Gesetzentwurf zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
Arbeitsministerin Haderthauer: "Mit Instrumentenreform Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit angehen!"
"Instrumentenreform ja - aber richtig", so kommentierte Bayerns Arbeitsministerin Christine Haderthauer heute den vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente. Haderthauer weiter: "Am Ende muss der Instrumentenkasten so bestückt sein, dass eine flexiblere und unbürokratischere Einzelfallbetreuung vor allem bei Langzeitarbeitslosen endlich Realität wird."
Da die Reformansätze der Bundesregierung nicht weit genug gehen, hat sich Bayern schon im Vorfeld mit zahlreichen Vorschlägen eingebracht und zusammen mit den anderen Bundesländern in einem Konsenspapier gemeinsame Forderungen an die Bundesregierung gestellt.
"Die OECD stellt Deutschland gerade in punkto Langzeitarbeitslosigkeit ein schlechtes Zeugnis aus. Angesichts der demografischen Entwicklung heißt das letztlich mit Blick auf das Wirtschaftswachstum 'Versetzung gefährdet', wenn wir hier nicht endlich besser werden. Es ist Arbeitsmarktpolitik von gestern zu glauben, es sei damit getan, den Menschen nur einen neuen Job zu vermitteln. Langzeitarbeitslose brauchen eine andere Form der Begleitung zurück in den Arbeitsmarkt. Familie, in denen die schulpflichtigen Kinder die einzigen sind, die morgens noch aufstehen, können wir nicht helfen, indem wir den Eltern einfach nur einen Arbeitsplatz anbieten. Hier müssen wir zuerst mal eine Brücke bauen, zurück in die Anforderung eines geregelten Lebens und des Arbeitsmarktes. Stichworte sind etwa Bürgerarbeit und Ein-Euro-Jobs. Notwendig ist zudem eine Betreuung, die über die Vermittlung eines Jobs hinausgeht, sondern auch soziale Begleitung anbietet und Lebenskompetenz vermittelt. Doch statt das auszubauen, kürzt der Bund hier die Mittel", so die Ministerin abschließend.
Bayern wird deshalb im Gesetzgebungsverfahren von der Bundesregierung fordern, den Schwerpunkt der Arbeitsmarktpolitik auf langzeitarbeitslose Arbeitnehmer zu legen, unter denen überdurchschnittlich viele Ältere, Menschen mit Behinderungen und Alleinerziehende sind. Weiter setzt sich Bayern dafür ein, dass bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung bei Pflegefachkräften das dritte Ausbildungsjahr wieder gefördert wird.