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Zeil: „Zinssenkung unterstützt Investitionsdynamik im Mittelstand“

MÜNCHEN        Die Zinssätze beim Bayerischen Mittelstandskreditprogramm (MKP) und beim Investivkredit 100 Pro werden mit sofortiger Wirkung um 0,2 bis 0,25 Prozentpunkte reduziert. „Mit dieser Zinssenkung erleichtern wir die Finanzierung mittelständischer Investitionen. Die Unternehmen haben nun einen Anreiz mehr, weiter in den Aufschwung zu investieren“, betont Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil. Das MKP habe in den vergangenen Monaten maßgeblich zur Finanzierung des Investitionsbooms im bayerischen Mittelstand beigetragen.

 

„Allein in der ersten Hälfte dieses Jahres wurden über den Startkredit für Gründer und den Investivkredit für bestehende Unternehmen rund 2.000 Investitionsvorhaben angestoßen und Darlehen in Höhe von insgesamt 184 Millionen Euro zugesagt. Das entspricht einer Steigerung von 33 Prozent gegenüber dem bereits starken Vorjahreszeitraum“, erklärt Zeil. Die Ergänzungsfinanzierung der LfA Förderbank Bayern – Startkredit 100 und Investivkredit 100 – und der mit europäischen Mitteln kofinanzierte Investivkredit 100 Pro für innovative Investitionsvorhaben in Ostbayern erhöhen das Kreditvolumen im ersten Halbjahr 2011 um zusammen weitere 400 Millionen Euro. „Die jüngste Entwicklung des MKP und seiner Ergänzungsdarlehen unterstreicht einmal mehr die Bedeutung des Programms für den bayerischen Mittelstand. Das MKP ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der bayerischen Mittelständler und hat sich daher in Zeiten der Konjunkturkrise wie auch des Aufschwungs gleichermaßen bewährt“, unterstreicht der Wirtschaftsminister.

 

Die MKP-Darlehen Startkredit und Investivkredit sowie die Ergänzungsdarlehen werden von der LfA Förderbank Bayern über die Geschäftsbanken an kleine und mittlere Unternehmen sowie freiberuflich Tätige ausgereicht. Das Spektrum der Darlehenslaufzeiten bewegt sich zwischen fünf und 20 Jahren und ist damit breit gefächert. Die Zinssätze werden im MKP jeweils für die gesamte Laufzeit festgelegt. Bei entsprechendem Bedarf kann eine Haftungsfreistellung von 60 Prozent (Investivkredit) bzw. 70 Prozent (Startkredit und Investivkredit 100 Pro) beantragt werden. Die Haftungsfreistellung ermöglicht Kreditzusagen auch bei nicht ausreichenden Sicherheiten, da die Förderbank die Kreditabsicherung gegenüber den durchleitenden Hausbanken großteils übernimmt. Weitere Informationen sind unter www.lfa.de abrufbar.

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Pressemitteilung-Nr. 422/11

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