1. Bayern klagt gegen Länderfinanzausgleich / Ministerpräsident Seehofer: „Bayern ist solidarisch, der Länderfinanzausgleich ist es nicht / Es geht um Ausgestaltung von Solidarität und nicht um Aufkündigung / Bayern hat 2011 mehr in den Finanzausgleich gezahlt als es in 40 Jahren erhalten hat“ / Wirtschaftsminister Zeil: „Bayern zahlt mit rund 3,7 Milliarden Euro mehr als die Hälfte des Länderfinanzausgleichs / Solide wirtschaftende Landesregierungen dürfen nicht bestraft werden“ / Finanzminister Söder: „Bayern muss für die nächsten zwei Jahre 8,2 Milliarden Euro für Ausgleichszahlungen reservieren / Deutlich mehr Anreize für Schuldenabbau und sparsame Haushaltsführung durch einen gerechten Länderfinanzausgleich schaffen / Balance zwischen Solidarität und Eigenverantwortung muss wieder hergestellt werden“
5. ÖPNV-Zuweisungen 2012 / Bayerns Verkehrsminister Zeil: „Ländlicher Raum ist größter Profiteur“
1. Bayern klagt gegen Länderfinanzausgleich / Ministerpräsident Seehofer: „Bayern ist solidarisch, der Länderfinanzausgleich ist es nicht / Es geht um Ausgestaltung von Solidarität und nicht um Aufkündigung / Bayern hat 2011 mehr in den Finanzausgleich gezahlt als es in 40 Jahren erhalten hat“ / Wirtschaftsminister Zeil: „Bayern zahlt mit rund 3,7 Milliarden Euro mehr als die Hälfte des Länderfinanzausgleichs / Solide wirtschaftende Landesregierungen dürfen nicht bestraft werden“ / Finanzminister Söder: „Bayern muss für die nächsten zwei Jahre 8,2 Milliarden Euro für Ausgleichszahlungen reservieren / Deutlich mehr Anreize für Schuldenabbau und sparsame Haushaltsführung durch einen gerechten Länderfinanzausgleich schaffen / Balance zwischen Solidarität und Eigenverantwortung muss wieder hergestellt werden“
Das bayerische Kabinett hat heute beschlossen, die Verfassungsmäßigkeit des Länderfinanzausgleichs vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe überprüfen zu lassen. Ministerpräsident Horst Seehofer: „Die Zahllast Bayerns steigt und steigt. Als das wirtschafts- und finanzstärkste Land der Bundesrepublik ist sich Bayern seiner bundespolitischen Verantwortung bewusst. Ganz offensichtlich besteht aber eine Schieflage im System, wenn vier Länder geben und die 12 anderen unabhängig vom Ausmaß ihrer Anstrengungen nehmen. Es geht uns um die Ausgestaltung von Solidarität und nicht um die Aufkündigung. Bayern hat 2011 mehr in den Finanzausgleich bezahlt als es in den letzten 40 Jahren erhalten hat. Wir sind solidarisch, das Ausgleichssystem ist es nicht.“
Auch Wirtschaftsminister Martin Zeil betonte, dass die Grenzen der Zumutbarkeit jetzt erreicht sind: „Bayern zahlt mit rund 3,7 Milliarden Euro mehr als die Hälfte des gesamten Länderfinanzausgleich, fast doppelt soviel wie noch im Jahr 2003. Mit gerechter Lastenverteilung hat dieses Ausgleichssystem nichts mehr zu tun. Wir müssen verhindern, dass die Folgen einer überzogenen Ausgabenpolitik permanent auf andere abgewälzt werden können. Der Finanzausgleich in seiner jetzigen Form bestraft gute Politik und belohnt politisches Nichtstun. Eine Reform ist mehr als überfällig – und zwar weit vor dem Jahr 2020! Eine politische Lösung ist nicht in Sicht und damit ist die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht die einzig verbleibende Möglichkeit, um Bayern und seinen Steuerzahlern zu ihrem Recht zu verhelfen.“
Bayerns Finanzminister Dr. Markus Söder unterstrich, dass Bayern sich der Solidarität nicht entziehen will, sondern eine gerechte Gestaltung des Finanzausgleichs anstrebt: „Unser Ziel ist es, dass die Balance zwischen Solidarität und Eigenverantwortung wieder hergestellt wird.“ Söder wies darauf hin, dass man im nächsten Doppelhaushalt 2013/2014 für den bundesstaatlichen Finanzausgleich 8,2 Milliarden Euro habe einstellen müssen, also knapp zehn Prozent des gesamten Haushalts für Ausgleichszahlungen an andere Länder reserviert sind. Söder: „Der bundesstaatliche Finanzausgleich darf nicht solide wirtschaftende Landesregierungen bestrafen, während andere Regierungen, die hemmungslos Schulden machen und Wohltaten im Land verteilen, Milliarden kassieren. Ein gerechter Länderfinanzausgleich muss vor allem deutlich mehr Anreize für Schuldenabbau und sparsame Haushaltsführung schaffen. Wir wollen einen Länderfinanzausgleich, der die Nehmerländer dabei unterstützt, ihre Ausgaben aus eigener Wirtschafts- und Finanzkraft zu bestreiten, so wie Bayern es als ehemaliges Nehmerland auch geschafft hat.“
Der geltende Länderfinanzausgleich wurde 2001 zwischen Bund und Ländern beschlossen. Das Volumen von rd. 7,31 Milliarden Euro für 2011 wird im Wesentlichen von Bayern (3,66 Milliarden Euro), Hessen (1,8 Milliarden Euro) und Baden-Württemberg (1,78 Milliarden Euro) geschultert. Seit 2010 müssen knapp 30 Millionen Einwohner in den drei Ländern etwa 50 Millionen Einwohner in zwölf Ländern unterstützen.
Bayern hatte zunächst mit Baden-Württemberg und Hessen versucht, die immer stärker zutage tretenden Defizite des Finanzausgleichs gemeinsam mit den Nehmerländern zu korrigieren. Nach etlichen Verhandlungsrunden hatte das bayerische Kabinett im März beschlossen, die Verfassungsmäßigkeit des bundesstaatlichen Finanzausgleichs vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen, wenn die Nehmerländer keine Bereitschaft zeigen, auf die Vorschläge Bayerns zu einer Neugestaltung einzugehen. Seehofer: „Wir haben den Nehmerländern ein sehr faires, konstruktives Angebot unterbreitet und sind ihnen weit entgegengekommen. Diese haben unser Verhandlungsgebot leider nicht angenommen.“ Der Ministerpräsident betonte, dass Bayern nach wie vor den Schulterschluss mit Hessen sucht und eine gemeinsame Klage anstrebt.
Auch Bayern war bis 1988 Empfängerland im bundesstaatlichen Finanzausgleich. Der Freistaat hat von 1950 bis 1988 etwa 3,5 Milliarden Euro erhalten. Seither hat Bayern 38 Milliarden in das Ausgleichssystem einbezahlt. Ministerpräsident Seehofer: „Die Leistungen aus dem Finanzausgleich haben unserem Land gut getan und das Geld war Initialzündung und Fundament für Manches, worauf wir heute stolz sind. Niemand kann daher besser nachvollziehen, dass finanzschwächere Länder Unterstützung brauchen. Das Prinzip muss sein, Hilfe zur Selbsthilfe, aber keine Dauersubvention!“
2. Finanzhilfen für Spanien / Ministerrat legt Haltung Bayerns in Europakammer des Bundesrats fest / Ja zu Finanzhilfen für Spanien muss an Bedingungen geknüpft werden
In der heutigen Sitzung hat der Ministerrat die Haltung Bayerns für die Sitzung der Europakammer des Bundesrats am 19. Juli 2012 zu Finanzhilfen für Spanien festgelegt: Der Bundesrat soll die Finanzhilfen an Spanien mit einer Stellungnahme zur Kenntnis nehmen und dabei darauf hinweisen, dass
- die Grundsätze der Rettungsschirme EFSF und ESM auch bei spanischen Bankenhilfen gelten müssen,
- die Prinzipien der ultima ratio und der strikten Konditionalität angewendet werden müssen,
- Bankenhilfen nur dann vertretbar sind, wenn eine hilfsbedürftige Bank an sich noch restrukturierungsfähig ist,
- das Stufenverhältnis eingehalten werden muss, wonach zunächst die Banken eigene Anstrengungen unternehmen müssen, um ihre Probleme zu bewältigen, wenn dies nicht gelingt, der betreffende Staat unterstützend einspringt und erst im Falle, dass auch dies nicht möglich ist, konditionierte Hilfen aus der EFSF an den jeweiligen Staat möglich sind,
- der vorrangige Gläubigerstatus des ESM auch künftig erhalten bleibt. Insoweit kann die Ausnahme vom Gläubigervorrang für spanische Hilfen, wenn die Hilfen vom EFSF in den ESM überführt werden, nur als Sonderfall zu betrachten sein,
- mit Blick auf die hohe Arbeitslosigkeit in Spanien auf den Pakt für Wachstum und Beschäftigung Bezug genommen wird,
- der spanische Staat für Bankenhilfen haftet. Das gilt nach gegenwärtiger Rechtslage für die jetzt in Rede stehenden EFSF- wie ESM-Hilfen.
Diese Anliegen sind in einem mit den Ländern Berlin, Baden-Württemberg, Hessen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein abgestimmten Landesantrag enthalten.
Bayern wird zudem eine Protokollerklärung abgeben, in der dargestellt wird, dass Spanien auch künftig für Hilfen zur Bankenrekapitalisierung haften muss. Denn ohne eine solche Klarstellung wäre zu befürchten, dass der ESM durch die Hintertür zu einem aus Steuermitteln finanzierten europäischen Einlagensicherungs- und Bankenabwicklungsfonds wird.
Außerdem wird Bayern in der Protokollerklärung deutlich machen, dass in die Vereinbarungen mit Spanien weitere allgemeine Auflagen zu Strukturreformen aufgenommen werden sollten, die von der Troika aus Europäischer Kommission, Europäischer Zentralbank und dem Internationalen Währungsfonds zu überwachen sind. Denn Spanien leidet nicht nur unter einem maroden Finanzsektor, sondern auch unter gesamtwirtschaftlichen Problemen.
Bayern wird zudem nochmals auf die Position des Freistaats zur Einrichtung einer einheitlichen Bankenaufsicht und der möglichen direkten Bankenhilfen hinweisen, wie sie der Ministerrat am 3.Juli 2012 festgelegt hat.
3. Kabinett berät über Eckpunkte zur Unterstützung des Transformationsprozesses in Tunesien / Europaministerin Müller: „Abschluss einer bayerisch-tunesischen Absichtserklärung als nächster Schritt“
Bayerns Europaministerin Emilia Müller hat heute dem Kabinett Eckpunkte für ein Konzept zur Unterstützung des Transformationsprozesses in Tunesien vorgestellt. Europaministerin Müller: „Nach dem Umbruch in Tunesien hat die neue tunesische Regierung eine diplomatische Offensive in Richtung Bayern gestartet. Der Ministerrat hat deshalb bereits Anfang Mai diesen Jahres beschlossen, Tunesien beim politischen und wirtschaftlichen Transformationsprozess des Landes zu unterstützen und zu beraten. Heute haben wir ein abgestimmtes Konzept zur Koordinierung der Unterstützungsmaßnahmen beschlossen. Unser Ziel ist nun der Abschluss einer bayerisch-tunesischen Absichtserklärung, um den Worten zügig Taten folgen zu lassen.“
Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil: „Innerer und äußerer Friede, Demokratie, Rechtstaatlichkeit und Chancengleichheit sind wichtige Komponenten für eine weitere positive Entwicklung Tunesiens. Dazu kann und soll Bayern seinen Beitrag leisten. Für die Stabilität der gesamten Region ist nicht nur Tunesien wichtig. Auch alle anderen Länder Nordafrikas müssen in unserem Fokus stehen. Aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten sind die größeren Märkte Ägypten und Algerien für die bayerischen Unternehmen eben so bedeutend wie Tunesien.“
Die bayerische Staatsregierung hat am 2. Mai 2012 die Schwerpunkte der internationalen Politik Bayerns in den kommenden zwei Jahren festgelegt und damit zugleich die im Mai 2011 beschlossene Internationalisierungsstrategie fortgeschrieben. Als neuer Schwerpunkt wurde die Intensivierung der Beziehungen zu Nordafrika und insbesondere zu Tunesien festgelegt. Folgende Themenfelder wurden als besonders geeignet zur zukünftigen Zusammenarbeit ausgemacht und beschlossen:
- Wirtschaft: Regionalförderung, Ökotourismus, berufliche Bildung, Landesplanung
- Umwelt/Wasserwirtschaft, insbesondere fachliche Beratung durch die bayerische Wasserwirtschaft bei der Lösung von Abwasser- und Bewässerungsproblemen
- Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, insbesondere bayerisches Wiederaufforstungsprogramm in südlichen Wüstenregionen, Beratung bei Vermarktungsorganisation und Genossenschaftswesen
- Bildung und Wissenschaft, insbesondere Aufbau einer bayerisch-tunesischen Bildungspartnerschaft, die auf zwei Säulen ruht: Hochschulzusammenarbeit und berufliche Bildung (duales Ausbildungssystem). Zwischen bayerischen und tunesischen Hochschulen bestehen derzeit fünf institutionalisierte Partnerschaften. Das Geschwister-Scholl-Institut für Politikwissenschaft der LMU steht seit 2011 mit den wichtigsten tunesischen Universitäten in Verbindung. Es führt bayerisch-tunesische Konferenzen und Blockseminare im Bereich der Politik-, Rechts- und Sozialwissenschaften durch und plant Kooperationsprojekte in Lehre, Forschung und Politikberatung.
- Gesundheitswesen, insbesondere im Bereich Gesundheitsmanagement und Unterstützung bei der Ausstattung von Kliniken mit modernem medizinischen Gerät.
- Bauwesen, insbesondere Fragen des Städtebaus und der Stadtsanierung. Dies gilt insbesondere für die dringende Sanierung der Altstadt von Teboursouk im Umfeld der archäologischen Stätten von Dougga (besterhaltene Römerstadt in Afrika) im Gouvernorat Béja.
- Aufwertung und moderne Präsentation von archäologischen Stätten
- Justiz, insbesondere Beratung bei der Organisation von Gerichten und Staatsanwaltschaften und der Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards in Strafverfolgung und Strafvollzug.
Das Konzept ist im intensiven Dialog mit der tunesischen Regierung auf Arbeitsebene entstanden und mit den Ressorts in Bayern abgestimmt. Neben Staatskanzlei und Ministerien sollen auch der Bayerische Landtag, der Bayerische Städtetag, die Hanns-Seidel-Stiftung und das Eine-Welt-Netzwerk Bayern in die Zusammenarbeit einbezogen werden. Europaministerin Emilia Müller: „Das Beispiel Tunesien bestätigt: Die Marke Bayern steht in Europa und der Welt für eine hoch innovative und wirtschaftlich erfolgreiche Region, die sich zugleich ihrer Traditionen und Werte bewusst ist. Die internationalen Kontakte und Partnerschaften des Freistaats sind wertvolle Plattformen für die Zusammenarbeit in Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und auf vielen weiteren Gebieten. Bei einer Exportquote unserer bayerischen Wirtschaft von über 50 Prozent ist die internationale Vernetzung auch entscheidend für unseren Wohlstand von morgen.“
4. Angespannter Wohnungsmarkt im Ballungsraum München / Innenminister Herrmann berichtet im Kabinett über Wohnungsbaukonferenz / Herrmann: „Entwicklung am Wohnungsmarkt in München gefährdet soziale Balance / Wohnungsbaukonferenz lieferte wichtige Impulse / Staatsregierung führt Wohnraumförderung auf hohem Niveau fort / Freistaat ist bei Modellvorhaben des Experimentellen Wohnungsbaus vorbildlich“
Innenminister Joachim Herrmann berichtete heute im Ministerrat über die Ergebnisse der von ihm Anfang Juli einberufenen Konferenz ‚Wohnen im Ballungsraum München‘. Herrmann: „Wohnraum wird in München und Umgebung zur Mangelware, der Markt für preisgünstige Wohnungen ist leer gefegt. Diese Entwicklung gefährdet die soziale Balance. Außerdem werden das lokale Wirtschaftswachstum und die Infrastruktur beeinträchtigt, wenn zuzugswillige Facharbeiter, Polizisten oder Krankenschwestern keine Wohnungen zu angemessenen Bedingungen finden. Um neue Ideen zur Bewältigung der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt im Ballungsraum München zu entwickeln, habe ich die Kommunen und maßgebliche wohnungswirtschaftliche Verbände und Akteure zu einer Wohnungsbaukonferenz eingeladen. Die Konferenz lieferte wichtige Impulse, die wir jetzt im Detail prüfen und weiter verfolgen werden.“
Herrmann betonte, dass die Staatsregierung bereits jetzt mit einer aktiven Wohnungspolitik der angespannten Lage in München und im Münchner Umland entgegensteuert. Der Innenminister: „München hat in den letzten zehn Jahren mehr als eine halbe Milliarde Euro an Fördergeldern erhalten. Auch mit dem Zweckentfremdungsrecht haben wir ein Instrument entwickelt, das sich gerade in der Landeshauptstadt als wirksames Werkzeug zur Sicherung von Wohnraum entwickelt hat. Zudem ermöglicht das bayerische Wohnungsbindungsrecht den Kommunen eine gezielte Belegung von preisgünstigem Wohnraum je nach Bedürftigkeit.“
Angesichts der sich verschärfenden Lage auf dem Wohnungsmarkt im Ballungsraum München wurde im Rahmen der Wohnungsbaukonferenz diskutiert, was über die bestehenden staatlichen Instrumente hinaus getan werden kann. Herrmann: „Die Anregungen der Wohnungsbaukonferenz decken die ganze Breite des Wohnungsbaus ab. Deutlich wurde dabei: Wir brauchen mehr Bauland in der Stadt, aber auch im Umland. Den Nachfragedruck könnte auch eine deutlich verbesserte, schnellere Nahverkehrsanbindung des Umlandes mindern. Die Wohnraumförderung ist unverzichtbar und wird seitens der Staatsregierung auf hohem Niveau weitergeführt werden. Mit Modellvorhaben des Experimentellen Wohnungsbaues gibt die Staatsregierung nachahmenswerte Beispiele für flächensparendes, energieeffizientes und menschengerechtes Wohnen der Zukunft. Außerdem müssen dringend bessere steuerliche Anreize geschaffen werden.“
Im Vermittlungsausschuss wird derzeit ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Steuerbegünstigung energetischer Baumaßnahmen verhandelt, der auf Bayerns Initiative zurückgeht. Herrmann selbst setzt sich seit langem beharrlich für die Wiedereinführung der degressiven Abschreibungen für Wohngebäude im Steuerrecht ein, damit auch private Investoren ihr Kapital wieder im Wohnungsbau einsetzen.
Innenminister Herrmann wies auch darauf hin, dass der Freistaat jährlich ansehnliche Beträge in den Studentenwohnraumbau in München und den angrenzenden Hochschulstandorten Garching und Freising investiert. In den vergangenen fünf Jahren wurden hierfür 74 Millionen Euro bewilligt.
5. ÖPNV-Zuweisungen 2012 / Bayerns Verkehrsminister Zeil: „Ländlicher Raum ist größter Profiteur“
Der Ministerrat hat heute entschieden, dass der Freistaat Bayern den Landkreisen und kreisfreien Städten als Aufgabenträger 2012 wieder mehr als 50 Millionen Euro für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zur Verfügung stellt. Bayerns Verkehrsminister Zeil betonte: „Wir unterstützen die Kommunen, damit der ÖPNV nicht nur leistungsfähig bleibt, sondern noch attraktiver wird.“ Mit rund 33,5 Millionen Euro fließen zwei Drittel der Mittel in den allgemeinen ÖPNV außerhalb der großen Städte.
Der Verkehrsminister hob hervor, dass sich die Staatsregierung besonders auf die Gebiete konzentriert, die jenseits der gut erschlossenen Ballungszentren liegen: „Mit einem starken ÖPNV schaffen wir die Voraussetzungen, damit die Menschen in den ländlichen Regionen mobil und flexibel sind. Damit stärken wir bewusst den ländlichen Raum und bringen diesen weiter auf Zukunftskurs. Neben leistungsstarken Wirtschafts- und Versorgungszentren sowie qualifizierten Arbeitsplätzen brauchen wir flächendeckend auch eine zeitgemäße und bürgerfreundliche Infrastruktur. Unser Leitziel sind gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Regionen, damit überall Chancengerechtigkeit herrscht.“ Die bayerischen Ballungsräume München, Regensburg, Augsburg, Würzburg sowie die Städteachse Nürnberg – Fürth – Erlangen erhalten zusammen rund 17,3 Millionen Euro.“
Die ÖPNV-Zuweisungen sind eine wichtige Finanzierungsquelle für Verkehrsleistungen des allgemeinen ÖPNV im Freistaat. Sie werden in erster Linie für den Linienbetrieb mit Omnibussen eingesetzt. Die Bezirksregierungen verteilen die Mittel in den Regionen an die Aufgabenträger.