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"Ausgleichszulage ungeschmälert erhalten" - Brunner drängt auf breite Debatte der Brüsseler Pläne

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13. April 2011, München — Landwirtschaftsminister Helmut Brunner will die Ausgleichszulage für die Bauern in benachteiligten Gebieten ungeschmälert erhalten – und drängt deshalb auf rasche Bekanntgabe und Debatte der Brüsseler Pläne zur Neuabgrenzung der maßgeblichen Gebietskulisse. In einem Schreiben hat Brunner jetzt Bundesagrarministerin Ilse Aigner gebeten, sich bei der EU-Kommission mit Nachdruck für die Veröffentlichung eines bereits seit Monaten vorliegenden Ergebnisberichts und der daraus abgeleiteten Schlussfolgerungen einzusetzen. „Wir müssen alles unternehmen, um zumindest in Deutschland eine Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete zu vermeiden“, heißt es in dem Schreiben. Die dafür nötige flexible Handhabung durch die Mitgliedsstaaten sei nur durch einen intensiven Dialog mit Brüssel zu erreichen. Weil eine Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete auf Grundlage der von der Kommission vorgeschlagenen Kriterien zu starken Verwerfungen und Ungerechtigkeiten für die Bauern führen könne, darf das Thema laut Brunner nicht in der Gesamtdebatte zur Neuausrichtung der europäischen Agrarpolitik untergehen. Genau das aber sei zu befürchten, weil Brüssel nach zweijähriger Vorarbeit den seit Oktober vorliegenden Bericht zurückhalte, der auf den Einschätzungen und Erfahrungen der Mitgliedsstaaten beruht. Auch Bayern hatte sich intensiv an dem Prozess und den von der EU geforderten Simulationen beteiligt.

Die Ausgleichszulage sieht der Minister als unverzichtbares Instrument zur Sicherstellung einer flächendeckenden Landbewirtschaftung. Deshalb müssten alle derzeit als benachteiligt eingestuften Regionen auch künftig in der Gebietskulisse bleiben. Für die Abgrenzung gibt es laut Brunner zu dem zentralen Parameter der sogenannten Landwirtschaftlichen Vergleichszahl keine sinnvolle Alternative. Die von der Kommission vorgeschlagenen „kleinen Gebiete“ seien keine Lösung. In Bayern sind derzeit rund 60 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche als von Natur aus benachteiligt eingestuft. In diesen Gebieten wirtschaften 65 Prozent der Landwirte.

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