„Wir müssen in Europa den Trend weg vom Grundsatz der finanziellen Eigenverantwortung hin zum finanziellen Ausgleich stoppen! Wir brauchen keine Eingriffe in unsere nationale Haushaltssouveränität, wir brauchen keine zentrale Wirtschaftsregierung und wir brauchen noch weniger ein Europäisches Finanzministerium!“ entgegnete der Bayerische Finanzminister Georg Fahrenschon am Freitag (3.6.) den Vorschlag des Präsidenten der Europäischen Zentralbank Jean-Claude Trichet nach einem „Europäischen Finanzministerium“. „Dieser Weg ist falsch und gefährlich, weil ein ‚Europäisches Finanzministerium’ unweigerlich bei europäischern Schulden und einer dauerhaften Transfer Union enden wird.“
„Das Problem sind nicht zu wenige europäische Institutionen, das wahre Problem ist die mangelnde Haushaltsdisziplin in bestimmten Mitgliedstaaten. Darum hat sich die EU-Kommission in der Vergangenheit zu wenig gekümmert. Es ist vorrangig Aufgabe der betroffenen Staaten selbst, ihre Schieflage bei den Schulden in den Griff zu bekommen. In der EU haben wir bereits Schritte auf den Weg gebracht, diesen Prozess aktiv zu unterstützen. Diese Verantwortung kann nicht einfach auf ein Europäisches Finanzministerium übertragen werden.“ erläuterte Fahrenschon seine Ablehnung: „Die Haushaltsautonomie muss im Kern bei den Mitgliedstaaten verbleiben. Dies fordert nicht zuletzt das Bundesverfassungsgericht in seinem grundlegenden Lissabon-Urteil im Juni 2009!“
„Das Problem sind nicht zu wenige europäische Institutionen, das wahre Problem ist die mangelnde Haushaltsdisziplin in bestimmten Mitgliedstaaten. Darum hat sich die EU-Kommission in der Vergangenheit zu wenig gekümmert. Es ist vorrangig Aufgabe der betroffenen Staaten selbst, ihre Schieflage bei den Schulden in den Griff zu bekommen. In der EU haben wir bereits Schritte auf den Weg gebracht, diesen Prozess aktiv zu unterstützen. Diese Verantwortung kann nicht einfach auf ein Europäisches Finanzministerium übertragen werden.“ erläuterte Fahrenschon seine Ablehnung: „Die Haushaltsautonomie muss im Kern bei den Mitgliedstaaten verbleiben. Dies fordert nicht zuletzt das Bundesverfassungsgericht in seinem grundlegenden Lissabon-Urteil im Juni 2009!“