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Neuregelung des Mittleren Schulabschlusses an Berufsschulen seit Januar 2011 im politischen Verfahren

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"Zusätzliche Bildungschancen für Absolventen der Berufsschule eröffnet"

MÜNCHEN. Im März 2011 hat der Bayerische Landtag über alle Fraktionen hinweg beschlossen, die Voraussetzungen für den Mittleren Schulabschluss an Berufsschulen in Bayern neu zu ordnen. Die Neuordnung befindet sich seit Januar 2011 im politischen Verfahren:

• 27. Januar 2011: Beratung des Antrags zur Änderung der Voraussetzung für den Mittleren Bildungsabschluss an Berufsschulen im Bildungsausschuss mit einstimmiger Zustimmung aller Parteien

• 17. März 2011: Verabschiedung des Antrags im Plenum

• Februar/März 2011: Entwurf zur erforderlichen Neuregelung der Berufsschulordnung im Kultusministerium

• 6. April - 11. Mai 2011: Einbindung aller relevanten Verbände (Lehrerverbände, Elternverbände, Kirchen, Wirtschaftsverbände) und Ministerien durch Verbands- und Ressortanhörung

• Im Rahmen der Verbandsanhörung wurden die Regierungen als zuständige Schulaufsicht informiert

• ab 11. Mai 2011: Überarbeitung des Entwurfs auf Grundlage der Rückmeldungen aus der Verbands- und Ressortanhörung

• 30. Juni 2011: Billigung der Änderungsverordnung durch den Kultusminister

• 15. Juli 2011: Veröffentlichung der erforderlichen Änderung der Berufsschulordnung (BSO) im Gesetz- und Verordnungsblatt

• 18. Juli 2011: Schreiben an alle Regierungen mit der Information, dass die Regelung zum Mittleren Schulabschluss rückwirkend zum 01.08.2010 in Kraft tritt, damit alle Schülerinnen und Schüler des Abschlussjahrgangs 2010/2011 an Berufsschulen bereits von dieser Neuregelung profitieren können.


"Die Neuregelung des Mittleren Schulabschlusses an Berufsschulen eröffnet zusätzliche Bildungschancen für junge Menschen, die ihren schulischen Weg über die Berufsoberschule an die Universitäten und Hochschulen fortsetzen möchten", kommentierte Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle die Änderung der Berufsschulordnung. Der Mittlere Schulabschluss kann Berufsschulabsolventen nun bei einem Notendurchschnitt von 3,0 verliehen werden. Bislang war ein Notendurchschnitt von 2,5 erforderlich. „Für bayerische Schülerinnen und Schüler bedeutet dies darüber hinaus bessere Möglichkeiten in Bayern, in Deutschland und über die Grenzen hinweg. Diesen Beitrag zur Erhöhung der Bildungsgerechtigkeit begrüße ich sehr. Es wäre schön, wenn sich Interessensgruppen, denen das Wohl der jungen Menschen ebenfalls am Herzen liegt und die in den Entscheidungsprozess involviert waren, ohne politische Ziele oder Verbandsinteressen dieser Haltung anschließen könnten“, appellierte der Minister an all diejenigen, welche die Umsetzung der Neuregelung kritisch kommentieren. In anderen Bundesländern könne – auf Grundlage der KMK-Richtlinie – der Mittlere Schulabschluss schon lange mit einem Notendurchschnitt von 3,0 und ausreichenden Englischkenntnissen verliehen werden.

Die Anpassung der für den Mittleren Schulabschluss erforderlichen Englischnote von "befriedigend" auf "ausreichend" soll ebenfalls umgesetzt werden. Hierfür ist jedoch eine Änderung des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes erforderlich; diese wird nicht vor 2012 erwartet.

 

Marion Rüller
stellv. Pressesprecherin
089 2186-2108
 


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