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Weitere Soforthilfen bei Frost- und Dürreschäden

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09. Juni 2011, München — Der Freistaat greift den von Frost und Dürre geschädigten Landwirten und Weinbauern mit einer Reihe von Soforthilfen unter die Arme. Zusätzlich zu den bereits eingeleiteten steuerlichen Maßnahmen wie Steuerstundungen und Minderung von Vorauszahlungen hat Landwirtschaftsminister Helmut Brunner jetzt Erleichterungen beim Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm angekündigt. Die EU-Kommission hatte zuvor den im Eilverfahren beantragten Maßnahmen zugestimmt.

Laut Brunner wird das bei der „Grünlandextensivierung“ geltende Verbot von Mineraldünger bei besonders betroffenen Betrieben ab sofort für den Rest des Jahres ausgesetzt. Damit können die entsprechenden Flächen – unter Verzicht auf die Förderung für 2011 – gedüngt werden, um die geringen Erträge des ersten Schnittes zumindest teilweise auszugleichen. Um Engpässe in der Futterversorgung zu vermeiden, dürfen zudem Getreidebestände sowie der Aufwuchs von freiwillig stillgelegten Flächen für Futterzwecke verwendet werden. Darüber hinaus ist bei allen Maßnahmen des Kulturlandschaftsprogramms sowie des Vertragsnaturschutzprogramms mit einem festen Schnittzeitpunkt heuer eine vorzeitige Nutzung möglich – allerdings ebenfalls unter Wegfall der diesjährigen Prämie. Die Lebensräume von Wiesenbrütern sind von dieser Sonderregelung ausgenommen.

Voraussetzung für alle Ausnahmeregelungen ist die Anerkennung höherer Gewalt für jeden einzelnen Betrieb. Das Ministerium rät daher allen betroffenen Landwirten, sich möglichst rasch mit dem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Verbindung zu setzen.

Über die Soforthilfen hinaus hat sich der Minister bereits beim Bund dafür eingesetzt, eine vorzeitige Auszahlung der diesjährigen Betriebsprämie bereits zum 1. Dezember zu ermöglichen.

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