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Ministerpräsident Seehofer sichert Mietervertretern bestmöglichen Mieterschutz und umfassende Transparenz bei der Veräußerung der GBW AG durch die BayernLB zu / Seehofer: „Mieterschutz umfassend gewährleistet“

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Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer hat Vertretern von Mietervereinen, des Deutschen Mieterbundes und von Mieterinitiativen bei einem Gespräch in der Staatskanzlei „die nachhaltige und bestmögliche Gewährleistung des Mieterschutzes“ beim anstehenden Verkauf der Anteile der BayernLB an der GBW AG zugesichert. Seehofer: „Die Bayerische Staatsregierung und ich selbst stehen politisch dafür ein, dass beim von der EU-Kommission verlangten Verkauf der Mieterschutz nachhaltig und optimal gewährleistet wird. Die Mieterinnen und Mieter können auf diesen Schutz absolut vertrauen. Jeder mögliche Käufer der GBW AG wird auf die - in Abstimmung mit der BayernLB entwickelte - „Sozialcharta plus“ verpflichtet werden. Zudem werden zentrale Vorgaben des Mieterschutzes in jeden einzelnen Mietvertrag mit den Mietern aufgenommen. Alle offenen Fragen sollen jetzt so schnell wie möglich geklärt werden, um mögliche Verunsicherungen endgültig auszuräumen.“

Für die einzelvertragliche Implementierung kommen nach den Worten des Ministerpräsidenten insbesondere in Betracht:

  • Kündigungsschutz vor Eigenbedarf und wirtschaftlicher Verwertung,
  • Verzicht auf Umwandlungen in Eigentumswohnungen für einen angemessenen Zeitraum,
  • Schutz vor unangemessenen Mieterhöhungen,
  • Ausschluss von Luxusmodernisierungen für Bestandswohnungen.

„Damit können sich die Mieter auf höchste soziale Schutzstandards verlassen“, so Seehofer.

Ministerpräsident Seehofer sagte den Mietervertretern für das weitere Verfahren umfassende Transparenz zu. Seehofer: „Sobald die offiziellen Brüsseler Dokumente nach einem förmlichen Beschluss der EU-Kommission vorliegen, werden wir sie unverzüglich zur Verfügung stellen. Dann können auch die zwingenden Vorgaben der Kommission zum Verkauf im Jahr 2013 und der Ausschluss eines Erwerbs durch den Freistaat Bayern selbst – andernfalls droht ein neues Beihilfeverfahren – von allen Beteiligten nochmals belastbar nachvollzogen werden. Im Anschluss soll zeitnah erneut ein Gespräch im heutigen Kreis stattfinden.“


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