Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk hat sich auf der Konferenz der Verbraucherschutzministerinnen und -minister in Hamburg erfolgreich dafür eingesetzt, vorerst keine gesetzliche Begrenzung der Dispozinsen zu fordern, sondern stattdessen auf intelligentere und effizientere Maßnahmen zu setzen.
"Wir müssen zwar zu einer Senkung der Dispozinsen kommen", so Merk. "Eine gesetzliche Grenze bringt dabei allerdings wenig. Eine konkrete Zahl im Gesetz führt nur dazu, dass sie bis zur Neige ausgeschöpft wird und im Übrigen die Kosten ganz oder zum Teil auf die Bankkunden umgelegt werden - letztlich also zum Schaden der Verbraucher. Entscheidend ist vielmehr, dass wir den Wettbewerb zwischen den Banken um den Verbraucher ankurbeln. Das schaffen wir etwa, indem wir den Bankkunden den heute noch weitgehend unüblichen Wechsel der Bank erleichtern. Wenn der Kunde leichter wechseln kann, wird sich die Bank die Höhe des Dispozinses sehr genau überlegen. Nur wenn diese Maßnahmen ausgeschöpft sind, kann man sich im Rahmen eines Gesamtpakets Gedanken über eine gesetzliche Grenze machen."
Die VSMK hat heute entgegen dem Antrag einiger Länder keinen Beschluss gefasst, nach dem eine gesetzliche Grenze für Dispozinsen gefordert würde.