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Novelle des Hochschulgesetzes verabschiedet

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Der Bayerische Landtag hat heute die Novelle des Hochschulgesetzes verabschiedet. Die neuen Regelungen treten zum 1. März 2011 in Kraft. Wissenschaftsminister Wolfgang Heubisch: „Mit der Novelle des Hochschulgesetzes sorgen wir für mehr Flexibilität und Autonomie an den Hochschulen und setzen so wichtige Impulse für den Hochschulstandort Bayern. Kernstück der Reform ist der Ausbau berufsbegleitender Bachelorstudiengänge. Heute wurden die Weichen dafür gestellt, um beruflich Qualifizierten hochwertige Weiterbildungsangebote an den Hochschulen zu eröffnen.“

Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen:

Ausbau berufsbegleitender Studiengänge Der Ausbau erfolgt insbesondere im Bereich der Bachelorstudiengänge. Mit der letzten Hochschulrechtsnovelle im Jahr 2009 wurden die Hochschulzugangsvoraussetzungen für qualifizierte Berufstätige deutlich verbessert. Um diesem Personenkreis auch tatsächlich ein Studium zu ermöglichen, sind verstärkt berufsbegleitende Studienangebote erforderlich. Solche Studiengänge setzen besondere organisatorische Vorkehrungen voraus, insbesondere eine Konzentration der Präsenzveranstaltungen auf die Abendstunden, auf Wochenenden und auf Blockkurse sowie den Einsatz virtueller Lehre. Für die damit verbundenen besonderen Kosten sollen die Hochschulen statt der Studienbeiträge Gebühren erheben können.

Flexibilisierung der Zugangsvoraussetzungen zu einem Masterstudiengang

Bisher ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Hochschulen den Zugang zum Masterstudium neben einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss von weiteren Zugangsvoraussetzungen abhängig machen müssen. Künftig sind die Hochschulen nicht mehr verpflichtet, neben einem ersten Hochschulabschluss weitere Zugangsvoraussetzungen für ein Masterstudium festzulegen. Sie sollen aber weiterhin die Möglichkeit dazu haben.

Kooperative Promotion

Die kooperative Promotion zwischen Universitäten einerseits und Hochschulen für angewandte Wissenschaften andererseits wird im Gesetz nunmehr ausdrücklich definiert. Die Universitäten werden verpflichtet, die kooperative Promotion, also die Mitwirkung eines Fachhochschulprofessors oder einer Fachhochschulprofessorin an einem Promotionsverfahren, in ihrer Promotionsordnung zu regeln.

Forschungsprofessuren an Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften

Zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Hochschulstandortes Bayern ist die Möglichkeit geschaffen worden, Forschungsprofessuren an Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften einzurichten. Dabei handelt es sich um Professuren, denen befristet überwiegend oder ausschließlich Aufgaben in der Forschung übertragen werden können.


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