Schulbedarf für Asylbewerberkinder
Sozialministerin Haderthauer: "Jetzt Leistungen des Bildungspakets auch für Asylbewerberkinder!"
Rechtzeitig vor Beginn des neuen Schuljahres gibt Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer den Startschuss für bessere Bildungschancen für Asylbewerberkinder: "Auch bedürftige Asylbewerberkinder die keinen dauerhaften Aufenthalt in unserem Land haben, können ab sofort die Leistungen des Bildungspakets erhalten! Ab sofort bekommen auch sie ihren schulischen Bedarf entsprechend dem Bildungs- und Teilhabepaket finanziert. Bayern trägt damit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Rechnung und stellt sicher, dass das Recht auf Bildung auch bei diesen Kindern keine leere Hülle ist."
Auch für Asylbewerberkinder besteht in Bayern Schulpflicht. Mit Beginn des neuen Schuljahres können sie die schulbezogenen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets im Bedarfsfall genauso erhalten wie Kinder, deren Eltern Sozialhilfe nach dem SGB XII oder Hartz IV nach dem SGB II beziehen. Damit werden im Bedarfsfall neben den Kosten für mehrtägige Klassenfahrten und Schulausflüge, die Kosten für das Mittagessen an Ganztagsschulen und die Beförderung zur Schule mit öffentlichen Verkehrsmitteln erstattet. Für den persönlichen Schulbedarf stehen pro Kind zum Schuljahresbeginn 70 Euro und zum Halbjahr 30 Euro zur Verfügung.