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Pschierer, Brandl und Maly unterzeichnen Generalvereinbarung zur Nutzung von Geobasisdaten der Bayerischen Vermessungsverwaltung durch Gemeinde- und Städtetag

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„Bürgernah und dienstleistungsorientiert! Geografische Informationssysteme ermöglichen die Beschleunigung und Vereinfachung von Verwaltungsvorgängen. Nach den Landkreisen können jetzt auch Gemeinden und Städte die Geobasisdaten der Bayerischen Vermessungsverwaltung vereinfacht und preisgünstig nutzen!“ freute sich Finanzstaatssekretär Franz Josef Pschierer am Mittwoch (19.10.) auf der Kommunale in Nürnberg aus Anlass der Unterzeichnung der Generalvereinbarung über die Nutzung von Geobasisdaten sowie Geodiensten der Bayerischen Vermessungsverwaltung mit dem Präsidenten des Gemeindetages Erstem Bürgermeister Dr. Uwe Brandl und dem Vorsitzenden des Bayerischen Städtetags Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly.

„Durch diese Vereinbarung erhalten unsere Kommunen alle für die kommunalen Aufgaben nötigen Geobasisdaten, zum Beispiel Luftbilder, Topographische Karten oder Daten des Liegenschaftskatasters. Sie können mit einfacher Erklärung der Generalvereinbarung beitreten und vom hohen praktischen Nutzen bayernweit identischer Geobasisdaten mit einheitlicher Aktualität und Genauigkeit profitieren“, beschrieb Brandl die Vorteile für die bayerischen Gemeinden.

„Wir können durch die Nutzung der Geobasisdaten unsere Verwaltungsvorgänge weiter beschleunigen und vereinfachen und so noch bürgerfreundlicher werden. Das und die Abrechnung über eine einfache und transparente Pauschalgebühr nach Einwohnerzahl und Fläche haben uns überzeugt, mit der Bayerischen Vermessungsverwaltung diese Vereinbarung zu schließen“, so Maly.

Die neue Generalvereinbarung ermöglicht den Bayerischen Kommunen die Nutzung aller für die tägliche Verwaltungsarbeit nötigen Geobasisdaten. Über Online-Dienste können die Kommunen rund um die Uhr tagesaktuelle Daten abrufen. Bei den Daten des Liegenschaftskatasters wird der Übergang auf das neue bundeseinheitliche ALKIS-Format lizenzrechtlich geregelt. Eigenbetriebe, kommunale Zweckverbände und Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts sind in die Generalvereinbarung eingeschlossen.

Die Nutzungsbedingungen entsprechen weitgehend denen der Generalvereinbarung mit dem Landkreistag. Brandl und Maly sind sich einig: „Durch die einheitlichen Lizenzverträge und Nutzungsbedingungen werden bei der Geodatennutzung neue Modelle zur interkommunalen Zusammenarbeit erst möglich.“

Abschließend dankte Pschierer den beiden Kommunalen Spitzenverbänden für die stets fairen und konstruktiven Verhandlungen: „Durch die Teilnahme jetzt auch der Gemeinden und Städte wird die breitere Nutzung der Geobasisdaten innerhalb der öffentlichen Verwaltung sowie der kommunalen Familie deutlich gefördert.“

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