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Europaministerin Müller: „Italien darf Reisefreiheit in Europa nicht gefährden“

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Bayern dringt auf die Einhaltung der europäischen Visaregeln durch alle Mitgliedsstaaten. Andernsfalls müsse im Schengen-Vertrag präzisiert werden, dass bei Verstößen an den Grenzen kontrolliert werden darf. Europaministerin Emilia Müller: „Italien muss die europäischen Regeln zur Visavergabe beachten. Gerade wenn wir die Reisefreiheit in Europa langfristig sichern wollen, müssen wir den Schengen–Vertrag klarstellen. Wenn sich andere Mitgliedstaaten nicht an die Regeln halten, muss Deutschland die Möglichkeit haben, seine Grenzen anlass- und lagebezogen wieder zu kontrollieren. Es ist nicht hinnehmbar, dass einzelne Staaten wie jüngst Italien mit der Ausgabe von vorläufigen Aufenthaltsgenehmigungen an Flüchtlinge gegen die Grundsätze der Partnerschaft in Europa und den Geist des Vertrages von Schengen verstoßen. Hier wird zum Mißbrauch der Reisefreiheit ja geradezu eingeladen.“

Nach den Worten der Europaministerin muss eine Klarstellung des Schengener Vertrages den Grundsatz unterstreichen, wonach jeder Mitgliedsstaat für seine Außengrenzen selbst verantwortlich ist. „Offene Grenzen in Europa befreien niemanden von der Verpflichtung zum Schutz der Außengrenzen. Kein Land in Europa darf seine Verantwortung an andere abschieben. Mit gutem Grund ist in Europa der Mitgliedstaat selbst für das Asylverfahren verantwortlich, in den die Ersteinreise in die EU erfolgt. Für eine Umverteilung von Flüchtlingen oder feste Quoten innerhalb der EU besteht keinerlei Anlass. Von einer Überforderung Italiens kann ohnehin keine Rede sein: Während Deutschland im Jahr 2010 über 40.000 Asylbewerber zu verzeichnen hatte, waren es in Italien unter 7.000,“ so Europaministerin Müller.


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