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Müller: „Europakammer des Bundesrats verlangt auf Vorschlag Bayerns vom Bund, das Ja zu Finanzhilfen für Spanien an Bedingungen zu knüpfen / Europakammer bestätigt Kurs der restriktiven Rettung“

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„Auf Vorschlag Bayerns verlangt die Europakammer des Bundesrats vom Bund, das Ja zu Finanzhilfen für Spanien an Bedingungen zu knüpfen. Damit bestätigt die Europakammer den Kurs der restriktiven Rettung und die Kernanliegen der bayerischen Forderungen. Deutschland zeigt damit Solidarität mit den in Schwierigkeiten geratenen Staaten in Europa, ohne die eigenen nationalen Interessen aus dem Auge zu verlieren“, teilte Bayerns Europaministerin Emilia Müller heute in Berlin mit.

Die Europakammer des Bundesrats hat heute mehrheitlich einen Landesantrag Bayerns gebilligt, dem sich im Vorfeld bereits die Länder Berlin, Baden-Württemberg, Hessen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein angeschlossen hatten.

Der Bundesrat nimmt damit die Finanzhilfen an Spanien zur Kenntnis und weist in einer Stellungnahme darauf hin, dass

  • die Grundsätze der Rettungsschirme EFSF und ESM auch bei spanischen Bankenhilfen gelten müssen,
  • die Prinzipien der ultima ratio und der strikten Konditionalität angewendet werden müssen,
  • Bankenhilfen nur dann vertretbar sind, wenn eine hilfsbedürftige Bank an sich noch restrukturierungsfähig ist,
  • das Stufenverhältnis eingehalten werden muss, wonach zunächst die Banken eigene Anstrengungen unternehmen müssen, um ihre Probleme zu bewältigen, wenn dies nicht gelingt, der betreffende Staat unterstützend einspringt und erst im Falle, dass auch dies nicht möglich ist, konditionierte Hilfen aus der EFSF an den jeweiligen Staat möglich sind,
  • der vorrangige Gläubigerstatus des ESM auch künftig erhalten bleibt. Insoweit kann die Ausnahme vom Gläubigervorrang für spanische Hilfen, wenn die Hilfen vom EFSF in den ESM überführt werden, nur als Sonderfall zu betrachten sein,
  • mit Blick auf die hohe Arbeitslosigkeit in Spanien auf den Pakt für Wachstum und Beschäftigung Bezug genommen wird,
  • der spanische Staat für Bankenhilfen haftet. Das gilt nach gegenwärtiger Rechtslage für die jetzt in Rede stehenden EFSF- wie ESM-Hilfen.

Bayern hat zudem eine Protokollerklärung abgegeben, in der dargestellt wird,

  • dass Spanien auch künftig für Hilfen zur Bankenrekapitalisierung haften muss. Denn ohne eine solche Klarstellung wäre zu befürchten, dass der ESM durch die Hintertür zu einem aus Steuermitteln finanzierten europäischen Einlagensicherungs- und Bankenabwicklungsfonds wird.
  • dass in die Vereinbarungen mit Spanien weitere allgemeine Auflagen zu Strukturreformen aufgenommen werden sollten, die von der Troika aus Europäischer Kommission, Europäischer Zentralbank und dem Internationalen Währungsfonds zu überwachen sind. Denn Spanien leidet nicht nur unter einem maroden Finanzsektor, sondern auch unter gesamtwirtschaftlichen Problemen.

Bayern hat zudem nochmals auf die Position des Freistaats zur Einrichtung einer einheitlichen Bankenaufsicht und der möglichen direkten Bankenhilfen hinweisen, wie sie der Ministerrat am 3.Juli 2012 festgelegt hat.


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