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Hessel: „Flughafen Nürnberg benötigt direkten Autobahnanschluss“

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MÜNCHEN / NÜRNBERG Bayerns Verkehrsstaatssekretärin Katja Hessel spricht sich klar für den Bau einer direkten Anbindung des Flughafens Nürnberg an die Autobahn A 3 aus: „Ein internationaler Verkehrsflughafen benötigt nicht nur eine hervorragende Anbindung über die Schiene, sondern auch einen guten Anschluss über die Straße. Die direkte Nordanbindung des Flughafens Nürnberg an die Autobahn A 3 wird zu einer signifikanten Verkehrsentlastung der innerstädtischen Zubringerstraßen zum Flughafen führen.“

 

Die vom Stadtrat Nürnberg im Februar 2010 beschlossene ‚Denkpause’ für dieses Projekt gehe an der Sache vorbei, so Hessel. „Dasselbe gilt für die Äußerung des Bayerischen Umweltministers Markus Söder anlässlich der Jahresversammlung des Bund Naturschutzes in Nürnberg, er habe sein Haus veranlasst, die sogenannte Nordanbindung nochmals auf den Prüfstand zu stellen. Die Zulässigkeit der Straßenanbindung des Flughafens Nürnberg an die Bundesautobahn wird ausschließlich im laufenden Planfeststellungsverfahren ermittelt“, erklärt die Staatssekretärin.

 

Hessel weist ferner auf die seit Langem verfolgte verkehrspolitische Notwendigkeit hin, die verschiedenen Verkehrsträger zu verknüpfen: „Auch das Flughafenkonzept des Bundes fordert die optimale Nutzung der ökonomischen und ökologischen Vorteile bei der Vernetzung von Schiene, Straße und Flugverkehr“.

 

Derzeit ist bei der Regierung von Mittelfranken das Planfeststellungsverfahren für den Bau der Nordanbindung anhängig. Der Planfeststellungsbeschluss wird von der Flughafengesellschaft im Sommer dieses Jahres erwartet. In diesem Verfahren wird geprüft, ob das Vorhaben unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange zugelassen werden kann. Die Umweltbelange werden umfassend in die Abwägung des Planfeststellungsbeschlusses eingestellt. Eine Prüfung von Umweltfragen außerhalb des Planfeststellungsverfahrens ist rechtlich nicht vorgesehen.

Der Stadtrat Nürnberg hat sich am 03.02.2010 für die Fortführung des Planfeststellungsverfahrens bis zum Feststellungsbeschluss ausgesprochen. Die vom Stadtrat beschlossene ‚Denkpause’ bezieht sich nur auf die Realisierung des Projekts. Diese Denkpause dürfte bis zum Vorliegen des unanfechtbaren Baurechts verstrichen sein.

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Pressemitteilung-Nr. 215/11

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