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Angst vor Einschulung unbegründet - Entwicklung des Kindes ist zentral für die Einschulung

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Bayerisches Kultusministerium zum Einschulungsdatum von Kindern

MÜNCHEN. Die Entwicklung des Kindes ist das entscheidende Kriterium für die Einschulung der Kinder in Bayern. Deshalb hat Bayerns Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle bereits kurz nach seinem Amtsantritt das Stichdatum zur Einschulung, nämlich den bis dahin gesetzlich vorgesehen 31. Dezember des Jahres, in dem das Kind sechs Jahre alt wird, zurückgenommen und stattdessen den 30. September festgelegt.
Die Neuregelung berücksichtigt die Tatsache, dass ein Kind dann eingeschult werden soll, wenn es seinem Entwicklungsstand entspricht.
Mit der Flexiblen Grundschule setzt Kultusminister Spaenle diese Grundposition weiter fort. Bei dem Modellversuch Flexible Grundschule, den er gemeinsam mit der Stiftung Bildungspakt Bayern zum neuen Schuljahr 2012/2013 von 20 auf 80 Schulen ausweitet, können Kinder je nach ihrer Entwicklung die zweijährige Eingangsphase in einem, zwei oder drei Jahren durchlaufen.
Eine Angst vor einer Einschulung ist unbegründet, die Kinder werden in den Grundschulen intensiv von engagierten Lehrkräften begleitet und gefördert.

Dr. Ludwig Unger, Tel. 089-21862105


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