Innenminister Joachim Herrmann sieht der von den Grünen angekündigten Verfassungsklage wegen der Beantwortung von parlamentarischen Anfragen über die Arbeit des Verfassungsschutz gelassen entgegen. "Bei der angekündigten Klage der Grünen handelt es sich um politische Krawallmacherei", so der Innenminister. "Denn Fakt ist: Die Staatsregierung informiert den Landtag über den Verfassungsschutz umfassend. Das geschieht jedenfalls im Parlamentarischen Kontrollgremium, in dem auch die Grünen vertreten sind." Bei Antworten auf schriftliche Anfragen von Abgeordneten, die anschließend vom Landtag veröffentlicht werden, könnten nicht immer alle Informationen wiedergegeben werden. Denn geheimhaltungsbedürftige Sachverhalte eignen sich nicht für eine öffentliche Beantwortung. Herrmann: "Es wäre grotesk, wenn der Verfassungsschutz stets alle seine Maßnahmen in aller Öffentlichkeit darlegen würde. Hiervon würden nur die Verfassungsfeinde und Extremisten profitieren, da sie so überjeden Schritt des Verfassungsschutzes umfassend informiert werden. Daran kann niemand Interesse haben".
Herrmann unterstrich, dass dessen ungeachtet eine Kontrolle durch das Parlament in jedem Fall gewährleistet ist: "Hierfür gibt es das Parlamentarische Kontrollgremium, in dem das Innenministerium regelmäßig über die Arbeit des Verfassungsschutzes berichtet. Darüber geben wir in Antworten zu parlamentarischen Anfragen über den Verfassungsschutz auch einen erläuternden Hinweis."