Zum Meldegesetz:
„Der Staat muss respektieren, wenn der Bürger die Weitergabe seiner Daten zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels nicht wünscht. Bayern ruft deshalb den Vermittlungsausschuss gegen das Bundesmeldegesetz an. Wir wollen zurück zur Einwilligungslösung, wie sie ursprünglich im Regierungsentwurf vorgesehen war“, so Staatsministerin Emilia Müller.
Meldedaten werden grundsätzlich, so die Ministerin, für behördliche Zwecke erhoben. Das Melderecht muss deshalb so ausgestaltet sein, dass die Weitergabe personenbezogener Daten wie Name, Vorname, Anschrift und akademischer Grade an gewerbliche Nutzer oder Privatpersonen nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig ist. Müller: „Das heißt, der Meldebürger muss selbst das letzte Wort haben, ob diese Daten an Dritte weitergegeben werden dürfen. Speziell wenn es darum geht, dass Meldedaten für Zwecke der Werbewirtschaft oder des Adresshandels genutzt werden sollen, reicht nach Auffassung der Staatsregierung die Möglichkeit eines Widerspruchs nicht aus.“
Die Ministerin betonte: „Wir wollen den Bürger gerade vor unerwünschter Werbung wirksam schützen. Deshalb kann es eine behördliche Übermittlung von Namen und Adresse an die Werbewirtschaft und den Adresshandel nur dann geben, wenn der Bürger ausdrücklich zugestimmt hat. Der Einwilligungsvorbehalt bei der Datenweitergabe zu Werbezwecken ist im Interesse der Bürger. Er ist ein Gebot des Datenschutzes und des Verbraucherschutzes.“
Zum EU-Verordnungsvorschlag zur technischen Überwachung von Kraftfahrzeugen:
Eine klare Absage erteilte Bayerns Bundesratsministerin dem EU-Verordnungsvorschlag zur Vereinheitlichung der Vorschriften über die technische Überwachung von Fahrzeugen. Emilia Müller: „Die Regelung ist überflüssiger EU-Bürokratismus, für Deutschland teuer und gefährlich. Die technische Überwachung von Fahrzeugen ist in Deutschland gut geregelt. Unsere Sicherheitsvorgaben setzen weltweit Standards, die durch neue EU-Vorgaben nicht gefährdet werden dürfen. Ein jährlicher TÜV für ältere Fahrzeuge und Motorräder bringt nachweislich nichts für die Verkehrssicherheit und kostet die Bürger nur Zeit und Geld. Die Europäische Union sollte sich auf die Aufgaben konzentrieren, für die wir Europa wirklich brauchen und uns nicht mit unnötigen Bürokratiemonstern überziehen. Die technische Überwachung von Fahrzeugen ist in Deutschland besser aufgehoben.“
Müller kritisierte konkret auch die fehlende Risikodifferenzierung zwischen den unterschiedlichen Fahrzeugklassen. Omnibusse müssen in Deutschland zu Recht teilweise in einem vierteljährlichen, Lastkraftwagen in einem halbjährlichen Rhythmus einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden. Die EU sieht hier nur jährliche Kontrollen vor. Müller: „Es ist geradezu widersinnig, das Gefährdungspotenzial von großen Lastkraftwagen oder Omnibussen mit dem von älteren Mopeds gleichzusetzen. Das ist gefährlich.“
Abzulehnen sind nach Auffassung der Ministerin zudem die geringen Zulassungsvoraussetzungen für die Fahrzeug-Prüfer. „Die Anforderungen an Fachkompetenz und Ausbildung der Prüfer bleiben deutlich hinter deutschen Standards zurück. Es ist zu befürchten, dass Prüfer aus anderen Mitgliedstaaten, die nicht über die in Deutschland erforderliche Ausbildung verfügen, dennoch als Prüfer in Deutschland zugelassen werden müssten. Damit wäre langfristig ein Absinken des Prüfniveaus in Deutschland nicht ausgeschlossen. Dies unterläuft unseren hohen Anspruch an die Verkehrssicherheit“, so Müller.
Wichtig ist nach Auffassung der Ministerin, dass Mitgliedstaaten wie Deutschland auch weiterhin über europäische Regelungen hinausgehen können. Müller: “Wir wollen in Deutschland unsere hohen Standards an Verkehrssicherheit beibehalten. Diese können zugleich Orientierungshilfe und Innovationsmotor für andere Mitgliedstaaten sein. Dieser EU-Vorschlag ist völlig unbrauchbar.“