Kunstminister Wolfgang Heubisch vergibt in diesem Jahr zum zweiten Mal bis zu sechs Arbeitsstipendien an in Bayern lebende Schriftstellerinnen und Schriftsteller. Die finanzielle Unterstützung in Höhe von jeweils 6.000 Euro soll es Autorinnen und Autoren ermöglichen, ein literarisches Projekt in deutscher Sprache ohne wirtschaftlich-materiellen Zwang zu vollenden. „Stipendien sind ein wichtiges Förderinstrument für Schriftstellerinnen und Schriftsteller“, so Kunstminister Heubisch. „Sie ermöglichen die Konzen-tration auf ein literarisches Vorhaben und ermutigen zum Weitermachen. Sie sind ein Zeichen der Wertschätzung für die literarische Qualität des Projekts.“ Die Arbeitsstipendien werden alle zwei Jahre vergeben.
Bewerben können sich Schriftstellerinnen und Schriftsteller mit literarischen Vorhaben (Prosa, Lyrik, Drama/Hörspiel sowie Kinder- und Jugendliteratur), die bereits ein literarisches Werk veröffentlicht haben oder die verbindliche Option zur Veröffentlichung eines in Arbeit befindlichen Werks nachweisen können. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ihren Wohnsitz in Bayern haben. Bewerbungen können noch bis zum 10. März 2012 an das Bayerische Kunstministerium gerichtet werden.
Nähere Informationen zur Bewerbung für das Arbeitsstipendium unter: http://www.stmwfk.bayern.de/Kunst/Literatur_foerderung.aspx#literaturstipendium