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Abschluss der Freiburger Doping-Ermittlungen: Bayerns Justizministerin Merk fordert Kronzeugenregelung gegen Doping / "Nur so können wir die Szene wirklich knacken!"

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Nach dem Schlussstrich der Staatsanwaltschaft Freiburg unter die Ermittlungen in der Doping-Affäre rund um das Radsport-Team Telekom/T-Mobile fordert Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk dringend eine Verbesserung der Instrumente zur besseren Bekämpfung des Doping: "Die ernüchternden Worte des zuständigen Oberstaatsanwalts sind geradezu ein Hilfeschrei nach besseren gesetzlichen Handhaben, um des Doping-Sumpfs Herr zu werden", so Merk. "Wenn gesagt wird, dass Profis mitgeteilt hätten, dass man ohne Doping im Radsport keine Chance habe, die Ermittlungen aber ganz überwiegend eingestellt werden mussten, weil sich die Szene erfolgreich abschottet, dann braucht man dringend ein wirksames Mittel, um den Sumpf  trocken zu legen", so Merk. "Die richtige Handhabe, um die Szene zu knacken und die Mauer des Schweigens zu brechen, ist eine Kronzeugenregelung - kombiniert mit der Strafbarkeit des dopenden Sportlers selbst ab dem Besitz des ersten Milligramms. Ich bin zuversichtlich, dass dies die Aussagebereitschaft deutlich erhöhen wird."

 

Merk weiter: "Das Freiburger Beispiel zeigt auch ganz deutlich: Ohne bessere rechtliche Instrumente erreicht auch eine gut aufgestellte Schwerpunktstaatsanwaltschaft irgendwann den Punkt, an dem sie nicht weiter kommt. Das wissen wir in München schon lange ! Wenn uns deshalb immer wieder entgegen gehalten wird, mit einer guten Schwerpunktstaatsanwaltschaft bräuchte man kein Gesetz, so ist das spätestens jetzt eindeutig widerlegt."

 

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Freiburg gegen Mitglieder und Ärzte des Teams Telekom wurden in dieser Woche abgeschlossen. Sie endeten in einem Strafbefehl gegen einen früheren Arzt des Teams. Die Ermittlungen gegen einen mitbeschuldigten Arzt mussten eingestellt werden. Gegen die Sportler bestand keine rechtliche Handhabe. Justizministerin Merk hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der u.a. die Besitzstrafbarkeit des dopenden Sportlers selbst ab dem ersten Milligramm, die klare Strafbarkeit des Eigenblutdoping sowie eine Koronzeugenregelung vorsieht.

 

Der aktuelle Gesetzentwurf ist im Internet unter http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/ministerium/ministerium/gesetzgebung/gesetzentwurf_arzneimittelgesetz.pdf abrufbar.


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