Mit Verordnung vom 21. März 1812 wurde im damaligen Königreich Bayern eine Institution gegründet, die für den Freistaat bis heute große Bedeutung hat: Das Landesjustizprüfungsamt, das seither für die Prüfung der angehenden Juristen in Bayern zuständig ist. Juristisch gut ausgebildete und in einem strengen Auslesesystem ausgewählte Richter, Staatsanwälte und juristische Beamte waren und sind von essentieller Bedeutung für eine Staatsverwaltung - und die Relevanz gut ausgebildeter und geprüfter Rechtsanwälte, Notare, Wirtschafts- und in anderen Bereichen tätiger Juristen für die Bürgerinnen und Bürger liegt auf der Hand. Grund genug, auf die wechselvolle Geschichte des Prüfungsamts zurückzublicken, bei dem auch berühmte und historisch wie kulturell bedeutende Persönlichkeiten wie z. B. Ludwig Thoma, Herbert Rosendorfer sowie zahlreiche hochrangige bayerische Politiker die schweren Prüfungen ablegten.
Zum 200-jährigen Bestehen des Bayerischen Landesjustizprüfungsamts findet deshalb
am 26. Juni 2012, 11.00 Uhr
im Max-Joseph-Saal der Residenz in München
ein Festakt statt.
Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk wird den Festakt mit einem Grußwort begleiten. Die Festrede hält der Präsident des Bundesverfassungsgerichts a. D. Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier.
Die Medien sind zu dieser Veranstaltung herzlich eingeladen!
Es wird Gelegenheit zu Filmaufnahmen, Pressefotos
und zu Interviews bestehen!