Bayern und Hessen setzen sich mit einem gemeinsamen Antrag zur Verbraucherschutzministerkonferenz, die ab dem kommenden Mittwoch, 12. September 2012, stattfindet, für eine Stärkung des Anlegerschutzes bei geschlossenen Fonds ein. Geschlossene Fonds unterliegen bislang kaum gesetzlichen Regelungen und werden daher dem Grauen Kapitalmarkt zugeordnet. In den letzten Jahren haben zahlreiche Privatanleger gerade mit Beteiligungen an geschlossenen Fonds, die mit unrealistischen Renditeversprechen beworben, unprofessionell gemanagt oder auch in betrügerischer Absicht aufgelegt wurden, erhebliche wirtschaftliche Verluste erlitten. "Der vom Bundesfinanzministerium im Juli vorgelegte Entwurf eines Kapitalanlagegesetzbuchs ist ein wichtiger Schritt. Zum Schutz von Privatanlegern werden damit erstmals umfassende materielle Standards für geschlossene Fonds - wie beispielsweise Anforderungen an das Mindestkapital - geschaffen. Wir wollen in der Verbraucherschutzministerkonferenz auch ein Signal setzen, dass bestimmte geschlossene Fonds wegen ihrer Risiken für Privatanleger ungeeignet sind und daher die vom Bundesfinanzministerium vorgeschlagenen Beschränkungen zu begrüßen sind. In einigen Bereichen geht der Entwurf aber noch nicht weit genug", so die Verbraucherministerinnen Beate Merk (Bayern) und Lucia Puttrich (Hessen).
Vor allem im Zusammenhang mit Steuersparmodellen haben Finanzberater Anlegern häufig Fondsbeteiligungen in Kombination mit einer Kreditfinanzierung angeboten. Bei Verlusten der Fondgesellschaft haben die Anleger in diesen Fällen zusätzlich den Kredit zu bedienen und die Kreditzinsen zu zahlen. "Solche kreditfinanzierten Beteiligungen sind für Privatanleger aufgrund ihres hohen Verlustrisikos schlichtweg ungeeignet. Kreditfinanzierte Fondsbeteiligungen oder vergleichbare Anlageformen sollten daher künftig nicht mehr zum Vertrieb an Privatkunden zugelassen sein," teilen die beiden Ministerinnen mit. Noch kein schlüssiges Konzept liege außerdem vor, wie bei geschlossenen Fonds eine ausreichend breite Risikomischung sichergestellt werden könne.
Nachbesserungsbedarf sehen die Verbraucherschutzministerinnen auch bei den Kontrollrechten der Anleger. Zwar sieht der Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums einen obligatorischen Aufsichtsrat bei den Fondsgesellschaften vor. Auch die einzelnen Anleger müssten aber die Möglichkeit haben, Managementfehler oder ungünstige Entwicklungen rechtzeitig erkennen zu können. Die beiden Ministerinnen sprechen sich daher dafür aus, den einzelnen Anlegern effektive Kontrollrechte einzuräumen, die über die bloßen Einsichtsrechte eines Kommanditisten hinausgehen.
Die Verbraucherschutzministerinnen abschließend: "Die zahlreichen Pleiten in den letzten Jahren, bei denen auch viele Kleinanleger große Teile ihres Ersparten verloren haben, haben gezeigt, wie wichtig ein effektiver Anleger- und Verbraucherschutz im Bereich der geschlossenen Fonds ist. Bayern und Hessen werden sich daher auch künftig aktiv in das Gesetzgebungsverfahren einbringen!"