Verfahren für wirklich Schutzsuchende blockiert, muss klar sein: Er muss unser Land so schnell wie möglich wieder verlassen. Und das muss tatsächlich geschehen.“ Daher müsse die Bundesregierung kurzfristig das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit ausreichend zusätzlichen Beamte verstärken.
Sozialministerin Haderthauer kündigte an, die Aufnahmekapazitäten der beiden bayerischen Aufnahmeeinrichtungen deutlich zu erweitern. Haderthauer: „Neben der unabdingbaren Beschleunigung der Verfahren für Asylbewerber aus diesen Herkunftsländern wollen wir die Aufnahmekapazität der beiden Erstaufnahmeeinrichtungen in Zirndorf und München erhöhen und diese standortnah ausbauen. Die Regierungen bauen mit Hochdruck ihre Kapazitäten in Gemeinschaftsunterkünften aus. 2011 wurden rund 900 neue Plätze in Gemeinschaftsunterkünften geschaffen, in 2012 haben die Regierungen 1.860 neue Plätze in Gemeinschaftsunterkünften geschaffen und für 2013 sind jetzt bereits 900 Unterkunftsplätze im Aufbau.“ Das Kabinett war sich einig, dass Asylbewerber aus dem ehemaligen Jugoslawien zur beschleunigten Durchführung des Asylverfahrens grundsätzlich in den Erstaufnahmeeinrichtungen oder in den staatlichen Gemeinschaftsunterkünften und nicht dezentral in den Landkreisen untergebracht werden sollen. Die Unterbringung anderer Asylbewerber soll im Rahmen der bestehenden Gesetze und damit weiterhin in staatlichen Gemeinschaftsunterkünften und dezentral in den Landkreisen erfolgen. Dabei ist auch auf angemessene und verträgliche Lösungen im Verhältnis zur Größe der jeweiligen Kommune zu achten.
2. Bayerns Staatsregierung sieht Vorschläge der EU-Kommission zur Bankenaufsicht kritisch / Wirtschaftsminister Zeil: „Europäische Bankenaufsicht nur für systemrelevante Kreditinstitute“ / Europaministerin Müller: „Mehr Zentralismus löst die Probleme nicht“ / Finanzstaatssekretär Pschierer: „Keine direkten Bankenhilfen ohne Haftung der Mitgliedstaaten“
Das Bayerische Kabinett hat sich heute mit den Empfehlungen der EU-Kommission für eine Verordnung bezüglich eines einheitlichen Aufsichtsmechanismus in der Eurozone befasst. Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil, Europaministerin Emilia Müller und Finanzstaatssekretär Franz Josef Pschierer sehen die Vorschläge der EU-Kommission zur Schaffung einer europäischen Bankenaufsicht in deutlichem Widerspruch zur Haltung der Staatsregierung: „Der Vorschlag, der EZB die Aufsicht über mehr als 6.000 Kreditinstitute im Euroraum zu übertragen, ist in besonderem Maße kritisch zu bewerten. Die Staatsregierung hat in ihrem am 10. September verabschiedeten 10-Punkte-Programm überzeugend begründet, dass eine Zentralisierung der Aufsicht über alle Banken im Euroraum weder praktikabel, noch notwendig noch sinnvoll ist. Eine effektive europäische Bankenaufsicht darf sich ausschließlich auf systemrelevante und grenzüberschreitend tätige Kreditinstitute erstrecken.“
Der Wirtschaftsminister wies darüber hinaus darauf hin, dass der von der EU-Kommission ins Auge gefasste Zeitplan vollkommen unrealistisch ist: „Die europäische Bankenaufsicht stellt einen Eckpfeiler der künftigen Bankenunion dar. Die Finanzmärkte und Institute müssen das Vertrauen haben, dass die neuen Aufsichtsstrukturen tragfähig sind und vor allem effektiv arbeiten. Hier muss der Grundsatz gelten: Sorgfalt vor Schnelligkeit.“ Zeil begrüßte zudem ausdrücklich, dass diese Positionen der Bayerischen Staatsregierung auch von der Bundesregierung geteilt werden: „Der Bundesfinanzminister hat mehrfach seine kritische Haltung zu den Vorschlägen der EU-Kommission dargelegt. Ich freue mich, dass hierzu zwischen der Bundesregierung und der Bayerischen Staatsregierung Konsens besteht. Es gilt nun, in den Brüsseler Verhandlungen die aus deutscher Sicht wesentlichen Punkte einzubringen und akzeptable Regelungen festzulegen. Die Bundesregierung hat hierbei unsere Unterstützung.“
Wirtschaftsminister Zeil betonte, dass die Pläne zu einer Bankenunion nicht durch die Hintertür zu einer weiteren Vergemeinschaftung von Haftungsrisiken führen dürften: „Insbesondere ein europäischer Einlagensicherungsfonds oder ein europäischer Abwicklungsfonds für Banken sind für uns der völlig falsche Ansatz. Auch grundsätzlich gilt, dass wir direkte Bankenhilfen aus dem ESM ohne Beteiligung der Mitgliedstaaten weiterhin ablehnen, auch nach der Etablierung einer Bankenunion.“
Bayerns Europaministerin Emilia Müller mahnte zudem an, die deutschen Interessen bei der geplanten europäischen Bankenaufsicht zu wahren: „Deutschland muss jetzt wachsam sein. Die Vorschläge der EU-Kommission und der südlichen Euro-Länder für einen gemeinschaftlichen Einlagensicherungsfonds und einen Bankenabwicklungsfonds bedeuten im Ergebnis eine deutsche Haftung für die Fehler anderer. Es darf aber nur genau anders herum sein: Auch künftig müssen alle betroffenen Mitgliedsstaaten für eigene Bankenrisiken voll haften. Die gemeinsame Europäische Bankenaufsicht darf nicht still und heimlich zu gemeinschaftlicher Haftung führen.“ Müller forderte, bei der Ausgestaltung der europäischen Bankenaufsicht, die Unabhängigkeit der EZB weiter sicherzustellen.
Finanzstaatssekretär Pschierer betonte: „Eine effektive Bankenaufsicht ist von zentraler Bedeutung für den Finanz- und Wirtschaftsraum in Europa. Daher muss das Motto lauten: Gründlichkeit an erster Stelle. Dabei muss auch die besondere Rolle der kleinen, mittleren und Förderbanken berücksichtigt werden, die nicht systemrelevant sind.“ Eine Bankenunion lehnte Pschierer ab: „Wir wollen keine versteckte Haftungsunion und keine Bankenhilfen ohne Haftung der Mitgliedsstaaten.“
3. Bayerns Verkehrsminister Zeil und Innenminister Herrmann informieren über geplante Anmeldung bayerischer Verkehrsprojekte bei Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans / Zeil: „Gezielte Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastruktur hat für Freistaat oberste Priorität“ / Herrmann: „Bayerische Projektlisten werden für Bürgerbeteiligung vorab im Internet veröffentlicht.“
Der Ministerrat hat heute das weitere Vorgehen bei der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans beschlossen. Der Bundesverkehrswegeplan ist Grundlage für die Entwicklung und den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland. Er enthält alle Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenprojekte. In Bayern ist für die Bereiche Schiene und Wasser das Wirtschaftsministerium verantwortlich, die Zuständigkeit für die Straßen liegt beim Innenministerium.
Bayerns Verkehrsminister Martin Zeil und Innenminister Joachim Herrmann informierten heute das Kabinett darüber, dass das Bundesverkehrsministerium derzeit die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans vorbereitet: „Die Erarbeitung soll bis Ende 2015 abgeschlossen sein und dann vom Bundeskabinett beschlossen werden. Ziel ist es, ein realistisches und finanzierbares Gesamtkonzept für die künftige Infrastruktur aufzustellen. Wir wollen eine zeitnahe Verwirklichung der bayerischen Projekte und setzen uns daher für eine Aufnahme zahlreicher Projekte in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes ein.“
Für den Wirtschaftsminister hat die gezielte Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastruktur in Bayern oberste Priorität: Der Zeitplan des Bundesverkehrsministeriums sieht bis 2015 drei wesentliche Schritte vor:
Erarbeitung einer aktualisierten Verkehrsprognose für das Zieljahr 2030.
Weiterentwicklung der Bewertungsmethodik der Bundesverkehrswegeplanung im Rahmen von Forschungsprojekten.
Nach Abschluss der Konzept- und Prognosephase folgt die Bewertungsphase der Projektanmeldungen und der Bewertungsrechnungen.
Zeil: „Die Länder sind aufgefordert, entsprechende Projektvorschläge für die Verkehrsträger Straße, Schiene und Wasserstraße zu machen und bereits zum Jahresende 2012 einzureichen“, so Verkehrsminister Zeil. Deshalb bereiten Wirtschafts- wie Innenministerium derzeit ihre jeweilige Projektvorschläge an den Bund vor. Zeil erläuterte die nächsten Etappen für den Freistaat: „Wir planen im weiteren Verlauf des Herbstes die Anmeldelisten mit den jeweiligen Verkehrsprojekten den Mitgliedern des Ministerrats und den Fachsprechern der Koalitionsfraktionen im Landtag, den Fraktionen im Landtag und natürlich auch der interessierten Öffentlichkeit vorzustellen und zu diskutieren.“
Innenminister Herrmann unterstrich die Bedeutung einer breiten Bürgerbeteiligung: „Wir wollen unsere Bürgerinnen und Bürger frühzeitig in den Entscheidungsprozess einbinden und beteiligen. Deshalb wollen wir noch dieses Jahr die Anmeldelisten im Internet veröffentlichen. Die Bürgerinnen und Bürger haben dann einen Monat lang Gelegenheit, zu den Verkehrsprojekten der Anmeldelisten Stellung zu nehmen. Änderungsvorschläge werden anschließend in eine fortgeschriebene Fassung der Anmeldelisten übernommen und dem Ministerrat zur formellen Beschlussfassung, voraussichtlich im Dezember 2012, übermittelt.“
4. Freistaat Bayern führt zweiten 5-Jahres-TÜV zum Abbau landesrechtlicher Vorschriften durch / Staatskanzleichef Kreuzer: „Weniger Bürokratie und mehr Service für Bürger und Unternehmen wichtige Standortfaktoren im internationalen Wettbewerb / Deregulierung ist Daueraufgabe“ / Bayern erfolgreich auf dem Weg zum schlanken Staat: 25 Prozent weniger Gesetze und 42 Prozent weniger Verordnungen seit 2003
Der Freistaat Bayern macht weiter Tempo bei der Deregulierung. Nach 2006 hat die Staatsregierung nunmehr zum zweiten Mal einen 5-Jahres-TÜV zur Überprüfung des Gesamtbestands der landesrechtlichen Gesetze und Verordnungen durchgeführt. Staatskanzleichef Thomas Kreuzer: „Weniger Bürokratie und mehr Service für Bürger und Unternehmen sind wichtige Standortfaktoren im internationalen Wettbewerb um Arbeitsplätze. Wir wollen die Erfolge Bayerns auf dem Weg zum schlanken Staat konsequent und gezielt fortführen.“ Alle bestehenden Vorschriften des Landesrechts, die seit dem 1. Januar 2007 nicht mehr geändert oder nicht mehr neu gefasst wurden und daher möglicherweise keine Aktualität mehr besitzen, wurden auf ihre zwingende Notwendigkeit hin überprüft. Das Kabinett hat heute beschlossen, über 40 Gesetze bzw. Rechtsverordnungen abzuschaffen, die von den Ministerien als entbehrlich, aufhebbar oder derzeit ohne praktische Relevanz bewertet wurden. Das entspricht einer weiteren Reduzierung des Gesamtbestands um fast 4 Prozent. Staatsminister Kreuzer: „Deregulierung ist eine Daueraufgabe, die wir sehr ernst nehmen. Deshalb ist Bayern so erfolgreich auf dem Weg zum schlanken Staat: Seit 2003 haben wir 25 Prozent weniger Gesetze und 42 Prozent weniger Verordnungen in Bayern.“
5. Ministerrat beschließt Entwurf für ein Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz / Innenminister Herrmann: „Ehrenamtliches Engagement bei der Gefahrenabwehr verdient Anerkennung / Alle ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz sollen gleiche staatliche Auszeichnung erhalten"
Der Ministerrat hat heute den Entwurf eines Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetzes beschlossen. So sollen alle im Katastrophenschutz tätigen Organisationen bei staatlichen Ehrungen gleichgestellt werden. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: „Von den rund 470.000 Einsatzkräften der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr sind in Bayern 450.000 ehrenamtlich in Feuerwehren, Hilfsorganisationen und im technischen Hilfswerk engagiert. Das ist der eindrucksvolle Beleg dafür: Das Ehrenamt ist ein starker Pfeiler unserer Gefahrenabwehr. Wir wollen dieses ehrenamtliche Engagement der vielen Helferinnen und Helfer auch gleichermaßen würdigen."
Bisher werden in Bayern staatliche Ehrenzeichen für langjährige Dienstzeiten und besondere Verdienste den Mitgliedern der Feuerwehren und des Bayerischen Roten Kreuzes verliehen. Der jetzt beschlossene Gesetzentwurf erweitert diese Möglichkeit: Künftig soll das Ehrenzeichen an alle katastrophenhilfspflichtigen, im Rettungsdienst mitwirkenden freiwilligen Hilfsorganisationen verliehen werden können. Hierzu zählen neben dem Bayerischen Roten Kreuz (BRK) der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), die Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH), der Malteser Hilfsdienst (MHD) und die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG). Ebenso wird der Landesverband Bayern des Technischen Hilfswerks (THW) einbezogen. Das Ehrenzeichen wird nach dem Gesetzentwurf künftig für 25-jährige und 40-jährige aktive ehrenamtliche Dienstzeit und das Steckkreuz für besondere Verdienste vergeben. Herrmann: „Alle Helferinnen und Helfer sollen durch das Staatliche Ehrenzeichen eine weitere Anerkennung ihrer hervorragenden Dienste erhalten.“
Der Ministerrat hat den Gesetzentwurf dem Landtag zur parlamentarischen Behandlung zugeleitet. Das Gesetz soll möglichst noch in diesem Jahr vom Landtag beschlossen werden und dann am 01.01.2013 in Kraft treten.