MÜNCHEN Der bayerische Wirtschaftsminister und stellvertretende Ministerpräsident Martin Zeil (FDP) begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum europäischen Rettungsfonds. „Der ESM und der Fiskalpakt enthalten wichtige Eckpunkte für eine Stabilitätsunion in Europa“, unterstreicht Zeil. „Es ist gut, dass das Gericht die Verfassungsmäßigkeit bestätigt und die Bedeutung einer eindeutigen Begrenzung des deutschen Haftungsanteils hervorgehoben hat.“ Dies sei immer eine zentrale Forderung des Ministers und der Bayerischen Staatsregierung gewesen.
Die bedeutenden politischen Weichenstellungen stünden der Eurozone aber noch bevor und könnten und dürften weder vom Verfassungsgericht noch von der EZB entschieden werden, so Zeil. „Ich fordere hier vor allem die Bundesregierung auf, die Einhaltung der zentralen Eckpunkte von ESM und Fiskalpakt in Europa sicherzustellen. Da darf es keine erneuten Abstriche geben.“
Der Minister bekräftigt, dass auch der ESM ein zentrales Element der Stabilitätsunion sei: „Wir brauchen den ESM. Aber nicht als Selbstbedienungsladen der Krisenländer, sondern als maßgebliches Instrument, um dem Haftungsausschluss in Europa wieder Geltung zu verschaffen. Die Gelder des ESM dürfen nicht unbefristet und unabhängig von Troikaberichten immer weiter Richtung Süden fließen.“ Wenn sich ein Land nicht reformieren kann oder will, müsse irgendwann Schluss sein. „Dem ESM muss daher dringend ein klares Insolvenzverfahren für Staaten, an dessen Ende auch der Austritt aus der Währungsunion stehen kann, an die Seite gestellt werden“, fordert der Minister. Denn der ESM sei nicht dafür da, Krisenländer unbegrenzt zu alimentieren. „Er ist dazu da, die Folgen einer Insolvenz und eines möglichen Austrittes eines Landes aus der Währungsunion auf den Rest Europas abzufangen“, erklärt Zeil.
Bayerns Wirtschaftsminister warnt in diesen Zusammenhang, den ESM – vor allem in Verbindung mit den Staatsanleihenkäufen der EZB – zum Trojanischen Pferd der Transferunion auszubauen: „Mit ihrem Beschluss, Staatsanleihen der Krisenländer am Sekundärmarkt unbegrenzt aufzukaufen, droht die Zentralbank die im ESM und im Fiskalpakt vereinbarten Eckpunkte zur Gewährung von Hilfen der Gemeinschaft zu unterlaufen.“ Die EZB habe ihr Mandat mit dem Anleihekauf-Programm überschritten und sei in die Staatsfinanzierung eingestiegen. „Dieser Beschluss muss revidiert werden“, ergänzt Zeil. Er erneuert daher seine Forderung, die Entscheidung der EZB juristisch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) prüfen zu lassen.
- . -
Pressemitteilung-Nr. 464/12