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Staatsregierung sieht sich durch Bayerischen Verfassungsgerichtshof bestätigt / Kurs größtmöglicher Transparenz und Offenheit

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Die Bayerische Staatsregierung sieht sich durch die heutige Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zu den sogenannten „Resonanzstudien“ in ihrem neuen Kurs bei der Beantwortung parlamentarischer Anfragen von Abgeordneten bestätigt.

Die Staatskanzlei hat dem Antragsteller bereits im Juli 2010 Kopien der vollständigen Resonanzstudien zur Verfügung gestellt und auch alle weiteren Anfragen entsprechend beantwortet.

Die Anforderungen, die der Verfassungsgerichtshof in seiner heutigen Entscheidung an die Beantwortung Schriftlicher Anfragen von Abgeordneten stellt, entsprechen genau diesem Grundsatz der größtmöglichen Offenheit und Transparenz, den die Staatsregierung seit Längerem eingeschlagen hat und auch künftig beibehalten wird.

Die Staatskanzlei betont, dass sich die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs ausschließlich auf den Umfang der Auskunftspflicht bei parlamentarischen Anfragen bezieht und nicht auf die Zulässigkeit der Resonanzstudien. Hier gilt weiter: Die Staatskanzlei hält Meinungsumfragen zum Regierungshandeln, die auch in anderen Ländern und im Bund gängige Praxis sind, weiter grundsätzlich für zulässig.


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