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Kultusministerium nimmt Stellung zum Bericht des Obersten Rechnungshofes ? Wir nehmen den Bericht sehr ernst ? Unterschiedliche Sichtweise in Einzelfragen ? Verantwortung des Kultusministeriums für kulturelles Erbe

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Klöster gehören zum kulturellen Erbe Bayerns

MÜNCHEN. „Klöster gehören zum kulturellen Erbe Bayerns“, betonte Bayerns Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle. Deshalb sei der Staat auch in Rechtsnachfolge Bayerns aus vordemokratischer Zeit verpflichtet, diese auf der Basis der bestehenden Rechtsgrundlagen zu erhalten. Diese Auffassung vertrat Bayerns Kultusminister Spaenle anlässlich der Veröffentlichung des aktuellen Berichts des Bayerischen Obersten Rechnungshofs. Zu den bestehenden Rechtsgrundlagen gehören natürlich auch die haushaltsrechtlichen Bestimmungen. Zum aktuellen Bericht des Obersten Rechnungshofs nimmt das Bayerische Kultusministerium wie folgt Stellung:

1. In den vergangenen Jahren hat der Bayerische Oberste Rechnungshof staatseigene Liegenschaften geprüft, die Ordensgemeinschaften zur Nutzung überlassen worden waren. Im Regelfall erfolgte die Überlassung an die Ordensgemeinschaften unter König Ludwig I. im 19. Jahrhundert. Dieser wollte damit das Ordensleben, das Wallfahrtswesen und die Seelsorge fördern.
Der Prüfungszeitraum bezieht sich auf die Jahre von 2003 bis 2007.

2. Im Prüfungsverfahren wurden verschiedene Unzulänglichkeiten bekannt. Das Ministerium arbeitet bereits daran, gefundene Mängel zu beseitigen. Monita des Rechnungshofes prüft das Ministerium sehr genau und hat zum Teil die erforderlichen Maßnahmen bereits eingeleitet.

3. Zu den Maßnahmen gehören im Einzelnen:
a) Die Dokumentation zu den einzelnen Gebäuden, die u.a. die Rechtsverhältnisse, die bauliche Situation und die Nutzung derselben umfasst, wird – wo sie noch nicht vorhanden ist – derzeit in einer Fachdatenbank erstellt.
b) Allen vom Rechnungshof angemahnten Rechnungen für bauliche Maßnahmen, die zwischen dem Staat und der jeweiligen Ordensgemeinschaft strittig sind; z.B. im Kloster Dietfurt, werden überprüft. Nachforderungen wurden und werden – wo erforderlich - erhoben.
c) Für Klosteranlagen, deren Nutzung durch eine bayerische Provinz einer Ordensgemeinschaft in eine andere Gliederung des Ordens übergegangen sind, wie z.B. bei den Franziskanern Gößweinstein oder Marienweiher, stellt der Freistaat sicher:
- die Zielsetzung, die in der Widmung vorgesehen ist,
- und einen finanziellen Ertrag der Immobilien für den Freistaat.
d) Für Klosteranlagen, für die das Nutzungsrecht durch eine Ordensgemeinschaft erlischt wie z.B. in Neukirchen sucht das Kultusministerium eine entsprechende neue Nutzung durch Verkauf oder Vermietung zu ortsüblichen Konditionen. Gegenüber den bisherigen Nutzern werden Nachforderungen erhoben, wenn sie dem von ihnen zu leistenden Bauunterhalt nicht ausreichend nachgekommen sind.
e) Wo die Verantwortung für Kosten und Folgekosten von Umbauten der Klosteranlagen nicht eindeutig geklärt sind, werden diese geklärt.

4. Im Prüfungsverfahren wurde deutlich, dass die Sicht des ORH in starkem Maße betriebswirtschaftlich geprägt ist. Demgegenüber sieht sich das Kultusministerium auch zur Wahrung des kulturellen Erbes verpflichtet und ist sich seiner Verantwortung gegenüber der Geschichte bewusst. Die Klöster gehören ganz wesentlich zum kulturellen Erbe Bayerns.
5. Das Kultusministerium hat seine Sichtweise dem ORH im Rahmen der Prüfung mitgeteilt, wenn Unterschiede in den Auffassungen bestanden. Diese wurden vom ORH auch in den Bericht eingefügt.

Dr. Ludwig Unger, Tel. 089-21862105
 


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