„Jetzt steht fest: ab dem Veranlagungszeitraum 2013 wird die vorausgefüllte Steuererklärung Realität. Dann kommen die Bürgerinnen und Bürger in drei Schritten zu ihrer Steuererklärung: sie können erstens ihre gespeicherten Steuerdaten elektronisch abrufen, die Angaben zweitens vervollständigen und die Erklärung dann drittens bequem über ihren Computer absenden.“ verkündete der Bayerische Finanzminister und Vorsitzende der Finanzministerkonferenz Georg Fahrenschon am Mittwoch (22.6.) den Beschluss der Finanzminister von Bund und Ländern, die vorausgefüllte Steuererklärung zeitnah zu realisieren.
Die elektronische Steuererklärung, kurz ELSTER, mit mehr als 100 Millionen Datenübermittlungen jährlich, ist zwar schon heute eine wichtige Erleichterung bei der Erstellung der Steuererklärung für Bürger und Verwaltung. Mit der vorausgefüllten Steuererklärung als elektronische Ausfüllhilfe, so Fahrenschon, setzt ELSTER jetzt zu einem weiteren digitalen Quantensprung an. Ab dem Steuerjahr 2013 werden die Bürger auf ihre Lohndaten, auf Zahlen über Vorsorgeaufwendungen, sowie auf Rentenleistungen vollelektronisch zugreifen können. „Eine einfache Übernahme der Steuerdaten durch Mausklick spart dem Bürger Zeit und das nervenaufreibende Ausfüllen von Formularen“, so Fahrenschon.
Über ein datensicheres Berechtigungsmanagement wird auch der bevollmächtigte Berater Zugang zu den Datentöpfen der Steuerverwaltung haben. „Die vorausgefüllte Steuererklärung wird für den Steuerpflichtigen freiwillig sein. Sie entspricht datenschutzrechtlichen Anforderungen, schafft Transparenz und beschleunigt die Erstattungszahlung zugunsten jeden Bürgers“, so Fahrenschon abschließend.
Die elektronische Steuererklärung, kurz ELSTER, mit mehr als 100 Millionen Datenübermittlungen jährlich, ist zwar schon heute eine wichtige Erleichterung bei der Erstellung der Steuererklärung für Bürger und Verwaltung. Mit der vorausgefüllten Steuererklärung als elektronische Ausfüllhilfe, so Fahrenschon, setzt ELSTER jetzt zu einem weiteren digitalen Quantensprung an. Ab dem Steuerjahr 2013 werden die Bürger auf ihre Lohndaten, auf Zahlen über Vorsorgeaufwendungen, sowie auf Rentenleistungen vollelektronisch zugreifen können. „Eine einfache Übernahme der Steuerdaten durch Mausklick spart dem Bürger Zeit und das nervenaufreibende Ausfüllen von Formularen“, so Fahrenschon.
Über ein datensicheres Berechtigungsmanagement wird auch der bevollmächtigte Berater Zugang zu den Datentöpfen der Steuerverwaltung haben. „Die vorausgefüllte Steuererklärung wird für den Steuerpflichtigen freiwillig sein. Sie entspricht datenschutzrechtlichen Anforderungen, schafft Transparenz und beschleunigt die Erstattungszahlung zugunsten jeden Bürgers“, so Fahrenschon abschließend.