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Seehofer und Ude: „3. Start- und Landebahn für München, die Region und ganz Bayern verkehrs- und wirtschaftspolitisch wichtig / Projekt im engen Dialog mit der Bevölkerung begleiten“

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Beim heutigen Treffen der Gesellschafter der München Flughafen GmbH, Bundesrepublik Deutschland, Freistaat Bayern und Landeshauptstadt München an dem Ministerpräsident Horst Seehofer, Oberbürgermeister Christian Ude, Dr. Andreas Scheuer, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Wirtschaftsminister Martin Zeil und Finanzminister Georg Fahrenschon sowie der Vorsitzende der Geschäftsführung der München Flughafen GmbH, Dr. Michael Kerkloh, teilgenommen haben, waren sich alle Gesellschafter einig, dass nach dem Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern zur 3. Start- und Landebahn für den Flughafen München bei der Realisierung des Projektes sorgfältig, ohne Hast und im engen Dialog mit der Bevölkerung vorgegangen werden soll.

Seehofer und Ude unterstrichen nochmals die große verkehrs- und wirtschaftspolitische Bedeutung des Vorhabens für München, die Region und ganz Bayern: „Der Flughafen München ist das ökonomische Rückgrat Bayerns. Er sichert wertvolle Arbeitsplätze für Hochqualifizierte, und vielfach auch im Bereich von einfacheren Tätigkeiten. Mit dem Planfeststellungsbeschluss ist klar, dass und unter welchen Auflagen die 3. Start- und Landebahn für den Flughafen München Franz-Josef-Strauß gebaut werden darf. Bei dem anstehenden Ausbau des Flughafens wird jetzt Schritt für Schritt vorgegangen werden. Besonders wichtig ist uns, dass der schon bisher geführte Dialog mit dem Flughafenumland intensiv fortgesetzt wird“. Auch Andreas Scheuer bekräftigte aus Sicht des Bundes die erhebliche verkehrspolitische Bedeutung des Vorhabens: „Die Realisierung der 3. Start- und Landebahn ist unabdingbar für den Flughafen München als internationales Drehkreuz von europäischen Rang und stärkt die Rolle Deutschlands im internationalen Flugverkehr.“

Seehofer und Ude erinnerten daran, dass das mit Zustimmung des Bayerischen Landtags beschlossene Landesentwicklungsprogramm den leistungs- und bedarfsgerechten Ausbau des Flughafens München zu einem internationalen Drehkreuz von europäischen Rang ausdrücklich vorsieht: „Die Regierung von Oberbayern hat ihre Entscheidung gut begründet und klug gehandelt, indem sie die formelle Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses in Form der öffentlichen Bekanntmachung erst nach den Sommerferien durchführt und so potentiellen Klägern ausreichend Gelegenheit gibt, sich intensiv mit der Entscheidung auseinanderzusetzen. Wir legen größten Wert darauf, dass mit den Menschen, die dem Vorhaben kritisch gegenüber stehen, fair und respektvoll umgegangen wird. Deshalb werden auch alle Begleitumstände bei der Umsetzung intensiv mit ihnen besprochen werden.“ Für die Flughafengesellschaft machte Dr. Kerkloh deutlich, dass vor der gerichtlichen Entscheidung zum Sofortvollzug mit dem Bau der 3. Start- und Landebahn nicht begonnen werden wird. „Wir wollen behutsam vorgehen und diese Zeit zum intensiven Dialog mit den Beteiligten nutzen.“ Der Flughafenchef erinnerte daran, dass die Flughafengesellschaft freiwillig und ohne gesetzliche Verpflichtung einen Umlandfonds in Höhe von 100 Millionen Euro eingerichtet habe, mit dem Härten und Belastungen, die im Zusammenhang mit dem Ausbaumaßnahmen entstehen, ausgeglichen werden sollen.

Die Gesellschafter waren sich einig, dass der Bau der 3. Start- und Landebahn für den Flughafen München mit einer deutlichen Verbesserung der Verkehrsanbindung des Flughafens auf Straße und Schiene synchronisiert werden müsse. Gerade in den Umlandgemeinden des Flughafens habe die Verbesserung der Verkehrssituation erhebliche Bedeutung für die Akzeptanz des Projekts.

Die Gesellschafter machten zudem deutlich, dass in den nächsten Monaten das Finanzierungskonzept für das Vorhaben im Detail ausgearbeitet wird und dabei keine Steuermittel zum Einsatz kommen.


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