Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk bringt jetzt einen Gesetzentwurf zum Schutz von Schülerinnen und Schülern vor sexuellen Übergriffen in der Schule in die Justizministerkonferenz ein. Der Entwurf schließt eine empfindliche Schutzlücke: Das Oberlandesgericht Koblenz hatte im Dezember 2011 einen 32-jährigen Vertretungslehrer freigesprochen, der wiederholt Sex mit einer 14-jährigen Schülerin hatte. Denn der einschlägige Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB) stellt entscheidend darauf ab, ob der Schüler dem Lehrer "zur Erziehung … anvertraut ist". Daran können Zweifel bestehen, wenn ein Lehrer Schülerinnen und Schüler nur aushilfsweise betreut. Merk: "Diese Lücke ist unerträglich. Es kann nicht sein, dass der Schutz von Schülerinnen und Schülern vor sexuellem Missbrauch davon abhängt, ob der Lehrer Vertretungslehrer ist oder nicht!"
Merk hat einen Gesetzentwurf erarbeitet, der die Lücke schließt. Sie hat ihn nun für die Beratungen der Justizminister am 13./14. Juni in Wiesbaden angemeldet. Empfehlungen, zunächst einmal abzuwarten, ob der Bundesgerichtshof die Rechtsprechung des OLG Koblenz bestätigt, will Merk nicht folgen: "Klar ist doch: Wir haben Rechtsunsicherheit. Nichts spricht dagegen, aber alles dafür, sie zu beseitigen. Hier ist der Gesetzgeber gefordert und nicht der BGH. Wir dürfen doch nicht erst abwarten, bis der nächste Fall in die oberste Instanz gelangt!"