„E-Government ist ein ungeeignetes Feld für parteitaktische Manöver. Bund und Länder müssen gemeinsam an einem Strang ziehen und neuen Technologien gegenüber aufgeschlossen sein, damit der Standort Deutschland nicht im internationalen Wettbewerb um Marktanteile und Arbeitsplätze ins Hintertreffen gerät!“ warnte Finanzstaatssekretär Franz Josef Pschierer, der IT-Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung, am Mittwoch (29.06.) in München anlässlich eines Dringlichkeitsantrags von Bündnis 90/Die Grünen. Der Antrag ziele im Kern darauf ab, das Verfahren des Elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahren) auf kaltem Wege abzuschaffen, ohne über mögliche Lösungen überhaupt noch nachzudenken. Pschierer begrüßte deshalb die Entscheidung des Haushaltsausschusses, den Antrag abzulehnen.
Bayern sieht in dem Grundgedanken des ELENA-Verfahrens, den Entgeltnachweis auf elektronische Fassung umzustellen, nach wie vor einen sinnvollen Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung und zur Entlastung der privaten Arbeitgeber in Deutschland. Allerdings sind noch einige Schwierigkeiten zu meistern und vonseiten des Bundes noch einige Hausaufgaben zu erledigen, damit das Verfahren in der Praxis eingesetzt werden kann. Dies betrifft vor allem die qualifizierte elektronische Signatur. „Wir brauchen ein möglichst einfaches und sicheres Verfahren, damit die Erleichterungen für die Arbeitgeber nicht zu Erschwernissen bei den Bürgerinnen und Bürgern führen und auch auf den Steuerzahler keine übermäßige Kostenbelastung zukommt. Wir müssen die Zeit nutzen, um vor allem bei der qualifizierten elektronischen Signatur bürgerfreundliche Lösungen zu erarbeiten und zu erproben!“ so Pschierer abschließend.
Bayern sieht in dem Grundgedanken des ELENA-Verfahrens, den Entgeltnachweis auf elektronische Fassung umzustellen, nach wie vor einen sinnvollen Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung und zur Entlastung der privaten Arbeitgeber in Deutschland. Allerdings sind noch einige Schwierigkeiten zu meistern und vonseiten des Bundes noch einige Hausaufgaben zu erledigen, damit das Verfahren in der Praxis eingesetzt werden kann. Dies betrifft vor allem die qualifizierte elektronische Signatur. „Wir brauchen ein möglichst einfaches und sicheres Verfahren, damit die Erleichterungen für die Arbeitgeber nicht zu Erschwernissen bei den Bürgerinnen und Bürgern führen und auch auf den Steuerzahler keine übermäßige Kostenbelastung zukommt. Wir müssen die Zeit nutzen, um vor allem bei der qualifizierten elektronischen Signatur bürgerfreundliche Lösungen zu erarbeiten und zu erproben!“ so Pschierer abschließend.