Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk wendet sich gegen die Ankündigung einer Rechtsanwaltskanzlei, die Namen von Personen zu veröffentlichen, die illegal im Internet Filme heruntergeladen und zum Tausch angeboten haben: "Unter seriöser Rechtsverfolgung stelle ich mir etwas anderes vor", so Merk. "Wer als Rechtsanwalt seine Forderungen nicht außergerichtlich durchsetzen kann, muss einen Mahnbescheid beantragen oder vor Gericht klagen. Seine Gegner im Internet an den Pranger zu stellen, entspricht dagegen nicht dem Bild, das ich von einem Organ der Rechtspflege habe."
Merk machte deutlich, dass Urheber selbstverständlich zu ihrem Recht kommen müssen, wenn ihre Werke illegal vervielfältigt werden, dass dabei jedoch Recht und Gesetz eingehalten werden müssen.
Die bayerische Ministerin begrüßte es vor diesem Hintergrund, dass das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht in dieser Angelegenheit bereits tätig geworden ist. "Das Bundesdatenschutzgesetz lässt die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten ohne Einwilligung der Betroffenen nur in engen Grenzen zu. Voraussetzung ist im Regelfall, dass der Veröffentlichung keine schutzwürdigen Interessen der Betroffenen entgegenstehen."