Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk fordert eine gesetzliche Ermächtigung für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), bei Banken Testberatungen durchzuführen. "Wir brauchen hier rasch eine gesetzliche Grundlage", so Merk. "Denn in der Praxis stellen wir leider immer wieder fest, dass sich Banken bei der Beratung nicht an die gesetzlichen Verpflichtungen zum Schutz der Kunden halten. Testberatungen durch die BaFin wären ein wirksames Mittel, um dies aufzudecken und die schwarzen Schafe zu outen - oder umgekehrt festzustellen, welche Banken sich an die Beratungspflichten halten! Hierfür muss die Politik aber die notwendigen Voraussetzungen schaffen."
Merk fordert bereits seit längerem die Möglichkeit einer Testberatung durch die BaFin. Am Wochenende hatte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums nun erklärt, die Bundesregierung werde eine entsprechende Regelung prüfen, wobei allerdings noch verfassungsrechtliche Fragen insbesondere des Datenschutzes und der Grundrechte der Bankberater zu klären seien. "Diese Probleme ließen sich aber leicht und rasch dadurch lösen, dass man die Möglichkeit eröffnet, dass sich Banken freiwillig Testberatungen unterwerfen, wie dies auch der Bundesrat auf bayerischen Antrag in seiner Stellungnahme zum Gesetz zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht vom 15. Juni 2012 bereits beschlossen hat", so Merk. "Ich fordere die Bundesregierung auf, dies als Vorbild für eine gesetzliche Regelung zu nehmen."
Merk erwartet sich von einer freiwilligen Testberatung die gleiche Wirkung wie von einer gesetzlichen Verpflichtung. Zugleich würden aber verfassungsrechtliche Probleme vermieden. "Wer sich freiwillig den Tests der BaFin unterwirft, zeigt, dass ihm die Belange seiner Kunden und eine hohe Dienstleistungsqualität im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften wichtig sind", so Merk. "Deshalb gehe ich davon aus, dass Banken, die auf ihren guten Ruf Wert legen, sich den Testberatungen freiwillig stellen werden."