1. Bahnknoten München: Kabinett berät über aktuelle Situation
1. Bahnknoten München: Kabinett berät über aktuelle Situation
Der Ministerrat hat heute mit folgendem Ergebnis über die aktuelle Situation beim Bahnknoten München beraten:
1. Die Beschlüsse des Ministerrats vom 23. März 2010 und des Bayerischen Landtags vom 14. April 2010 gelten unverändert fort. Die Staatsregierung will mit Nachdruck den Schienenpersonennahverkehr im Großraum München auf der Basis ihres Gesamtkonzepts für den Bahnknoten München verbessern.
2. Ungeklärt sind bislang die Lücke von 700 Millionen Euro (Bundesanteil) bei der Finanzierung des Baus der 2. Stammstrecke und die Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland am vorsorglich vereinbarten Risikobudget in Höhe von 300 Millionen Euro. Der von der Staatsregierung im Oktober 2011 gemachte Vorschlag einer Vorfinanzierung von je 350 Millionen Euro durch Freistaat Bayern und Landeshauptstadt München bleibt aufrechterhalten; die Landeshauptstadt bleibt aufgefordert, diesen Vorschlag aufzugreifen. Ministerpräsident Seehofer hat den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt zu einem Gespräch hierzu eingeladen.
Die Bayerische Staatsregierung hat bereits in der Vergangenheit alternative Finanzierungsmöglichkeiten sorgfältig geprüft und dem Bund Vorschläge unterbreitet. Für den Fall einer dauerhaften Verweigerung der Landeshauptstadt München sollen diese Prüfungen erneut wie folgt durchgeführt werden:
• Ministerpräsident Seehofer und Wirtschaftsminister Zeil werden mit dem Vorstandsvorsitzenden der DB AG erörtern, ob diese ihren Finanzierungsanteil erhöhen kann. Dabei dürfen andere Schienenprojekte in Bayern nicht gefährdet werden.
• Die Staatsregierung wird erneute Gespräche mit dem Bund führen, um auszuloten, wie der Verkehrshaushalt des Bundes aufzustocken ist und/oder ein Anschlussprogramm für das GVFG sichergestellt werden kann.
• Der Staatsminister des Innern wird beauftragt, vorsorglich bis zum 9. Mai 2012 die rechtlichen Möglichkeiten zur Beteiligung der Landkreise an der Vorfinanzierung der 2. Stammstrecke zu prüfen, nachdem die Landeshauptstadt dies erneut zur Bedingung eines eigenen Beitrags gemacht hat.
• Der Staatsminister der Finanzen wird beauftragt, bis zum 9. Mai 2012 trotz der Ablehnung im Stadtrat der Landeshauptstadt München noch einmal die Möglichkeiten der Mitfinanzierung Privater im Weg eines PPP-Modells zu prüfen.
3. Der Staatsminister für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie wird gebeten, bis zum 9. Mai 2012 die Vorschläge für planerisch und baulich rasch realisierbare Maßnahmen zur Verbesserung des Nahverkehrsangebots im Großraum München, die mit der Realisierung der 2. Stammstrecke kompatibel sind, zu konkretisieren. Diese Vorschläge sollen auch eine Einschätzung zu Zeitplan und Finanzierung der einzelnen Maßnahmen enthalten.
2. Bayerische Breitbandstrategie: Kabinett einigt sich auf Eckpunkte zur Förderung des Hochgeschwindigkeits-Internets in ganz Bayern / Seehofer und Zeil: „Kraftvolles Gesamtpaket zur Förderung des schnellen Internets in Bayern / Staatsregierung startet herausragendes Infrastrukturprojekt für digitales Bayern“
Bayern wird den Ausbau des schnellen Internets massiv unterstützen. Neben der gezielten Förderung in strukturschwachen Gebieten wird der Freistaat das Hochgeschwindigkeits-Internet auch in allen anderen Landesteilen des Freistaats mit gestaffelten Fördersätzen forcieren. Darauf hat sich heute das Kabinett auf der Grundlage des Vorschlags einer aus Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil und Vertretern der Koalitionsfraktionen bestehenden Arbeitsgruppe geeinigt. Ministerpräsident Horst Seehofer und Wirtschaftsminister Zeil: „Mit dem Ergebnis der Arbeitsgruppe Breitband ist nun klar, dass wir den interessierten Gemeinden in ganz Bayern eine Förderung von modellhaften Hochgeschwindigkeitsversorgungen mit einer Mindestbandbreite von 50 Mbit/s anbieten werden. Sobald die EU-Kommission grünes Licht gibt, können Gemeinden einen Zuschuss von bis zu 500.000 Euro für den Ausbau ihrer Breitbandinfrastruktur beantragen. Die Staatsregierung unterstreicht mit dieser Entscheidung klar ihren Anspruch, den Wirtschaftsstandort Bayern an der Spitze des Fortschritts zu halten und mit den besten und schnellsten Internetverbindungen auszustatten. Mit einem Förderkonzept für hohe Übertragungsgeschwindigkeiten legen wir den Grundstein für künftiges Wirtschaftswachstum und sichern Bayerns Vorsprung auf dem Weg ins digitale Zeitalter, das durch hohe und ultrahohe Bandbreiten geprägt sein wird. Mit dieser Hochgeschwindigkeitsförderung starten wir eines der herausragenden Infrastrukturprojekte im Freistaat Bayern.“
Seehofer und Zeil machten deutlich, dass vor allem auch der ländliche Raum von der Förderung profitieren wird: „Im ländlichen Raum wollen wir Arbeitsplätze zu den Leuten bringen. Das Internet spielt dabei eine zentrale Rolle. Durch eine Differenzierung der Fördersätze nach der Finanzkraft der Kommunen werden gerade auch die Gemeinden von der Förderung profitieren können, die sich eine Breitbanderschließung sonst nicht leisten könnten. Um den Prozess auch von der Finanzierungsseite her zu beschleunigen, wollen wir den Breitbandausbau über das Förderprogramm hinaus durch zinsgünstige Darlehen der LfA Förderbank Bayern flankieren.“
Beide Politiker sind sich einig, dass die Breitbandstrategie auch in den kommenden Jahren kraftvoll mit Haushaltsmitteln ausgestattet werden muss: „Die Regierungsfraktionen haben im Nachtragshaushalt 2012 für das laufende Jahr 100 Millionen Euro für die neue Förderung vorgesehen. Wir sind uns einig, dass auch im Doppelhaushalt 2013/2014 und in den Folgejahren eine kraftvolle Ausstattung notwendig ist. Kein Land in Deutschland investiert mehr Fördergeld in den Breitbandausbau als Bayern. Mit dem Förderprogramm sollen in allen Teilen Bayerns Hochgeschwindigkeitsversorgungen entstehen. Angesichts der Kosten einer Glasfaservollversorgung Bayerns von bis zu 20 Milliarden Euro muss uns allerdings auch klar sein, dass eine flächendeckende Versorgung aller Haushalte mit der Zielbandbreite nicht darstellbar ist. Hier können wir mit unserem freiwilligen Förderprogramm nicht den kompletten Ausbau des schnellen Internets auffangen, für den grundgesetzlich der Bund zuständig ist.“
Ziel des neuen Förderprogramms ist der Ausbau von Breitbandnetzen der nächsten Generation mit Übertragungsbandbreiten von mindestens 50 Mbit/s in Gewerbegebieten und Kumulationsgebieten mit mindestens fünf Unternehmen. Die Erschließung von Privathaushalten und kommunalen Einrichtungen (wie etwa Schulen und Behörden) ist in diesem Zusammenhang als erwünschter Nebeneffekt auch unterhalb der genannten Mindestübertragungsrate ebenfalls förderfähig. Der Förderhöchstbetrag beläuft sich auf 500.000 Euro. Der Fördersatz für Räume mit besonderem Handlungsbedarf beträgt 80 Prozent. Die Fördersätze für die übrigen Regionen Bayerns betragen 40, 50 oder 60 Prozent, je nach der Finanzkraft der Gemeinden. Zuwendungsfähig sind Gemeinden und Gemeindeverbände. Programmlaufzeit ist bis 31. Dezember 2017.
3. Kabinett berät über Leitlinien für die Bildung und Erziehung von Kindern bis zum Ende der Grundschulzeit / Familienministerin Haderthauer: „Kinder profitieren von besserer Abstimmung der Bildung in Kita und Grundschule!“
Bayerns Familienministerin Christine Haderthauer hat gemeinsam mit Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle dem Ministerrat die „Bayerischen Leitlinien für die Bildung und Erziehung von Kindern bis zum Ende der Grundschulzeit“ vorgestellt. „Unsere Kinder profitieren umso mehr von der Bildung in Kita und Grundschule, je besser die Bildungsinhalte aufeinander abgestimmt sind. Deshalb setzen wir mit unseren neuen Leitlinien als eines der ersten Bundesländer auf einen ganzheitlichen Ansatz von der Geburt bis zum Ende der Grundschulzeit. Dabei verbessern wir nicht nur die Zusammenarbeit zwischen Krippe, Kindergarten und Schule, sondern auch die Zusammenarbeit mit den Familien, die der wirksamste und damit wichtigste Bildungsort sind. Denn Bildung gelingt nur dann nachhaltig, wenn die außerfamiliären Bildungseinrichtungen mit der Erziehungs- und Bildungsarbeit in der Familie effektiv aufbauen,“ so Ministerin Haderthauer.
„Es war uns ein zentrales Anliegen, unser gemeinsames Verständnis von Bildung im Elementar- und Primarbereich zu formulieren als Grundlage für eine effektive Förderung der Kinder, in der Bildungseinrichtungen und Familien eng zusammenarbeiten“, so Kultusminister Spaenle. „Die Leitlinien stellen für uns einen Baustein in unserem Bemühen dar, die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Einrichtungen, die sich der Förderung von Kindern und Jugendlichen widmen, nachhaltig zu organisieren und die Übergänge für die Kinder und ihre Eltern damit fließender zu gestalten“, so der Minister. Ein solche Situation stellt für ihn zum Beispiel der Wechsel eines Kindes vom Kindergarten in die Grundschule dar.
Die Leitlinien formulieren unter anderem den eigenverantwortlichen, beziehungs- und gemeinschaftsfähigen, wertorientierten, weltoffenen und schöpferischen Mensch als oberstes Bildungs- und Erziehungsziel. Darüber hinaus betonen sie die Bedeutung von Familie als wichtigstem Bildungsort. Bildung – ob in der Kindertageseinrichtung oder in der Schule – kann daher nur aufbauend auf die Prägung in der Familie erreicht werden.
An der Erstellung der Leitlinien waren neben dem Bayerischen Familienministerium und dem Bayerischen Kultusministerium auch das Staatsinstitut für Frühpädagogik, das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung und eine 65-köpfige Expertenkommission beteiligt. „Es hat sich gezeigt, wie reibungslos sich die Kooperation zwischen den beiden Ministerien sowie den am Bildungsprozess der Kinder beteiligten Einrichtungen gestaltet hat“, so Ministerin Haderthauer und Minister Spaenle.
Die Leitlinien sollen nun dem Landtag übersandt und über Rundschreiben, Newsletter und das Internet allgemein bekannt gemacht werden. Sie gelten für die pädagogische Arbeit in allen außerfamiliären Bildungsorten, die Verantwortung für die Kinder bis zum Ende der Grundschulzeit tragen. Adressaten der Leitlinien sind damit alle Kindertageseinrichtungen, wie Krippen, Kindergärten, Horte und integrative Einrichtungen, die bayerischen Grund- und Förderschulen aber auch die Kindertagespflege, Heilpädagogische Tagesstätten, schulvorbereitende Einrichtungen, mobile sonderpädagogische Dienste und sonstige Bildungseinrichtungen, wie Musik- und Kunstschulen oder Kultureinrichtungen. Darüber hinaus sind die Bildungsleitlinien Grundlage für die Weiterentwicklung der Aus- und Fortbildung des pädagogischen Personals.