1. Ministerrat billigt Entwurf eines Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention / Aktionsplan ist wesentliche Grundlage der künftigen Politik für Menschen mit Behinderung in Bayern / Sozialministerin Haderthauer: „In Bayern gilt der Grundsatz ‚Mittendrin statt nur dabei!‘ “
10. Bayerisches Polizeiverwaltungsamt in Straubing erhält neuen Leiter
1. Ministerrat billigt Entwurf eines Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention / Aktionsplan ist wesentliche Grundlage der künftigen Politik für Menschen mit Behinderung in Bayern / Sozialministerin Haderthauer: „In Bayern gilt der Grundsatz ‚Mittendrin statt nur dabei!‘ “
Der Ministerrat hat heute den von Sozialministerin Christine Haderthauer vorgelegten Entwurf eines Aktionsplans zu den Schwerpunkten der künftigen Politik für Menschen mit Behinderung in Bayern gebilligt. Der Aktionsplan enthält eine Bestandsaufnahme über die Umsetzung der UN-Behinderrechtskonvention in Bayern und soll den weiteren Umsetzungsprozess begleiten. Sozialministerin Haderthauer: „Mit dem Aktionsplan macht der Freistaat als eines der ersten Bundesländer einen wichtigen Schritt auf dem Weg in eine „inklusive Gesellschaft“ im Sinne UN-Behindertenrechtskonvention. In Bayern gilt: Menschen mit Behinderung sollen in allen Lebensbereichen ’Mittendrin statt nur dabei’ sein.“
Die UN-Behindertenrechtskonvention enthält den Auftrag an die gesamte Gesellschaft, Strukturen zu schaffen, die es Menschen mit Behinderung ermöglichen, von Anfang an und in vollem Umfang an der Gesellschaft teilzuhaben. Die Konvention spricht hier von „Inklusion“ bzw. „inklusiver Gesellschaft“. Haderthauer betonte, dass Vieles von dem, was die UN-Behindertenrechtskonvention beinhaltet, in Bayern bereits jetzt Wirklichkeit ist: „Mit dem Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz von 2003 war der Freistaat bei der Umsetzung von Barrierefreiheit bereits Vorreiter in Deutschland. Der Teilhabe von Menschen mit Behinderung am ersten Arbeitsmarkt räumt die Bayerische Staatsregierung auch schon jetzt hohe Priorität ein.“
Die nachfolgenden Schwerpunkte der bayerischen Politik für Menschen mit Behinderung sollen den Weg zu mehr Teilhabe und einer inklusiven Gesellschaft ermöglichen:
• Stärkung des Bewusstseins für die Belange behinderter Menschen und die Achtung ihrer Rechte, ihrer Würde und ihrer Fähigkeiten.
• Inklusive Bildung auf allen Ebenen, begonnen in der frühesten Kindheit.
• Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben, vor allem am allgemeinen Arbeitsmarkt - hier müssen die Weichen bereits in der Schule gestellt werden.
• Zukunftsgerichtete Maßnahmen, um älteren Menschen mit Behinderung ein Leben in vertrauter Umgebung zu ermöglichen.
• Freie Wahl des Wohnumfeldes durch möglichst selbstbestimmte Lebensführung in der eigenen Familie, in der eigenen Wohnung oder in einer Wohngemeinschaft.
• Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen. Dabei geht es nicht nur um den Abbau von baulichen Barrieren, sondern auch von Barrieren für sinnesbehinderte oder geistig behinderte Menschen.
• Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe zu einer personenzentrierten Teilhabeleistung und Kostenbeteiligung des Bundes.
Für die Verwirklichung einer umfassenden gesellschaftlichen Teilhabe und Inklusion wenden der Freistaat und die bayerischen Kommunen jährlich rund 3 Milliarden Euro auf.
Das vom Kabinett als Entwurf gebilligte Konzept soll nun in einem breiten Dialog mit allen Beteiligten, insbesondere mit dem Landesbehindertenrat, den Verbänden, Kostenträgern und dem Bayerischen Landtag zu einem bayerischen Aktionsplan weiterentwickelt werden. Der Entwurf eines Aktionsplans steht unter www.sozialministerium.bayern.de/behinderte/politik/unkonvention.htm zum Download bereit.
Ministerrat begrüßt gemeinsamen Gesetzentwurf aller Landtagsfraktionen zur Inklusion / Entscheidungsrecht der Eltern wird gestärkt / Kultusminister Spaenle: „Herausragender Meilenstein für mehr Chancengleichheit behinderter und nichtbehinderter Kinder“
Der Ministerrat hat den gemeinsamen Gesetzentwurf aller im Landtag vertretenen Fraktionen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention begrüßt. Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle würdigte die Gesetzesinitiative als einen „herausragenden Meilenstein“ auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem in Bayern. Spaenle: „Mit dieser rechtlichen Grundlage wird es uns gelingen, die Chancengleichheit von Menschen mit und ohne Behinderung maßgeblich zu verbessern.“
Besonders hob der Kultusminister das im Gesetzentwurf vorgesehene Schulprofil „Inklusion“ hervor: „Es ist ein sehr guter Ansatz, um schrittweise die Inklusion von jungen Menschen mit und ohne Behinderung umzusetzen.“ Sonderpädagogische Lehrkräfte der Förderschule werden in das Kollegium der Regelschule eingebunden. Die Schulen entscheiden dabei eigenverantwortlich, wie sie ihr Schulprofil gestalten und die zusätzlichen Ressourcen nutzen. Als weitere Besonderheit der Schulen mit dem neuen Schulprofil lobte der Minister die neuen Klassen mit festem Lehrertandem für Schülerinnen und Schüler mit sehr hohem sonderpädagogischen Förderbedarf.
Außerdem enthält der Gesetzentwurf alle bereits bisher möglichen Formen des gemeinsamen Lernens, die der Freistaat Bayern im Rahmen des Bayerischen Wegs der Integration und Kooperation seit 2003 verfolgt und die sich bewährt haben. Die Förderschulen sollen im Freistaat erhalten bleiben. Sie unterstützen künftig weiter die Regelschulen bei der Inklusion und bleiben zugleich alternativer Lernort für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
Auch die im Gesetzentwurf vorgesehene Stärkung des Entscheidungsrechts der Eltern begrüßte der Kultusminister ausdrücklich. Bereits seit 2003 ist die allgemeine Schule für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf weitgehend geöffnet. Künftig entscheiden die Eltern von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf selbst, ob ihr Kind die Förder- oder die Regelschule besucht. Eine Grenze liegt nur dann vor, wenn die Entwicklung des Kindes gefährdet ist, die Rechte von anderen Schülerinnen oder Schülern erheblich beeinträchtigt sind oder der Schulaufwandsträger wegen erheblicher Mehraufwendungen nicht zustimmt.
Der Gesetzentwurf sieht die schrittweise Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention innerhalb des differenzierten Schulsystems vor. Es wird mit den Schulen begonnen, die sich bereits seit längerem auf den Weg zur Inklusion begeben haben. Bei entsprechender Behandlung im Landtag können bereits im neuen Schuljahr einige Schulen mit dem Schulprofil „Inklusion“ eingerichtet werden.
2. Ministerrat billigt Sanierungs- und Modernisierungs-Programm für das Deutsche Museum / Seehofer: „Deutsches Museum ist und bleibt die Königin unter den deutschen Museen.“ / Heubisch: „Wegweisender Schritt für Bayerns Top-Museumsadresse“
Der Ministerrat hat heute die Vereinbarung zwischen Bund und Freistaat zur Finanzierung der Zukunfts-Initiative des Deutschen Museums gebilligt und damit den Startschuss für die umfassende Sanierung und Modernisierung des Deutschen Museums gegeben. Ministerpräsident Horst Seehofer: „Das Deutsche Museum ist die Königin unter den deutschen Museen und wird das auch in Zukunft bleiben. Begeisterung für Forschung und Technik sind die Basis für wirtschaftlichen Erfolg und sichere Arbeitsplätze. Dafür steht das Deutsche Museum bereits seit über 100 Jahren.“ Wissenschaftsminister Dr. Wolfgang Heubisch begrüßte die Weichenstellung als „großartigen Erfolg.“ Heubisch: “Nun ist sichergestellt, dass das Deutsche Museum auch weiterhin zu den ersten internationalen Museums-Adressen zählt. Das Deutsche Museum begeistert täglich viele Menschen für Wissenschaft und Forschung und schafft auf beeindruckende Weise ein Bewusstsein dafür, welchen Stellenwert diese Bereiche für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes haben. Mit unserer Initiative machen wir das Museum selbst fit für die Zukunft.“
Ministerpräsident Seehofer und Wissenschaftsminister Dr. Heubisch hatten sich mit Bundesministerin Dr. Annette Schavan bereits im vergangenen Jahr auf eine gemeinsame Finanzierung verständigt. Die Gesamtkosten für die Sanierung betragen insgesamt rund 400 Millionen Euro. Bund und Freistaat Bayern beteiligen sich jeweils mit 180 Millionen Euro. Diese Sondermittel sollen verteilt über einen Zeitraum bis zum Jahr 2025 bereitgestellt werden. 40 Millionen Euro bringt das Deutsche Museum aus eingeworbenen privaten Mitteln ein.
Das Deutsche Museum hat die Inhalte der Sanierung in einem fundierten Masterplan zusammengefasst. So sollen die Außenhülle und die Infrastruktur des zentralen Ausstellungs-Gebäudes saniert werden, inklusive aller technischen Einrichtungen. Zudem sind ein zeitgemäßer Brandschutz und eine weitreichende Wärmeschutz-Sanierung vorgesehen. Auch die Außenanlagen, der Eingangsbereich und die Ausstellungen werden neu gestaltet. Darüber hinaus sind ein großes Planetarium, neue Sonderausstellungsflächen und ein attraktives und multifunktionales Forum geplant.
Wissenschaftsminister Heubisch und Bundesforschungsministerin Schavan werden die Finanzierungsvereinbarung zusammen mit dem Deutschen Museum am 24. Juni 2011 unterzeichnen.
3. Ministerrat prüft Möglichkeiten zur Festschreibung einer Mindestzahl von Landtagsmandaten für Wahlkreise / Innenminister Herrmann: „Festlegung einer Mindestzahl ohne Änderung der Verfassung nicht möglich / Bericht ist gute Grundlage für die weitere parlamentarische Diskussion“
Der Ministerrat hat heute ausführlich über Möglichkeiten zur Festschreibung einer Mindestzahl von Mandaten in jedem Wahlkreis diskutiert. Grundlage der Erörterungen war ein von Innenminister Joachim Herrmann vorgestellter Bericht, der den vom Kabinett am 29. März 2011 beschlossenen Stimmkreisbericht ergänzt. Innenminister Herrmann: „Der Stimmkreisbericht hat aufgezeigt, dass die Festlegung einer Mindestzahl von Abgeordnetenmandaten im Landtag ohne Änderung der Bayerischen Verfassung nicht möglich ist. Wir haben in dem ergänzenden Bericht eingehend die Möglichkeit geprüft, durch eine Verfassungsänderung eine Mindestzahl von Mandaten in jedem Wahlkreis mit entsprechend erforderlichen Ausgleichsmandaten in den übrigen Wahlkreisen festzuschreiben. Das Ziel einer solchen Festlegung wäre, einem weiteren Mandatsverlust in den von Abwanderung betroffenen Wahlkreisen entgegenzuwirken.“
Der Bericht stellt unter Zugrundelegung einer linearen Bevölkerungsfortschreibung und unterschiedlich angenommener Mindestmandatszahlen die Auswirkungen auf die Gesamtzahl der Abgeordneten im Bayerischen Landtag dar.
Herrmann zu den unterschiedlichen Varianten: „Eine Mindestzahl von 17 Mandaten pro Regierungsbezirk hätte eine nicht unerhebliche und stetig zunehmende Vergrößerung des Landtags zur Folge, weil für die Regierungsbezirke, deren Bevölkerung wächst, aus Gründen der Wahlgleichheit Ausgleichsmandate gewährt werden müssten.“ Die Gesamtzahl der Mandate würde bei einer Festlegung auf 17 Abgeordnete pro Regierungsbezirk bereits im Jahr 2013 auf 185 Abgeordnete ansteigen, bei der folgenden Landtagswahl 2018 auf 192 Abgeordnete und im Jahr 2023 auf 198 Mandate. Für die Landtagswahl 2028 wäre sogar mit einer Gesamtzahl von 206 Mandaten zu rechnen. Herrmann: "Damit wäre dann die Verkleinerung des Landtags im Jahr 2003 von 204 auf 180 Abgeordnete wieder aufgehoben."
Eine Mindestzahl von 16 oder weniger Mandaten pro Regierungsbezirk hätte eine weit geringere Erhöhung der Abgeordnetenzahl im Parlament zur Folge. Bei mindestens 16 Mandaten würde sich erstmalig zur Landtagswahl 2023 die Gesamtzahl der Mandate auf 185 erhöhen, bei der Landtagswahl 2028 auf insgesamt 192.
Bei einer Festlegung der Mindestmandatszahl auf 15 wäre bis zur Landtagswahl 2028 mit keiner Erhöhung der Gesamtmandatszahl des Landtags zu rechnen.
Eine Verfassungsänderung bereits mit Wirkung für die kommende Landtagswahl 2013 würde nicht nur wegen des zeitlichen Ablaufs, sondern auch wegen der langfristigen Steigerung der Mandatszahlen zahlreiche kritische Fragen aufwerfen. Die Staatsregierung empfiehlt ein solches Vorgehen daher nicht. Letztlich bleibt dies aber ebenso wie die Frage, ob mittel- oder langfristig eine Mindestzahl von 16 oder weniger Mandaten zu erwägen ist, den weiteren parlamentarischen Beratungen vorbehalten.
Eindeutig widerlegt der ergänzende Bericht Befürchtungen einiger Landtagsfraktionen, dass bei Absenkung der Gesamtmandatszahl in Oberfranken und der Oberpfalz auf 16 eine Partei mehr als 5 % der gültigen Gesamtstimmen benötigen würde, um ein Mandat zu erringen. Soweit sich hier die Landtagsfraktionen der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf ein von ihnen eingeholtes Kurzgutachten stützen, beruht dies auf einer ungeeigneten Berechnungsmethode. Herrmann: „Der notwendige Prozentsatz für die Erringung eines Sitzes in den Wahlkreisen liegt deutlich unter 5 %. Selbst eine Verringerung der Mandatszahl in Oberfranken und der Oberpfalz auf jeweils 16 Mandate würde hieran nichts ändern. Wir haben dies auf der Grundlage zurückliegender Wahlen geprüft. So hätte zum Beispiel bei der Landtagswahl 2008, bei der in Oberfranken und der Oberpfalz jeweils 17 Abgeordnete zu wählen waren, die FDP in Oberfranken bereits mit 1,7 % der gültigen Gesamtstimmen und in der Oberpfalz mit 3,5 % ein Mandat errungen. Selbst bei einer Reduzierung der Gesamtmandatszahl auf 16 hätte die FDP in Oberfranken mit 2,0 % ein Mandat errungen. In der Oberpfalz hätte sie dann gar nur 2,9 % gebraucht. Fest steht, dass in allen Fällen – ob mit 17 oder 16 Mandaten gerechnet – deutlich weniger als 5 % ausgereicht hätten, um ein Mandat zu erringen.“
Herrmann abschließend: „Der Bericht ist eine gute Grundlage für die weitere Diskussion. Der Landtag kann auf der Grundlage dieses Berichts jetzt zügig mit den Beratungen der vorgelegten Entscheidungsalternativen beginnen."
Stimmkreisbericht und ergänzender Bericht sind im Internet abrufbar unter www.stimmkreisreform.bayern.de
4. Volle Arbeitnehmerfreizügigkeit für weitere acht EU-Staaten ab 1. Mai 2011 / Arbeitsministerin Haderthauer, Wirtschaftsminister Zeil und Europaministerin Müller: „Bayern bereit für Arbeitnehmerfreizügigkeit“
Arbeitsministerin Christine Haderthauer hat heute im Ministerrat zur Arbeitnehmerfreizügigkeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus acht EU-Staaten ab 1. Mai 2011 berichtet. „Wir können der Arbeitnehmerfreizügigkeit gelassen entgegenblicken, denn wir haben inzwischen in vielen Branchen Lohnuntergrenzen ermöglicht. Besonders wichtig ist dies bei der Pflege und der Zeitarbeit. So haben wir Lohndumping und einem Verdrängungswettbewerb zu Lasten deutscher Arbeitnehmer wirksam einen Riegel vorgeschoben“, so die Ministerin. Haderthauer weiter: „Gerade mit Blick auf die vollständige Arbeitnehmerfreizügigkeit müssen wir uns aber einer neuen Herausforderung stellen: Deutschland hat europaweit die am stärksten verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit. Natürlich gibt es durch die Arbeitnehmerfreizügigkeit Zuwanderung in Niedriglohnjobs. Das macht die Situation für Arbeitssuchende nicht leichter. Hier ist eine Arbeitsmarktpolitik der Zukunft gefragt, die wirklich aktiviert. Dazu gehört eben manchmal mehr als ein Jobangebot. Daher ist es gerade jetzt nötig, aktivierende Maßnahmen wie Eineurojobs auszubauen anstatt sie einzuschränken.“
Wirtschaftsminister Martin Zeil sieht die bayerische Wirtschaft als Gewinnerin beim Thema Arbeitnehmerfreizügigkeit. Zeil: „Europa wächst jetzt wieder ein Stück enger zusammen. Ich erwarte, dass Bayern und insbesondere die ostbayerische Wirtschaft von der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit profitieren werden. Insgesamt bietet die vollständige Arbeitnehmerfreizügigkeit aus Osteuropa für einen leistungsfähigen und international verflochtenen Standort wie Bayern mehr Chancen als Risiken. Wir werden die Chancen gemeinsam mit unseren Freunden und Nachbarn in Mittel- und Osteuropa entschlossen nutzen – für nachhaltiges Wachstum, Wohlstand und Beschäftigung in ganz Europa. Bei Fachkräften und in Bereichen, in denen es schwierig ist, ausreichend deutsche Arbeitskräfte zu finden, kann Zuwanderung aus Osteuropa dazu beitragen, Lücken zu schließen. Dies betrifft nicht nur Ingenieurberufe und naturwissenschaftlich-technische Fachrichtungen, sondern zum Beispiel auch die Gastronomie und den Pflegebereich.“
Für Bayerns Europaministerin Emilia Müller überwiegen für Bayern beim Thema Arbeitnehmerfreizügigkeit die Chancen mögliche Risiken. Müller: „Die bayerische Europapolitik steht für ein Europa ohne Schranken, aber nicht ohne Leitplanken. Für die Arbeitnehmerfreizügigkeit bedeutet das: Die vollständige Öffnung des Arbeitsmarkts für Arbeitnehmer aus acht Beitrittsstaaten ist in erster Linie eine Chance für die Menschen in Bayern und Deutschland. Unter dem Strich wird sie ein Mehr an Wohlstand für unser Land bringen. Denn Deutschlands Wirtschaft boomt und wird von der Öffnung profitieren. Zugleich werden wir die Entwicklung nach dem 1. Mai genau beobachten und bei möglichen Fehlentwicklungen zügig und entschlossen gegensteuern. Es besteht auch keine Veranlassung, bereits jetzt die noch bestehenden Beschränkungen für die EU-Beitrittsländer Rumänien und Bulgarien vorzeitig aufzuheben. Nun sollten wir zunächst Erfahrungen mit der Freizügigkeit für Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn sammeln.“
5. Strukturprogramm Nürnberg/Fürth weit fortgeschritten / Bayerische Staatsregierung mit Maßnahmenpaket und Umsetzung zufrieden / Hessel: „Strukturprogramm schafft Arbeitsplätze und stärkt Forschungs- und Wirtschaftsstandort Nürnberg/Fürth“
Bayerns Wirtschaftsstaatssekretärin Katja Hessel hat in der heutigen Kabinettsitzung über den aktuellen Stand des Strukturprogramms Nürnberg/Fürth berichtet und dabei eine positive Bilanz gezogen: „Bei der Umsetzung der einzelnen Projekte des Strukturprogramms sind wir sehr gut vorangekommen. Aktuell konnten wir Mitte April das ‚Business Support Center’ in Nürnberg eröffnen und den offiziellen Spatenstich für den zweiten Bauabschnitt des ‚Gewerbehof Complex’ in Fürth setzen. Herzstück des Strukturprogramms ist der Energie Campus Nürnberg, durch dessen Aufbau sich die Region die Technologieführerschaft auf ausgewählten Gebieten der Energieforschung erarbeiten soll. Für solch ein umfangreiches Projekt des Strukturprogramms sind auch sehr umfangreiche Vorarbeiten erforderlich. Es freut mich daher, dass mehrere unter diesem Dach entwickelte Projekte bereits zur Bewilligung vorliegen.“
Für Umweltminister Dr. Markus Söder ist das Ziel des Strukturprogramms Nürnberg-Fürth: „den Modernisierungsprozess in Nürnberg und Fürth nachhaltig zu sichern, bestehende Arbeitsplätze langfristig zu erhalten und zukunftsfähige Arbeitsplätze zu schaffen.“ Das Umweltministerium hat daher insbesondere das Leuchtturmprojekt Energiecampus Nürnberg von Anfang an unterstützt und vorangetrieben. Söder: „Der Energie Campus Nürnberg muss nun baldmöglichst mit den ersten Projekten starten und einen gemeinsamen Standort realisieren. Mit Energieeffizienz und Klimaschutz stehen umweltfachliche Ziele im Vordergrund.“ Bestehende Kompetenzen von Industrie und Wissenschaft werden am Standort Nürnberg systematisch ausgebaut. Bayern wird mit dem Energie Campus Nürnberg als international sichtbare Forschungseinrichtung die Energiewende maßgeblich gestalten. Mit dem Strukturprogramm insgesamt wird der notwendige Wandel zum Wohl der Region Nürnberg /Fürth erfolgreich vorangetrieben und dazu beigetragen, die Region auf die Zukunftsaufgaben vorzubereiten. Schwerpunkt des Strukturprogramms Nürnberg/Fürth sind vor allem wissenschaftliche Projekte, darunter das „E-Drive-Center“, die „Service Factory Nürnberg“, das „Fraunhofer Entwicklungszentrum Röntgentechnik“ und das „Partikelzentrum Fürth“. Hessel: „Wichtiges Anliegen ist uns vor allem die enge Verzahnung von Wissenschaft und Unternehmen der Region. Damit stärken wir den Forschungs- und Wirtschaftsstandort Nürnberg/Fürth und legen zugleich den Grundstein für qualifizierte Arbeitsplätze der Zukunft. Bei den wissenschaftlichen Projekten sind wir ebenfalls sehr gut vorangekommen, teilweise konnten bereits Mitarbeiter eingestellt und mit den Forschungsarbeiten begonnen werden.“
Die Bayerische Staatsregierung hatte das 115 Millionen Euro schwere Strukturprogramm Nürnberg/Fürth nach der Quelle-Insolvenz im November 2009 beschlossen, um den regionalen Arbeitsmarkt und den Strukturwandel in der Region aktiv zu unterstützen. Bei der Verstärkung der Regionalförderung sei knapp die Hälfte der zusätzlichen Mittel bereits bewilligt, um Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen zu fördern, so der Wirtschaftsminister. Für die gesamten restlichen Mittel lägen bereits Anträge vor. Als flankierende Maßnahme wurde zudem die Städtebauförderung aufgestockt. Bereits fünf Projekte konnten bislang mit erhöhtem Fördersatz unterstützt werden. Bei der Initiative „TANDEM“, dem „Arbeitsmarktfond für Härtefälle“ werden bereits erfolgreich Arbeitsmarktmaßnahmen mit der Jugendhilfe kombiniert. Aktuell profitieren über 250 Erwachsene und mehr als 300 junge Heranwachsende von dem Programm.
6. Fluglinie Hof – Frankfurt bis März 2013 gesichert / Seehofer und Zeil: „Aufstockung der Förderung sinnvolle Strukturmaßnahme für die Region“
Das Bayerische Kabinett hat heute der Fortführung des Linienflugbetriebs zwischen Hof und Frankfurt am Main zugestimmt. Die Fluglinie soll im Auftrag des Freistaates sowie der drei oberfränkischen Kommunen Stadt Hof, Landkreis Hof und Landkreis Wunsiedel bis März 2013 weiter von dem Luftfahrtunternehmen Cirrus Airlines betrieben werden. Ministerpräsident Seehofer und Verkehrsminister Zeil begrüßten die Fortführung: „Die Fluglinie Hof – Frankfurt ist aus struktur- und regionalpolitischen Gründen für die Verbesserung der Standortsituation der oberfränkischen Wirtschaft von großer Bedeutung. Mitarbeiter oberfränkischer Unternehmen sind ebenso auf eine schnelle Flugverbindung angewiesen wie ausländische Kunden, die Firmenzentralen in Oberfranken besuchen wollen. Solche Standortvorteile stehen Unternehmen in anderen Ballungsräumen wie beispielsweise München oder Nürnberg selbstverständlich zur Verfügung. Insofern ist die öffentliche Förderung der Fluglinie zugunsten der Region Oberfranken, die sich nach wie vor in einem Strukturwandel befindet, gut investiertes Geld in die Zukunft. Nach Ablauf dieser Zeit muss jedoch geprüft werden, ob die Förderung weiter fortgesetzt werden soll.“ Staatssekretärin Melanie Huml bezeichnete die Unterstützung der Fluglinie Hof-Frankfurt als gute Nachricht für Oberfranken: „Damit zeigt die Staatsregierung, dass es ihr mit gleichwertigen Lebensbedingungen in ganz Bayern ernst ist.“
Die europaweite Neuausschreibung der Fluglinie war notwendig geworden, weil die Ende 2009 ausgewählte Cirrus Airlines Luftfahrtgesellschaft mbH den eigentlich für die Zeit vom April 2010 bis März 2013 geltenden Verkehrsdurchführungsvertrag für die Fluglinie angesichts zurückgehender Passagierzahlen bereits mit Wirkung zum 30. April 2011 gekündigt hatte. Die erneute Vergabe an Cirrus zum 1. Mai 2011 ist gegenüber dem bisherigen Vertrag mit höheren Förderbeträgen, aber auch mit zusätzlichen Maßnahmen des Luftfahrtunternehmens verbunden, die Zuverlässigkeit der Fluglinie zu erhöhen. So wird Cirrus unter anderem einen eigenen Techniker für Wartungsarbeiten in Hof stationieren. Zudem hat die regionale Wirtschaft ihre Bereitschaft erklärt, die Fluglinie künftig noch intensiver zu nutzen. Von den zusätzlichen 1,3 Millionen Euro für die kommenden 23 Monate übernimmt die Staatsregierung Dreiviertel, den Rest zahlen die Stadt Hof sowie die Landkreise Hof und Wunsiedel. Das sieht auch das Verhandlungsergebnis von Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer, Verkehrsminister Martin Zeil und Finanzstaatssekretär Franz Josef Pschierer mit Vertretern der Kommunen und der Luftfahrtgesellschaft vom 29. April 2011vor.
7. Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Verhinderung und Aufklärung von sexuellen Übergriffen an jungen Menschen in Schulen / Kultusminister Spaenle: „Besserer Schutz von bayerischen Schülerinnen und Schülern vor sexuellen Übergriffen / Zentraler Punkt des ,Forums zur Aufarbeitung der Gewalt- und Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen in Bayern‘ wird umgesetzt“
Der Ministerrat hat heute einen Entwurf zur Änderung des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes beschlossen, der Kinder und Jugendliche in Bayern besser vor sexuellen Übergriffen an Schulen schützen soll. Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle: „Mit den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen hat der Freistaat Bayern konsequent auf die im vergangenen Jahr bekannt gewordenen Fälle von Gewalttaten und sexuellem Missbrauch reagiert. Die neuen gesetzlichen Regelungen werden maßgeblich dazu beitragen, dass sexuelle Übergriffe an Schulen wirksam verhindert werden.“
Im Zuge des vom Bayerischen Justizministerium einberufenen „Forums zur Aufarbeitung der Gewalt- und Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen in Bayern“ hatten Arbeitsgruppen verschiedener Ressorts bereits seit Frühjahr 2010 erste Lösungsansätze für mehr Sicherheit von Kindern und Jugendlichen erarbeitet. Im Januar 2011 hatte der Ministerrat das Kultusministerium beauftragt, die Maßnahmen für den schulischen Bereich umzusetzen. Spaenle betonte: „Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir zentrale Forderungen des Forums im schulischen Bereich um.“
Der Entwurf sieht im Wesentlichen folgende Punkte vor: Künftig müssen private Ersatzschulen ebenso wie öffentliche Schulen die Jugendämter unterrichten, wenn ihnen Tatsachen bekannt werden, die das Wohl einer Schülerin oder eines Schülers ernsthaft gefährden oder beeinträchtigen könnten.
Außerdem muss ein Kandidat bei der Bewerbung auf eine Stelle als Lehrkraft an einer Ersatzschule künftig zwingend ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Hierdurch wird von vornherein sichergestellt, dass keine Lehrkräfte an Ersatzschulen beschäftigt werden, die wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen rechtskräftig verurteilt worden sind. Diese Anforderungen an die persönliche Eignung von Lehrkräften werden auch auf sonstige Personen mit erzieherischen Aufgaben ausgedehnt. Dies sind z.B. heilpädagogische Förderlehrer und sonstiges Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe. Schließlich werden auch die Möglichkeiten der Schulaufsichtsbehörden erweitert, Schulleitern, Lehrkräften und anderen Personen mit erzieherischen Aufgaben ihre Tätigkeit an der Schule zu untersagen.
„Mit dem Entwurf bekennt sich der Freistaat zu seiner Verantwortung, die er gegenüber den bayerischen Schülerinnen und Schülern trägt“, sagte Spaenle und drang gleichzeitig darauf, das Gesetz so schnell wie möglich zu verabschieden. Der Gesetzentwurf muss jetzt den Verbänden zur Anhörung zugeleitet werden.
8. Staatsregierung will Verpflegung in Schulen und Kantinen verbessern / Ernährungsminister Brunner: „Bewusstsein für gesunde Ernährung und Lebensführung schaffen“ / Erfolgreiches Schulfruchtprogramm: Frisches Obst und Gemüse für 230 000 Schulkinder
Um die Menschen in Bayern für gesunde Lebensmittel zu sensibilisieren, will die Staatsregierung gezielt die Verpflegung in Schulen und Kantinen verbessern. Gerade in den Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung könne eine gesundheitsförderliche Ernährung „für eine breite Öffentlichkeit zur Alltagskultur werden“, sagte Ernährungsminister Helmut Brunner bei der Vorstellung der aktuellen Jahresberichte zur Gemeinschafts- und Schulverpflegung in Bayern. Nach seinen Worten essen immer mehr Bürgerinnen und Bürger außer Haus – in Betrieben, Schulen oder Seniorenheimen. Allein in den bayerischen Schulen und Kindertageseinrichtungen werden täglich rund eine halbe Million Mittagessen ausgereicht. Brunner: „Hier müssen wir ansetzen, um Ernährungsgewohnheiten dauerhaft zu prägen und den Menschen ein Bewusstsein für gesunde Ernährung und Lebensführung zu vermitteln.“ Die dafür notwendigen Strukturen und Bildungsangebote für alle Akteure und Verantwortlichen im Verpflegungsbereich habe der Freistaat in den rückliegenden Monaten erfolgreich etabliert. „Wir haben ein flächendeckendes Netz an Angeboten aufgebaut, das bundesweit einzigartig ist“ so der Minister. Nach seinen Angaben wurden im vergangenen Jahr unter anderem 48 Workshops, 17 Fachtagungen und 16 ProfiTreffs für mehrere Tausend Teilnehmer durchgeführt. Viele der Anregungen seien bereits in die Praxis umgesetzt. Ziel sei nun, die Bildungsnetzwerke, Projekte und Angebote auszubauen und dauerhaft mit Leben zu erfüllen.
Zu einem großen Erfolg hat sich nach den Worten Brunners auch das vor einem Jahr gestartete Schulfruchtprogramm entwickelt: Rund 230 000 Kinder an 1 200 Grundschulen erhalten mindestens einmal wöchentlich kostenlos frisches Obst und Gemüse. „Wir brauchen Ernährungsbildung und gesunde Verpflegung von klein auf“, so der Minister. Gerade im Grundschulalter seien die Chancen groß, die Wertschätzung für Obst und Gemüse zu verbessern und so den Grundstein für ein dauerhaft gesundheitsförderndes Essverhalten zu legen. Für das Programm stellt der Freistaat im laufenden Schuljahr 2,4 Millionen Euro EU-Mittel sowie entsprechende Landesmittel zur Kofinanzierung bereit.
9. Bayerns Wirtschaftsminister Zeil und Wissenschaftsminister Heubisch stellen neue Forschungsstrategie vor / Zeil: „Forschung, neue Technologien und Innovationen entscheidend für Wohlstand und Wachstum in Bayern“
Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil und Wissenschaftsminister Dr. Wolfgang Heubisch haben in der heutigen Kabinettssitzung eine neue Forschungs-, Technologie- und Innovationspolitik vorgestellt. „Forschung, neue Technologien und Innovationen sind entscheidend, um Wohlstand und Wachstum in Bayern zu sichern. Dazu brauchen wir höchste Anstrengungen und Investitionen in Forschung und Technologie, sowohl seitens des Freistaats als auch der Wirtschaft. Wir müssen Talente ausbilden und für uns gewinnen, exzellente Forschung ebenso finanzieren wie hochqualifizierte Forschung und Entwicklung in Unternehmen“, betonte Zeil.
Das Gesamtkonzept für die Forschungs-, Technologie- und Innovationspolitik der Bayerischen Staatsregierung stellt die strategische Ausrichtung in Handlungsfeldern der Zukunft dar. „Übergreifendes Ziel ist es, Bayern eine Spitzenposition im Wettbewerb um die Innovationsführerschaft in Deutschland und Europa dauerhaft zu sichern. Eine exzellente Forschungslandschaft, innovative Unternehmen, hervorragend qualifizierte Mitarbeiter und eine aktive Technologie-Gründerszene machen Bayern für die besten Köpfe attraktiv und schaffen ein kreatives Umfeld, soziale Sicherheit, Wohlstand und zukunftssichere, hochwertige Arbeitsplätze“, bekräftigte der Wirtschaftsminister.
Um dies zu erreichen, verfolgt die bayerische Forschungs-, Technologie- und Innovationspolitik folgende Ziele: Stärkung des gesellschaftlichen Bewusstseins für Wissenschaft und Forschung, Verbesserung der Rahmenbedingungen für Forschung und Technologie, Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wachstums von Unternehmen auf allen Ebenen, regional ausgewogene Ausrichtung der Instrumente der Forschungs-, Technologie- und Innovationspolitik und Stärkung Bayerns im Wettbewerb um EU- und Bundesmittel. Das neue Konzept umfasst neun Handlungsfelder, um Bayerns Innovationsführerschaft auf Dauer zu sichern:
• Rahmenbedingungen und Infrastruktur optimieren,
• die besten Köpfe gewinnen,
• Forschungseinrichtungen ausbauen,
• Technologie- und Wissenstransfer sowie die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft fördern,
• die Cluster als Instrument zur offenen Innovationsförderung stärken,
• Unternehmensgründungen unterstützen und eine Gründerkultur fördern,
• Rahmenbedingungen für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der Unternehmen stärken,
• Chancen um Fördermittel von Bund und EU verbessern sowie
• die Internationalisierung in Wissenschaft und Wirtschaft fördern.
Die bisherigen Erfolge Bayerns beruhen auf einer breit angelegten Förderung von Schlüsseltechnologien und der zugrunde liegenden Wissenschaftszweige. Besonders die folgenden forschungs- und technologiepolitischen Anwendungs- bzw. Technologiefelder sind langfristig für den Freistaat von großer Bedeutung: Lebenswissenschaften - Life Sciences, Informations- und Kommunikationstechnologien, effiziente Produktionstechnologien, Mechatronik, Automatisierung, Robotik, neue Werkstoffe, intelligente Materialien, Nano- und Mikrotechnologie, Clean Tech – Ressourcen schonende Energie-, Verkehrs- und Umwelttechnologien, Nachwachsende Rohstoffe (u. a. Biokraftstoffe), Elektromobilität sowie innovative, technologiebasierte Dienstleistungen. Aufgrund der Ereignisse in Japan rücken Energieforschung und die Entwicklung innovativer Energietechnologien verstärkt in den Vordergrund.
In der Koalitionsvereinbarung von 2008 haben sich CSU und FDP dazu bekannt, die Spitzenstellung Bayerns in Forschung, Technologie und Innovation zu bewahren und zu stärken. Die Förderung von Forschung, Technologie und Innovation ist und bleibt damit ein zentrales Politikfeld der Bayerischen Staatsregierung.
10. Bayerisches Polizeiverwaltungsamt in Straubing erhält neuen Leiter
Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung den bisherigen Vizepräsident des Polizeipräsidiums Unterfranken, Gerold Mahlmeister, mit Wirkung vom 1. Juni 2011 zum Präsidenten des Polizeiverwaltungsamts bestellt. Die bisherige Präsidentin des Polizeiverwaltungsamts, Ilse Schedl, tritt mit Ablauf des 31. Mai 2011 in den gesetzlichen Ruhestand.