1. Ministerrat beschließt Gesamtkonzept zum lebenslangen Lernen / Wissenschaftsminister Heubisch: „Wir eröffnen den Menschen neue Chancen zur beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung“
1. Ministerrat beschließt Gesamtkonzept zum lebenslangen Lernen / Wissenschaftsminister Heubisch: „Wir eröffnen den Menschen neue Chancen zur beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung“
Wissenschaftsminister Wolfgang Heubisch hat in der heutigen Kabinettssitzung ein bundesweit einzigartiges Konzept zum lebenslangen Lernen und der akademischen Weiterbildung vorgelegt. Heubisch zeigte sich dabei überzeugt, dass lebenslanges Lernen ein zentrales Thema für die Zukunftsfähigkeit Bayerns als Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort darstellt: „Bereits heute fehlen in Bayern 12.000 Ingenieure. Zudem prognostiziert die bayerische Wirtschaft, dass im Jahr 2030 im Schnitt 20 Prozent der Stellen für Hochqualifizierte nicht mehr besetzt werden können. Eines ist sicher: Die Erst-Ausgebildeten allein werden diese Lücken nicht schließen – erst recht nicht, wenn die geburtenschwachen Jahrgänge den Arbeitsmarkt erreichen.“
Es gehe deshalb darum, so Heubisch weiter, die Arbeitskräfte, die bereits im Beruf stünden, weiterzubilden und Aufstiegschancen für geringer Qualifizierte zu schaffen. Zudem sei heute in vielen Berufen eine fortlaufende Weiterqualifizierung notwendig. Deshalb müsse der Freistaat leistungsbereite Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der beruflichen Weiterentwicklung unterstützen. Der Wissenschaftsminister betonte zudem: „Die rechtlichen Voraussetzungen dafür haben wir gelegt. Im Jahr 2009 haben wir den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte geöffnet und erst im März dieses Jahres haben wir mit den Regelungen zu berufsbegleitenden Studiengängen und Modul-Studien die Basis geschaffen, dass ein breites und qualitativ hochwertiges Angebot an unseren Hochschulen aufgebaut werden kann.“
Nach den Worten Heubischs benötigen die Hochschulen Unterstützung bei der Ausgestaltung der Studiengänge, bei der Entwicklung einer speziellen Didaktik für diese neuen Zielgruppen, aber auch bei der strategischen Ausrichtung und beim Marketing. Auch die Studierenden, die diese anspruchsvollen Angebote quasi „nebenbei“ schaffen müssten, stünden nach Auffassung des Ministers unter besonderer Belastung in Beruf, Studium und Familie. Wichtig seien daher finanzielle Unterstützung und bestmögliche Betreuung und Beratung – vor und während des Studiums. Schließlich gelte es die Vernetzung der Hochschulen untereinander, aber auch mit der Wirtschaft zu stärken.
Folgende Maßnahmen sieht das Gesamtkonzept vor:
• Der Freistaat fördert die Einrichtung berufsbegleitender Bachelor-Studiengänge mit insgesamt rund 400.000 Euro.
• Die Hochschulen erhalten Unterstützung und Beratung bei rechtlichen Fragen, Angebotsentwicklung, Didaktik, Kooperationen und Marketing. Dafür stehen in den nächsten drei Jahren 600.000 bis 800.000 Euro jährlich zur Verfügung.
• Zusätzlich erhalten die Studierenden fachliche und finanzielle Unterstützung durch Vorkurse, Betreuung und Studien-Beitrags-Darlehen.
• Unternehmen werden durch die Beteiligung im Projekt-Beirat und durch gemeinsame Kooperationsplattformen mit eingebunden.
Der Wissenschaftsminister zeigte sich zufrieden mit dem Konzept: „Damit verfügen wir über ein Instrumentarium, mit dem wir lebenslanges Lernen an unseren bayerischen Hochschulen fest verankern können. Die Strategie stärkt unsere Hochschulen und die Unternehmen in Bayern. Und sie unterstützt nicht zuletzt Tausende von Bürgerinnen und Bürgern, denen wir damit die Chance geben, sich beruflich und persönlich weiterzuentwickeln. Die Strategie ist somit ein besonders wertvoller und nachhaltiger Beitrag zum ‚Aufbruch Bayern‘.“
2. Staatsregierung billigt Gesetzentwurf zur Beseitigung von zivilrechtlichen Hemmnissen bei der energetischen Gebäudesanierung / Justizministerin Merk: „Klimaschutz endet nicht an der Grundstücksgrenze. Wer sein Haus energetisch sanieren will, dem muss das Recht den Weg ebnen!"
Der Ministerrat billigte heute einen Gesetzentwurf zur Beseitigung von zivilrechtlichen Hemmnissen bei der energetischen Sanierung von Gebäuden, die an Nachbargrundstücke angrenzen. Bayerns Justizministerin Beate Merk: „Mit dem Gesetzentwurf erleichtern wir energetische Gebäudesanierungen und schaffen Rechtssicherheit für all diejenigen, die durch das nachträgliche Anbringen von Wärmedämmungen einen wichtigen Beitrag zu mehr Energieeffizienz und weniger CO2-Ausstoß leisten wollen. Führt die zusätzliche Dämmung dazu, dass das Haus breiter wird und damit geringfügig auf das Nachbargrundstück ragt, muss der Nachbar nach geltender Rechtslage diesen Überbau in aller Regel nur dulden, wenn er zugestimmt hat. Ist er nicht einverstanden, ist der klimafreundliche Eigentümer der Verlierer. Wer sein Haus energetisch sanieren will, dem muss das Recht den Weg ebnen!“
Nach den Vorstellungen der Staatsregierung soll der Nachbar künftig unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet werden, die in sein Grundstück hineinragende Wärmedämmung zu dulden. Und zwar dann, wenn er in der Nutzung seines Grundstücks allenfalls geringfügig beeinträchtigt wird und man eine vergleichbare Dämmwirkung nicht auf eine andere Weise herbeiführen kann. Als Entschädigung bekommt der Nachbar eine Überbaurente.
Einzuhalten ist allerdings auch das in der Kompetenz des Bundesgesetzgebers stehende öffentliche Baurecht. Justizministerin Merk: „Durch die zivilrechtliche Erleichterung des Überbaus räumen wir ein wesentliches Hindernis für energetische Gebäudesanierungen aus dem Weg. Allerdings muss auch das öffentliche Baurecht an etlichen Stellen geändert werden, um dem Klimaschutz effektiv zur Geltung zu verhelfen. Ich appelliere deshalb an die Bundesregierung, ihre entsprechenden Planungen umzusetzen!“
Mit dem so genannten Hammerschlags- und Leiterrecht sieht der Gesetzentwurf eine Regelung vor, die es dem sanierenden Hauseigentümer erlaubt, ein fremdes Grundstück zu betreten, wenn dies zur Durchführung der energetischen Sanierung notwendig ist. Inwieweit zur energetischen Gebäudesanierung auch kurzfristig das Nachbargrundstück genutzt werden darf, war bisher umstritten. Die vorgesehene Regelung wird nach den Worten Merks zu mehr Rechtssicherheit und zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten beitragen.
Jetzt haben die Verbände Gelegenheit, zum Gesetzentwurf der Staatsregierung Stellung zu nehmen.
3. Staatsregierung will Flächenverbrauch in Bayern verringern / Landwirtschaftsminister Brunner: „Ausbau der Erneuerbaren Energien setzt verantwortungsvollen Umgang mit Grund und Boden voraus / Intelligentes Flächenmanagement soll Anforderungen von Siedlung, Infrastruktur, Lebensmittelversorgung, Energieproduktion und Naturschutz in Einklang bringen“
Mit einem intelligenten Flächenmanagement will die Staatsregierung den Flächenverbrauch im Freistaat verringern. Das hat das Bayerische Kabinett in seiner heutigen Sitzung bekräftigt. Nach Angaben von Landwirtschaftsminister Helmut Brunner fallen täglich landesweit 16 Hektar landwirtschaftliche Produktionsfläche Infrastrukturmaßnahmen und Siedlungen zum Opfer. Brunner: „Das entspricht einer Fläche von 23 Fußballfeldern. Gleichzeitig wächst der Flächenbedarf für die Erzeugung von Nahrungsmitteln und Energiepflanzen, aber auch für den Bau von Windkraft- und Photovoltaikanlagen stetig. Wenn wir die Erneuerbaren Energien voranbringen wollen, brauchen wir einen verantwortungsvollen und sparsamen Umgang mit Grund und Boden. Schließlich ist die Energieversorgung der Zukunft maßgeblich auf die Flächen der Landwirte und Waldbesitzer angewiesen.“
Um beim Ausbau von Windkraft, Solarenergie und Biomasse Schwierigkeiten zu vermeiden, fordert Brunner deshalb ein Flächenmanagement, das die Anforderungen von Siedlung, Infrastruktur, Lebensmittelversorgung, Energieproduktion und Naturschutz bestmöglich in Einklang bringt. Vordringlich sei dabei, so der Landwirtschaftsminister weiter, vor allem die Revitalisierung der Innenbereiche von Städten und Dörfern – etwa durch finanzielle Impulse. Die Umnutzung leer stehender Gebäude und brachliegender Industrieflächen müsse künftig absoluten Vorrang haben vor Neubauten auf der „Grünen Wiese“. Aber auch bei den Ausgleichsflächen und Ersatzmaßnahmen sieht der Minister Handlungsbedarf: „Wir müssen offen darüber sprechen, ob man Flächen für Photovoltaik- und Windkraftanlagen nicht aus der naturschutzrechtlichen Kompensationspflicht ausnehmen sollte. Für langfristige Erfolge beim Flächenverbrauch ist aber zunächst ein Bewusstseinswandel bei allen Beteiligten notwendig – ob Landespolitiker, Bürgermeister, Grundbesitzer oder Naturschützer.“
Um die Verantwortlichen für das Thema zu sensibilisieren, hatte Brunner Anfang Juni Vertreter aus Politik, Kommunen, Verbänden, Wirtschaft und Verwaltung zu einem Fachkongress geladen. In den nächsten Wochen will der Landwirtschaftsminister Eckpunkte für einen schonenden Umgang mit der knappen Ressource Boden erarbeiten und mit den Betroffenen und politischen Entscheidungsträgern diskutieren. Im Zuge der Energiewende wird das Thema Kompensation weiter an politischer Bedeutung gewinnen. Dabei wird die Ausgleichsflächenregelung bei dem zwingend erforderlichen Ausbau der Energienetze besonders im Fokus stehen.
4. Bayern gibt grünes Licht für Förderprogramm Fit for Work 2011 / Arbeitsstaatssekretär Sackmann: „Fit for Work 2011 mit Demographiekomponente“
Bayern gibt grünes Licht für das Ausbildungsförderprogramm „Fit for Work – 2011“. Schwerpunkt des Programms ist – vor dem Hintergrund einer insgesamt günstigen Situation auf dem Lehrstellenmarkt – die Vermittlung benachteiligter Jugendlicher in Ausbildung. Bayerns Arbeitsstaatssekretär Markus Sackmann: „Jede Erfolgsgeschichte verdient eine Fortsetzung. Das gilt nicht nur in Hollywood, sondern auch auf dem bayerischen Ausbildungsstellenmarkt. 2011 geht unser erfolgreiches Förderprogramm Fit for Work in die nächste Runde. Damit helfen wir nicht nur den Jugendlichen. Auch die Wirtschaft hat so die Chance, der demografischen Entwicklung und dem drohenden Fachkräftemangel wirksam entgegenzuwirken und alle Personalreserven zu mobilisieren.“
Für das seit 2004 bestehende Förderprogramm stellt der Freistaat heuer rund 23 Millionen Euro bereit, um Ausbildungsplätze zu aquirieren, Mobilität zu fördern und zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen. Besondere Schwerpunkte sind finanzielle Anreize für Betriebe etwa bei der zusätzlichen Ausbildung von leistungsschwächeren Jugendlichen sowie die zusätzliche Unterstützung von Jugendlichen bei auswärtiger Unterbringung. „Mit den Mobilitätshilfen werden Jugendliche aus schwächeren Regionen nun mit 250 Euro je Monat statt bisher mit 150 Euro unterstützt. Neu ist zudem, dass jetzt auch mobile Jugendliche gefördert werden, die zu Ausbildungszwecken in Regionen gehen, die von Abwanderung bedroht sind. Für die Auswirkungen des doppelten Abiturjahrganges, der Aussetzung der Wehrpflicht und der Arbeitnehmerfreizügigkeit auf den Ausbildungsstellenmarkt sind wir damit bestens gerüstet. Mit der Mobilitätshilfe machen wir Jugendliche in beide Richtungen mobil. Wer zuhause keine Stelle findet, erhält künftig die erhöhte Mobilitätshilfe bei einem notwendigen Umzug für die Dauer der Ausbildung. Dadurch helfen wir auch Betrieben in Regionen, die aufgrund der demografischen Entwicklung zunehmend überregional auf Bewerbersuche gehen müssen“, so Sackmann. Eine weitere Neuerung ist die Förderung von Betrieben, die Altbewerber, also Abgänger aus allgemeinbildenden Schulen früherer Jahre, zusätzlich ausbilden. Staatssekretär Sackmann: „Diese Förderung wird jetzt wieder aufgelegt, nachdem sich der Bund hier zurückgezogen hat.“
Rein rechnerisch betrachtet standen im Mai 2011 100 unversorgten Bewerbern über 105 freie Ausbildungsplätze zur Verfügung. Diese Zahlen belegen laut Staatssekretär Sackmann eindrucksvoll, dass die bayerischen Unternehmen ihrer gesellschaftlichen Ausbildungsverantwortung gerecht werden.Gleichwohl bedarf es laut Sackmann fortwährender Anstrengungen von Politik und Wirtschaft, um allen – und damit auch sozial benachteiligten – Jugendlichen eine Ausbildung zu ermöglichen.
Die aktuellen Richtlinien für das Förderprogramm Fit for Work 2011 werden derzeit erarbeitet und in Kürze auf die Homepage des Arbeitsministeriums www.stmas.bayern.de eingestellt. Die dreimonatige Antragsfrist beginnt erst mit der Veröffentlichung der Richtlinien im Allgemeinen Ministerialblatt.
5. Neuregelungen zur Mindestkapital- und Liquiditätsausstattung von Kreditinstituten („Basel III“) / Wirtschaftsminister Zeil: „Bayern kämpft weiter für Verbesserungen“
Bayern macht sich im Interesse der Unternehmen und Kreditinstitute im Freistaat für Verbesserungen an den Vorschlägen zur Neuregelung der Anforderungen an Kreditinstitute (sog. Basel III) stark. Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil hat in der heutigen Ministerratssitzung über die von der EU-Kommission in Kürze geplanten Neuregelungen zur Mindestkapital- und Liquiditätsausstattung von Kreditinstituten (Basel III) berichtet. Zeil: „Unsere Kreditwirtschaft und unsere Betriebe können sicher sein: Ich werde die berechtigten Interessen Bayerns mit Nachdruck vertreten und nicht locker lassen, bis wir hier Verbesserungen erreichen. Die Wirtschaftsministerkonferenz hat sich bei ihrem letzten Treffen im Juni mit den Plänen der EU intensiv befasst. Grundlage hierfür waren die Ergebnisse einer vom bayerischen Wirtschaftsministerium geleiteten Arbeitsgruppe“.
Im einzelnen bestehen folgende Forderungen an die Adresse der EU und der Bundesregierung:
• Die Umsetzung soll einheitlich durch eine Richtlinie erfolgen und nicht – wie von der Kommission vorgesehen – durch eine Verordnung auf der einen Seite, in der die Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen (Säule I von Basel III) geregelt werden, und eine ergänzende Richtlinie auf der anderen Seite, in der die sog. Säule II-Regelungen (bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess) festgelegt werden sollen. „Die Aufspaltung der aufsichtlichen Regelungen auf EU-Ebene in einen Verordnungs- und einen Richtlinienteil würde zu erheblichen gesetzestechnischen Schwierigkeiten im deutschen Aufsichtsrecht (KWG) führen und letztlich die Aufsicht erschweren“, betonte Zeil. Eine Verordnung trage zudem den unterschiedlichen strukturellen Gegebenheiten der Finanzmärkte in den EU-Staaten nicht Rechnung – etwa dem Drei-Säulen-System in Deutschland. „Wichtig ist, dass die mit einer Richtlinie verbundenen Handlungsspielräume erhalten bleiben. Nur so können nationalen Besonderheiten adäquat berücksichtigt werden“, unterstrich der Minister.
• Die Anforderungen an Eigenkapitalausstattung und Liquiditätsmanagement können die Vergabe von Krediten und die Ausgestaltung der Konditionen negativ beeinflussen – vor allem für mittelständische Betriebe. „Hinzu kommen die Belastungen durch weitere regulatorische Eingriffe, wie die neue Einlagensicherungsrichtlinie und die Bankenabgabe. Wir brauchen daher dringend Untersuchungen, die sich mit den Auswirkungen dieser Regulierungsvorhaben auf die Kredit- und Realwirtschaft befassen“, forderte Zeil.
• Weiterhin vermisst der Wirtschaftsminister Erleichterungen für kleine und mittlere Institute. „Darüber hinaus müssen die besonderen Gegebenheiten bei Förderbanken und Pfandbriefbanken im Hinblick auf die neuen Liquiditätsanforderungen und die Einführung einer Verschuldungsgrenze (Leverage Ratio) stärker berücksichtigt werden“, mahnte der Wirtschaftsminister.
Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat am 16. Dezember 2010 die Neureglungen zur Kapital- und Liquiditätsausstattung von Kreditinstituten (Basel III) verabschiedet. Die EU-Kommission plant, die Basel III-Regelungen im Wege einer Verordnung sowie einer ergänzenden Richtlinie umzusetzen. Die Veröffentlichung der Regelungsvorschläge der EU-Kommission wird aller Voraussicht nach noch vor der Sommerpause erfolgen. Die Verhandlungen im ECOFIN-Rat sowie die Beratungen im Europäischen Parlament sollen im Herbst aufgenommen werden. Die EU-Kommission strebt ein Inkrafttreten der Basel III-Regelungen in der EU zum 01. Januar 2013 an.