1. Kabinett beschließt Gründung der Bayerischen Energieagentur „Energie innovativ“ / Wirtschaftsminister Zeil: „Agentur kommt Schlüsselrolle bei Umsetzung der Energiewende zu“ / Staatskanzleichef Dr. Huber: „Energieagentur soll Aktivitäten zum Umbau der Energieversorgung in Bayern vorantreiben“ / Umweltminister Dr. Söder: „Energieagentur zuverlässiger Dienstleister im Auftrag aller Ministerien“
1. Kabinett beschließt Gründung der Bayerischen Energieagentur „Energie innovativ“ / Wirtschaftsminister Zeil: „Agentur kommt Schlüsselrolle bei Umsetzung der Energiewende zu“ / Staatskanzleichef Dr. Huber: „Energieagentur soll Aktivitäten zum Umbau der Energieversorgung in Bayern vorantreiben“ / Umweltminister Dr. Söder: „Energieagentur zuverlässiger Dienstleister im Auftrag aller Ministerien“
In seiner heutigen Sitzung hat der Ministerrat dem von Wirtschaftsministerium und Staatskanzlei vorgelegten Konzept zur Gründung der Bayerischen Energieagentur „Energie innovativ“ zugestimmt. Wirtschaftsminister Martin Zeil: „Wir wollen die Energieversorgung in Bayern so schnell wie möglich umbauen. Dazu werden wir den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung von derzeit etwa 25 Prozent auf rund 50 Prozent erhöhen und den heutigen Stromanteil aus Kernenergie von mehr als 50 Prozent in nur 10 Jahren ersetzen. Der neuen Energieagentur ‚Energie Innovativ’ kommt eine Schlüsselrolle zu bei der erfolgreichen Umsetzung unseres Bayerischen Energiekonzepts. Mit ihrer Gründung haben wir heute einen ersten wichtigen Schritt hin zur Energiewende vollzogen.“ Staatskanzleichef Dr. Marcel Huber betonte: „Mit dem Aufbruch Bayerns in ein neues Energiezeitalter haben wir uns ein ehrgeiziges Ziel gesetzt. Die Energieagentur wird die erforderlichen Schritte nicht nur begleiten, sondern aktiv vorantreiben.“ Umweltminister Dr. Markus Söder unterstrich: „Ökologisch denken und wirtschaftlich handeln soll der Leitgedanke für die Energiewende sein. Hier soll die Energieagentur im Auftrag aller befassten Ministerien ein zuverlässiger Dienstleister sein!“
Der Aufbau der Energieagentur wurde im Energiekonzept der Bayerischen Staatsregierung vom 24. Mai 2011 angekündigt. Sie soll im Rahmen der Energiewende eine kompetente Anlaufstelle für Wirtschaft, Wissenschaft, Kommunen und Privatpersonen sein und eng mit den regionalen und kommunalen Energieagenturen Bayerns zusammenarbeiten. Umweltminister Söder: „Die Energiewende ist Chance und Herausforderung zugleich. Sie wird vor allem von vielen dezentralen Einheiten vor Ort getragen. Künftig werden gerade die Kommunen ein starker Energiewettbewerber sein.“
Konkret verfolgt die Energieagentur folgende Aufgaben:
• Ermittlung des Bedarfs für neue Kraftwerke, Leitungen und Stromspeicher mit Meilenstein- und Zeitplan, damit die Versorgungssicherheit auch nach der Abschaltung der bayerischen Kernkraftwerke gewährleistet werden kann.
• Erstellen regelmäßiger Fortschrittsberichte über den tatsächlichen Umbau der Energieversorgung Bayerns.
• Transfer von Technologien im Bereich der Energieumwandlung, der Energieverteilung und der Energienutzung in Kooperation mit Bayern Innovativ (Cluster Energietechnik und Energie-Forum).
• Koordination landesweiter Aktivitäten von Kammern, regionalen und kommunalen Energieagenturen und der 18 regionalen Planungsverbände beim Umbau des Energiesystems.
• Einrichten einer internetbasierten Informationsplattform für Verbraucher, Unternehmen, Kommunen, Organisationen und Wissenschaft zu Fragen im Bereich Energieeffizienz, Energieversorgung und erneuerbare Energien.
• Erarbeitung von Kampagnen im Bereich Information und Motivation (die Akzeptanz für die Energiewende muss in den Köpfen der Bürger ankommen) sowie Betreuung des energiepolitischen Dialogs auf allen gesellschaftlichen Ebenen im Rahmen des „Energieeffizienz-Pakts Bayern.
„Die Energieagentur ‚Energie Innovativ’ wird im Wirtschaftsministerium angesiedelt und bereits im September 2011 mit der Arbeit beginnen“, erklärte Zeil. Hierzu wird Personal aus den mit Energiefragen befassten Ressorts der Staatsregierung in das Wirtschaftsministerium abgeordnet und qualifizierte externe Mitarbeiter eingestellt. In einer ersten Aufbauphase soll die Energieagentur 15 Mitarbeiter haben. Staatskanzleichef Dr. Huber betonte, dass die Gründung der Energieagentur die Zuständigkeiten der einzelnen Ministerien nicht verändere: „Die fachliche Arbeit muss zu allererst in den betroffenen Ressorts geleistet werden. Sämtliche Ministerien werden die Energieagentur in ihrer Arbeit tatkräftig unterstützen!“
Ein Lenkungsausschuss unter Vorsitz von Wirtschaftsminister Zeil, dem diejenigen Staatsminister angehören, die ebenfalls mit Energiefragen befasst sind, wird die Arbeit der Energieagentur begleiten und überwachen. Stellvertretender Vorsitzender des Lenkungsausschusses wird Umweltminister Dr. Söder.
„Zusätzlich wird ein Beirat aus allen gesellschaftlichen Gruppen seinen Sachverstand in diese Arbeit einbringen. Vertreter der Kommunen, Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften, Naturschutzverbände, des Bauernverbands und der verschiedenen Zweige der Energiewirtschaft sollen die Arbeit der Energieagentur im Beirat eng begleiten. Alle beteiligten gesellschaftlichen Gruppen sollen in der jährlich stattfindenden Vollversammlung die Arbeitsergebnisse und die Fortschritte beim Umbau des Energiesystems bewerten“, unterstrich Zeil.
2. Ministerrat beschließt Entwurf eines neuen Bayerischen Landes-planungsgesetzes / Wirtschaftsminister Zeil: „Gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Bayern bleiben Leitziel der Bayerischen Landesplanung“
Das Kabinett hat heute einen Gesetzentwurf für ein Bayerisches Landesplanungsgesetz beschlossen. „Wir wollen auch in Zukunft unsere hohe Lebensqualität in Bayern erhalten. Mit dem heutigen Gesetzentwurf sorgen wir dafür, dass keine Region im Freistaat in ihrer Entwicklung zurückbleibt oder gar abgehängt wird“, betonte Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil. Das im Entwurf ausdrücklich festgeschriebene Leitziel gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern ist Orientierungsvorgabe und Selbstverpflichtung für alle Ressorts der Staatsregierung. Ende 2009 hatte der Ministerrat den Startschuss für eine Reform der Landesplanung gegeben, die diesem Leitziel gerecht wird und gleichzeitig landesplanerische Vorgaben dereguliert und vereinfacht. „Mit dem Gesetzentwurf haben wir heute den notwendigen ersten Schritt für die Reform der Landesplanung gemacht. Wir werden jetzt zügig und gemeinsam mit allen Ressorts einen Entwurf für ein neues Landesentwicklungsprogramm (LEP) ausarbeiten“, erklärte Zeil.
Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen folgende Punkte vor:
• Neu bei der Regionalplanung ist die Möglichkeit für die Regionalen Planungsverbände, auf freiwilliger Basis Aufgaben der Regionalentwicklung (z.B. Regionalmanagement, Energiemanagement) anstelle ihrer Mitglieder zu übernehmen. Die räumliche Abgrenzung der Regionalen Planungsverbände wird im Zuge der LEP-Fortschreibung überprüft und – wenn nötig – angepasst.
• Die Inhaltsvorgaben für das Landesentwicklungsprogramm und Regionalpläne werden entsprechend den Reformaufträgen „Deregulierung“ und „Vereinfachung“ auf wenige, abschließend festgelegte Kerninhalte beschränkt: Siedlungsstruktur, Verkehr, Wirtschaft, Freiraumsicherung und ausdrücklich auch Energieversorgung.
• Der Gesetzentwurf sieht ein Zentrales-Orte-System (ZOS) vor, das über den gesamten Freistaat aufgespannt ist. In den Zentralen Orten sollen wichtige Einrichtungen der Daseinsvorsorge wie etwa Bildungseinrichtungen und Krankenhäuser gebündelt werden.
Aufbauend auf dem Bayerischen Landesplanungsgesetz werden im künftigen Landesentwicklungsprogramm weitere wichtige Brennpunkte der Landesplanung geregelt werden. „Unser Ziel ist, dass wir die vielfältigen Nutzungsansprüche an kommunale Flächen interessengerecht ausgleichen. Das gilt zum Beispiel für die Anbindung von Neubauflächen an vorhandene Siedlungsstrukturen oder für Standortfragen im Bereich von Einzelhandelsgroßprojekten. Das künftige LEP wird nur noch das regeln, was der Staat zwingend regeln muss, um eine geordnete räumliche Entwicklung sicherzustellen. Daher wird das neue LEP auch neue Gestaltungs- und Entwicklungsspielräume eröffnen“, so Zeil.
3. Bayerns Wirtschaftsminister Zeil zieht positive Zwischenbilanz zum Bayerischen Breitbandförderprogramm / Zeil: „Mit Aktionsprogramm jetzt Weichen für Netze der nächsten Generation stellen“
Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil hat in der heutigen Kabinettssitzung eine positive Zwischenbilanz zum Bayerischen Breitbandförderprogramm gezogen und über seine Pläne für den Ausbau von Netzen der nächsten Generation mit hohen und ultrahohen Bandbreiten berichtet. „Bei der flächendeckenden Grundversorgung befinden wir uns auf der Zielgeraden. Jetzt werden wir die Weichen für den Ausbau von Glasfasernetzen stellen“, erklärte Zeil.
Der Wirtschaftsminister erläuterte, man habe mittlerweile für 850 Gemeinden Förderbescheide für eine Breitbandinvestition bewilligt. Damit sei schon jetzt die Planzahl von 800 übertroffen, mit der vor zwei Jahren gerechnet wurde, als die Förderkonditionen verbessert wurden. „Die Versorgungsrate in Bayern liegt nach neuesten Daten bei 97,6 Prozent. Zählt man die 700 Förderprojekte für 90.000 unversorgte Haushalte dazu, die noch im Bau sind oder im Breitbandatlas der Bundesregierung noch nicht erfasst wurden, dann liegt Bayern bereits deutlich besser“, so Zeil. Noch höher komme man, wenn man die vielen LTE-Projekte hinzurechne, die derzeit großflächig ausgerollt werden und mindestens 50.000 Haushalte erschließen sollen. „Damit kommen wir auf eine Erschließungsrate von über 99 Prozent. Im Bundesländervergleich werden wir dann eine Top-Platzierung erreichen. Jetzt schließen wir die letzten Lücken“, unterstrich Zeil.
Der Minister betonte, der zehnte Rang Ende 2010 im Bundesländervergleich sei für Bayern in der Tat unerfreulich, habe seine Gründe aber in harten Fakten: „Das Breitbandförderprogramm ist erst nach Verfahrensvereinfachungen richtig durchgestartet. Bei Bauzeiten von teilweise mehr als zwei Jahren ist klar, dass die bayerischen Förderprojekte erst jetzt nach und nach umgesetzt und statistisch wirksam werden“, so Zeil . Darüber hinaus gebe es im Freistaat spezielle Besonderheiten wie geringe Einwohnerdichte, hoher Anteil an ländlichen Gebieten, Berg- und Tal-Geographie und Streusiedlungen, die rentable Geschäftsmodelle erschweren.
Zeil bekräftigte, dieser Erfolg sei selbstverständlich kein Grund zum Ausruhen, denn der Datenverkehr im Internet steige ungebrochen. Der Bund, der nach dem Grundgesetz die Verantwortung für die Telekommunikationsversorgung trage, setze zwar stramme Ziele, tue aber sonst relativ wenig. Der Wirtschaftsminister erklärte, dass ein flächendeckender Glasfaserausbau in Deutschland zwischen 40 und weit über 100 Milliarden Euro koste und daher längerfristig angelegt sei. Der Einfluss der Politik auf das Entstehen solcher Infrastrukturen sei begrenzt, weil seit der TK-Liberalisierung allein die Unternehmen über den Ausbau von TK-Infrastruktur entscheiden. Rentable Glasfaser-Geschäftsmodelle seien zum Teil schon in den Städten nicht leicht zu finden. Um ein Vielfaches schwieriger sei das in der Fläche. „In allererster Linie ist es jetzt Sache des Bundes, die für einen flächendeckenden Glasfaserausbau notwendigen Milliarden in die Hand zu nehmen und zugleich durch eine Verbesserung der Regulierung für mehr Innovationen und Investitionen zu sorgen. Unabhängig davon wollen wir wenigstens alle Möglichkeiten nutzen, um in Bayern eigene Impulse für den Glasfaserausbau zu geben“, so Zeil .
Deshalb hat der Wirtschaftsminister dem Ministerrat ein Aktionsprogramm für Bayern vorgeschlagen, das den Glasfaserausbau insbesondere im strukturschwachen Raum mit begleitenden Maßnahmen unterstützen soll. Zeil: „Erstens werden wir zusammen mit der Förderbank LfA die Finanzierungsinstrumente für Unternehmen und Kommunen verbessern. Zweitens werden wir Synergien fördern, indem wir in einem bayernweiten Atlas geplante Baustellen in bayerischen Gemeinden erfassen und für TK-Netzbetreiber zugänglich machen. Drittens werden wir die Energieversorger stärker in den Breitbandausbau einbinden. Wir prüfen im Rahmen der finanziellen Spielräume die Förderung hochbitratiger Breitbandanschlüsse in Gebieten mit Unternehmen in strukturschwachen Regionen. Ebenso denken wir über die Einrichtung einer Breitbandagentur nach, die Kontakte vermittelt, Impulse gibt, fachlich berät, Ausbaukonzepte entwickelt, Ausbaufortschritte erfasst und bei der alle Fäden des Glasfaserausbaus zusammenlaufen. Hierzu werden die Entscheidungen im Rahmen der Haushaltsberatungen fallen.“
4. Ministerrat erweitert Ausnahmetatbestände zur Regelunterbringung von Asylbewerbern in Gemeinschaftsunterkünften / Bayerns Sozialministerin Haderthauer: „Staatsregierung bringt zukunftsorientierte und familiengerechte Änderungen des Aufnahmegesetzes auf den Weg!“
Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung den von Sozialministerin Christine Haderthauer vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Aufnahmegesetzes gebilligt. Haderthauer: „Mit dem Beschluss tragen wir einem auf Initiative der Koalitionsfraktionen von CSU und FDP ergangenen Beschluss des Bayerischen Landtags vom Juli letzten Jahres Rechnung. Nach dem sog. ‚Bayerischen Asylkompromiss‘ dürfen Familien und Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern nach dem Abschluss des behördlichen Erstverfahrens aus den Gemeinschaftsunterkünften ausziehen, wenn die Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist. Alle übrigen Personen dürfen vier Jahre nach Abschluss des behördlichen Erstverfahrens ausziehen.“ Die Ministerin betonte, dass die Ausnahmetatbestände nicht für Straftäter in Betracht kommen. Außerdem gelten die Regelungen nicht für Personen, die nicht hinreichend an der Klärung der Identität mitgewirkt oder über ihre Identität getäuscht haben und ebenso nicht für Personen, die schwerwiegend gegen ihre ausländerrechtlichen Mitwirkungspflichten verstoßen haben. Nach Auffassung von Haderthauer trägt die Gesetzesänderung zur Rechtsklarheit und Rechtssicherheit bei. Haderthauer: „Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf ist ein weiterer großer Schritt zur Umsetzung des bayerischen Asylkompromisses getan!“
Die angestrebte Gesetzesänderung werde die bayerische Asylsozialpolitik zukunftsorientiert und familiengerecht weiterentwickeln. „Mit dem Kabinettsbeschluss von heute ist der Weg für das weitere Gesetzgebungsverfahren frei. Zunächst erfolgt nun die Anhörung der Verbände, bevor der Gesetzentwurf im Landtag behandelt wird“, so die Ministerin abschließend.
5. Deutsche Akademie der Technikwissenschaften (acatech) zieht ins Amerika Haus / Wissenschaftsminister Heubisch: „Neue Nutzung des Gebäudes ändert nichts an den engen und freundschaftlichen Beziehungen zu den USA“
Der Freistaat Bayern wird der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften (acatech) das Amerika Haus zur Nutzung zur Verfügung stellen, dies hat der Ministerrat heute beschlossen. Das Amerika Haus soll wegen des hohen Sanierungsbedarfs ab 2013 geschlossen und vor der Überlassung an acatech generalsaniert werden. Wissenschaftsminister Wolfgang Heubisch betonte: „In einem Land, das wie kein zweites weltweit von Innovationen lebt, ist eine nationale Technikakademie von herausragender Bedeutung. actaech ist eine europaweit wahrgenommene nationale Technikakademie. Dass sie ihren Sitz in München hat, ist ein international sichtbares Markenzeichen für Bayern! acatech in München stärkt diesen exzellenten Forschungsstandort.“
Die neue Nutzung ändere nichts an den engen und freundschaftlichen Beziehungen zu den Vereinigten Staaten von Amerika, so Heubisch weiter: „Der Freistaat Bayern wird auch in Zukunft bei seinen Aktivitäten in Bildung, Kultur und Wissenschaft den USA einen besonderen Stellenwert einräumen. Die neue Nutzung des Amerika Hauses stellt allerdings eine räumliche Zäsur dar. Diese gilt es nun gemeinsam mit unseren amerikanischen Freunden konstruktiv zu nutzen. Ziel ist es die amerikabezogenen Aktivitäten des Freistaats neu auszurichten und so erfolgreich fortzusetzen.“ Hierzu werde man insbesondere mit dem US-amerikanischen Generalkonsulat in enger Abstimmung sein. Zudem werde man mit den bisherigen Nutzergruppen und Untermietern, die derzeit im Amerika Haus angesiedelt sind, Gespräche über ihre Vorstellungen zur zukünftigen Unterbringung führen. Im Anschluss daran werde unter Einbeziehung der ‚Immobilien Freistaat Bayern‘ ein passendes Raumkonzept erstellt.
6. Runder Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren / Familienministerin Haderthauer: „Einzelschicksal steht im Vordergrund / Ehemalige Heimkinder werden bei Bewältigung unterstützt“
Der Ministerrat hat sich in seiner heutigen Sitzung auf Vorschlag von Familienministerin Christine Haderthauer intensiv mit dem Abschlussbericht des Runden Tisches Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren auseinandergesetzt. Haderthauer: „Der Bericht zeigt eindrücklich, welches Leid viele Kinder und Jugendliche in Heimen der 50er und 60er Jahre erfahren mussten. Der Bericht verdeutlicht aber auch, dass es sich nicht um ein Kollektivschicksal handelt. Ich begrüße sehr, dass im Ergebnis die individuelle Aufarbeitung eines jeden einzelnen Schicksals und der Folgen für den Einzelnen in den Mittelpunkt gestellt werden.“ Im Wesentlichen gehe es darum, so Haderthauer weiter, Betroffenen bei der Aufarbeitung der individuellen Schicksale zur Seite zu stehen und finanziellen Ausgleich für geminderte Rentenansprüche zu leisten.
„Wir lassen die Betroffenen in Bayern nicht allein. Die Staatsregierung erklärt sich bereit, sich vorbehaltlich des Haushaltsprimats des Landtags an einem von Bund, Ländern und Kirchen getragenen bundesweiten Fonds zugunsten ehemaliger Heimkinder zu beteiligen. Ich fordere die bayerischen Kommunen nachdrücklich auf, ihre Verantwortung gemeinsam mit dem Freistaat Bayern anzuerkennen und einen angemessen Finanzierungsbeitrag zu leisten. Denn die Entscheidung, ob und in welches Heim Kinder kommen, wurde im betreffenden Zeitraum von den Kommunen getroffen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen können das erfahrene Unrecht zwar nicht ungeschehen machen, jedoch können ehemalige Heimkinder durch Anerkennung des erlittenen Leids und konkrete Hilfsangebote bei der Bewältigung ihres Schicksals unterstützt werden“, so die Ministerin.
7. Weiterentwicklung der Organisationsstruktur in der Bundesagentur für Arbeit / Arbeitsministerin Haderthauer: „Keine Organisationsreform im Hauruckverfahren – strukturpolitische Belange müssen Berücksichtigung finden“
Arbeitsministerin Christine Haderthauer hat heute dem Kabinett über die Pläne der Bundesagentur für Arbeit zur Weiterentwicklung ihrer Organisationsstruktur berichtet. Danach soll es unter anderem statt derzeit zehn künftig sechzehn Regionaldirektionen am Sitz der jeweiligen Landesregierung geben. Außerdem sollen die Grenzen der Arbeitsagenturbezirke an die Grenzen der Kreise und kreisfreien Städte angepasst sowie deren Anzahl von derzeit 176 auf 156 reduziert werden. Für Bayern würde das unter Umständen den Umzug der Regionaldirektion von Nürnberg nach München oder zumindest die Errichtung einer Zweigstelle in München bedeuten sowie lediglich 23 statt bisher 27 Arbeitsagenturen.
Arbeitsministerin Haderthauer: „Die Pläne der Bundesagentur für Arbeit können wir so keinesfalls mittragen - strukturpolitisch ist das ein völlig falsches Signal! Die Bayerische Staatsregierung hat sich damals bei Zusammenlegung der Landesarbeitsämter Süd- und Nordbayern bewusst für den Standort Nürnberg ausgesprochen und auch mit der Verlagerung des Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung nach Fürth ein deutliches Zeichen für diese Region gesetzt. Dies würde durch die aktuellen Pläne konterkariert. Unsere Auffassung habe ich gegenüber BA-Chef Weise bereits unmissverständlich deutlich gemacht.“ Auch die Angleichung der Agenturgrenzen und der Neuzuschnitt der Agenturbezirke können nicht im Hauruckverfahren durchgepeitscht werden. „Ich bin sehr für eine Steigerung der Markt- und Bürgernähe zur effizienten Bewältigung der Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt. Aber auch hier gilt: Die strukturpolitischen Belange müssen unbedingt berücksichtigt werden. Dies erfordert eine transparente und frühzeitige Einbindung der Staatsregierung, der Mandatsträger und der kommunalen Seite. Diese ist nicht nur in der Satzung der Bundesagentur für Arbeit vorgesehen, sondern auch Ausdruck eines fairen, vertrauensvollen Umgangs miteinander, den wir auch künftig pflegen wollen“, erklärte die Arbeitsministerin abschließend.