Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk erklärt im Zusammenhang mit der vom Bundesamt für Justiz mitgeteilten Übersicht über die Inanspruchnahme von Beratungshilfe im Jahr 2011: "Letztes Jahr gab es bundesweit über 900.000 Anträge (2010: über 970.000) auf Beratungshilfe. Allein bei den bayerischen Amtsgerichten haben die Menschen 88.646 mal (2010: 99.927 mal) Beratungshilfe beantragt - und in fast 90 % der Fälle (2010: in knapp über
90 % der Fälle) auch bekommen. Damit haben wir im letzten Jahr nur im Frei-staat für die Beratungshilfe 9.361.075,13 EUR (2010: 10.060.955,49 EUR) ausgegeben - bundesweit waren das über 81. Mio. EUR (2010: über 85 Mio. EUR)."
Beratungshilfe können Rechtssuchende außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens bei den jeweils zuständigen Amtsgerichten erhalten, wenn sie die Mittel für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts nicht selbst aufbringen können. Mit einem sog. Beratungshilfeschein können sie einen Rechtsanwalt ihrer Wahl aufsuchen, der sie berät und ggf. (außer in Strafsachen) außergerichtlich gegenüber der gegnerischen Partei oder einer Behörde vertritt. Der Rechtsanwalt rechnet seine Kosten für die Beratung dann gegenüber dem Amtsgericht ab und erhält seine Vergütung aus der Landeskasse.
Merk abschließend: "Beratungshilfe ist wichtig. Sie öffnet auch den Menschen, die dies aus eigener Tasche sonst nicht bezahlen könnten, die Tür zu einem Rechtsanwalt, wenn sie rechtliche Beratung brauchen. Andererseits gebietet es die Gerechtigkeit und der sparsame Umgang mit öffentlichen Geldern, Missbräuche in diesem Bereich zu verhindern und dafür zu sorgen, dass die kostenlose Beratung gerade bei dem ankommt, der sie wirklich benötigt. Einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums werden wir in der nächsten Woche im Bundesrat beraten."