„Steuerpolitik ist immer auch Standort- und Wirtschaftspolitik und daher gerade für den Mittelstand und das deutsche Handwerk von größter Bedeutung. Deutschland braucht ein Steuerrecht, das es befähigt, im internationalen Wettbewerb an der Spitze zu stehen und das die Wachstumspotentiale unseres Mittelstandes befeuert und nutzt!“ forderte der Bayerische Finanzminister Georg Fahrenschon am Donnerstag (14.4.) in Berlin beim ZDH-Steuerforum 2011: „Die finanziellen Spielräume für eine Reformpolitik, die den Aufschwung stabilisieren soll, sind eng, dessen bin ich mir bewusst. Trotzdem dürfen wir nicht auf die steuerpolitische Bremse treten: wir müssen uns im Aufschwung auf das Machbare konzentrieren und dieses umsetzen!“
„Ein besonderes Anliegen ist mir die Weiterführung der einheitlichen Ist-Besteuerungsgrenze für Unternehmen mit Umsätzen bis zu 500.000 Euro.“ betonte Fahrenschon. Danach müssten Unternehmen die Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt abführen, wenn sie das Geld vom Kunden erhalten haben. „Für die betroffenen Unternehmen wäre die Herabsetzung dieser Umsatzgrenze ein verheerendes Signal: ihnen würde nicht nur ein bürokratischer Umstellungsaufwand ins Haus stehen, sondern es ginge auch wichtige Liquidität verloren - das dürfen wir nicht zulassen!“ mahnte der Bayerische Finanzminister.
Darüber hinaus wird, so Fahrenschon, das Handwerk auch von seinem zu Beginn des Jahres vorgelegten Steuerkonzept profitieren. Dies sieht unter anderem die Zusammenfassung der beiden Fördertatbestände „haushaltsnahe Dienstleistungen“ und „Handwerkerleistungen“ zu einem einheitlichen Höchstbetrag vor. Hierdurch entfielen schwierige Abgrenzungsfragen. „Außerdem könnte ich mir vorstellen dieses Anliegen mit energiepolitischen Akzenten zur Gebäudesanierung zu verbinden.“ führte Fahrenschon aus. „Damit könnten wir beim Energieverbrauch Fortschritte machen - ein Aspekt, den wir in der jetzigen Diskussion zur Energiewende nicht vernachlässigen dürfen!“ forderte der Bayerische Finanzminister.
„Auch die Gewerbesteuer ist für den Mittelstand ein steuerpolitisches Kernthema. Ich plädiere für einen pragmatischen Ansatz: Wir sollten die sogenannten substanzbesteuernden Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer zurückführen - gegen einen vollständigen Ausgleich der damit verbundenen Gewerbesteueraufkommenseinbußen bei den Kommunen und zwar durch eine höhere Beteiligung am Umsatzsteueraufkommen.“ erläuterte Fahrenschon.
Unabhängig von diesen drei aktuellen Kernthemen ist mein Ziel ein einfaches und gerechtes Steuersystem, das Leistungsanreize schafft und Wettbewerbsnachteile vermeidet!“ schloss Fahrenschon.
„Ein besonderes Anliegen ist mir die Weiterführung der einheitlichen Ist-Besteuerungsgrenze für Unternehmen mit Umsätzen bis zu 500.000 Euro.“ betonte Fahrenschon. Danach müssten Unternehmen die Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt abführen, wenn sie das Geld vom Kunden erhalten haben. „Für die betroffenen Unternehmen wäre die Herabsetzung dieser Umsatzgrenze ein verheerendes Signal: ihnen würde nicht nur ein bürokratischer Umstellungsaufwand ins Haus stehen, sondern es ginge auch wichtige Liquidität verloren - das dürfen wir nicht zulassen!“ mahnte der Bayerische Finanzminister.
Darüber hinaus wird, so Fahrenschon, das Handwerk auch von seinem zu Beginn des Jahres vorgelegten Steuerkonzept profitieren. Dies sieht unter anderem die Zusammenfassung der beiden Fördertatbestände „haushaltsnahe Dienstleistungen“ und „Handwerkerleistungen“ zu einem einheitlichen Höchstbetrag vor. Hierdurch entfielen schwierige Abgrenzungsfragen. „Außerdem könnte ich mir vorstellen dieses Anliegen mit energiepolitischen Akzenten zur Gebäudesanierung zu verbinden.“ führte Fahrenschon aus. „Damit könnten wir beim Energieverbrauch Fortschritte machen - ein Aspekt, den wir in der jetzigen Diskussion zur Energiewende nicht vernachlässigen dürfen!“ forderte der Bayerische Finanzminister.
„Auch die Gewerbesteuer ist für den Mittelstand ein steuerpolitisches Kernthema. Ich plädiere für einen pragmatischen Ansatz: Wir sollten die sogenannten substanzbesteuernden Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer zurückführen - gegen einen vollständigen Ausgleich der damit verbundenen Gewerbesteueraufkommenseinbußen bei den Kommunen und zwar durch eine höhere Beteiligung am Umsatzsteueraufkommen.“ erläuterte Fahrenschon.
Unabhängig von diesen drei aktuellen Kernthemen ist mein Ziel ein einfaches und gerechtes Steuersystem, das Leistungsanreize schafft und Wettbewerbsnachteile vermeidet!“ schloss Fahrenschon.