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Zeil und Brandl: „Gemeinsam für kraftvolles Paket ins digitale Zeitalter“

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MÜNCHEN   Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil hat sich am Freitag mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände über die Eckpunkte des neuen Förderprogramms für schnelles Internet ausgetauscht. Vertreter des Bayerischen Städtetags, des Gemeindetags und des Landkreistags waren der Einladung zu einem Informationsgespräch ins Bayerische Wirtschaftsministerium gefolgt. „Ich freue mich über den konstruktiven Dialog, den wir geführt haben. Alle Beteiligten waren sich einig, dass die Staatsregierung mit dem neuen Breitbandprogramm ein kraftvolles Paket geschnürt hat. Mit dem Programm können wir Gemeinden in ganz Bayern schnelles Internet mit einer Mindestbandbreite von 50 Mbit/s anbieten. Kein Land investiert mehr Fördergeld in den Breitbandausbau als der Freistaat“, betonte Wirtschaftsminister Zeil bei dem Treffen.

 

Stellvertretend für die kommunalen Spitzenverbände erklärte Uwe Brandl, Präsident des Bayerischen Gemeindetags: „Wir begrüßen das neue Förderprogramm zum Hochgeschwindigkeitsausbau. Es ist ein großer Schritt in die richtige Richtung.“ Zeil erläuterte zudem den aktuellen Stand: „Derzeit erarbeiten wir die entsprechende Förderrichtlinie, um diese so bald als möglich abzustimmen und zur Genehmigung bei der EU einzureichen. Wenn die Kommission zügig arbeitet, können wir noch im Sommer mit der Förderung beginnen“, unterstrich der Minister. Die kommunalen Spitzenverbände werden in der in Kürze beginnenden Verbandsanhörung noch Stellung zu einigen Details nehmen.

 

Das Bayerische Kabinett hatte das neue Förderprogramm für hohe und ultrahohe Bandbreiten am 25. April verabschiedet. Grundlage dafür war der Vorschlag einer aus Minister Zeil und Vertretern der Koalitionsfraktionen bestehenden Arbeitsgruppe. Bayern wird damit den Ausbau des schnellen Internets massiv unterstützen. Neben der gezielten Förderung in strukturschwachen Gebieten wird der Freistaat das Hochgeschwindigkeits-Internet auch in allen Landesteilen mit gestaffelten Fördersätzen forcieren. Der Förderhöchstbetrag beläuft sich auf 500.000 Euro. Der Fördersatz für Gebiete mit besonderem Handlungsbedarf beträgt 80 Prozent. Die Fördersätze für die übrigen Regionen Bayerns betragen 40, 50 oder 60 Prozent, je nach Finanzkraft der Gemeinden.

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Pressemitteilung-Nr. 235/12

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