Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk spricht sich anlässlich einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs nachdrücklich für Klarstellungen im geltenden Unterhaltsrecht aus. "Die Reform des Unterhaltsrechts im Jahr 2008 hin zu mehr Selbstverantwortung der Ehepartner und zu einer Orientierung am Kindeswohl war zwar grundsätzlich richtig", so Merk. "Sie hat aber gerade beim Unterhalt wegen der Betreuung eines Kindes zu erheblichen Unsicherheiten und Härten geführt: Soweit die neue Rechtslage so ausgelegt wurde, dass geschiedene Alleinerziehende stets Vollzeit arbeiten müssten, wenn das Kind älter als drei Jahre ist und eine Tagesbetreuung zur Verfügung steht, entspricht dies nicht dem Sinn der Reform. Es kann nicht sein, dass Alleinerziehende, die ein Kind im eigenen Haushalt versorgen, daneben regelmäßig zu einer Vollzeitbeschäftigung verpflichtet sein sollen und nur in nachweisbaren atypischen Ausnahmefällen eine Entlastung erfahren. Hier müssen wieder klarere Maßstäbe eingeführt werden, die sich eindeutig am Kindeswohl und auch an der Belastbarkeit des alleinerziehenden Elternteils orientieren", so Merk. "Einen guten Ansatzpunkt hierfür bietet die aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach ein 30-Stunden-Job für eine alleinerziehende Mutter mit drei größeren Kindern in der Regel ausreicht und an die Darlegungs- und Beweislast der Mutter keine überzogenen Anforderungen zu stellen sind. Dies sollten wir aber auch ins Gesetz schreiben, da die sich wandelnde Rechtsprechung zu erheblichen Unsicherheiten geführt hat!"
Das Bundesjustizministerium hat bereits vor Monaten angekündigt, eine entsprechende Reform des Unterhalts zu prüfen. "Es wäre im Interesse alleinerziehender Geschiedener jetzt an der Zeit, dass den Worten Taten folgen!"