1. Patientenrechte erweitert
Bayern hat sich erfolgreich im Bundesrat für die Stärkung der Patientenrechte eingesetzt. Alle vier Anliegen des Gesundheitsministeriums haben eine Mehrheit im Bundesrat erhalten. Dies betonte der Bayerische Gesundheitsminister Dr. Marcel Huber anlässlich der Bundesratsbehandlung des Patientenrechtegesetzes. "Patienten sind keine Bittsteller, sie sind neben den Ärzten und Krankenkassen die dritte Kraft im Gesundheitswesen. Nur der gut informierte Patient kann selbstverantwortlich über die eigene Therapie mitentscheiden", so Huber. Auf Initiative Bayerns fordert der Bundesrat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung eines Patientenentschädigungsfonds, mehr Fördergelder für die Unabhängige Patientenberatung, einen anlassbezogenen Patientenbrief und Stimmrecht für Patientenorganisationen bei Beschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses in Verfahrensfragen (GBA).
Patientenentschädigungsfonds
Für Patientinnen und Patienten, die vor Gericht Schadensersatzansprüche wegen ärztlicher Behandlungsfehler geltend machen, kann die Beweissituation im Einzelfall schwierig sein. Huber: "Wesentliches Ziel des Fonds ist, Patienten unbürokratisch zu unterstützen." Der Fonds kann sich etwa um Fälle kümmern, in denen Behandlungsfehler trotz konkreter Anhaltspunkte nicht nachweisbar sind. Außerdem könnte er Patienten mit schweren schicksalshaften Krankheitsverläufen finanziell unterstützen. Eine Arbeitsgruppe aus Bund und Ländern soll sich nun um die Umsetzung und die Ausgestaltung kümmern.
Unabhängige Patientenberatung
Um das Informationsangebot für Patientinnen und Patienten zu verbessern, soll die Fördersumme für die Unabhängige Patientenberatung von derzeit 5,2 auf 10,4 Millionen Euro im Jahr 2013 erhöht werden. "Damit kommen wir unserem Ziel, eine Beratungsstelle pro Regierungsbezirk, näher", betonte Huber.
Anlassbezogener Patientenbrief
Daneben soll es zukünftig einen gesetzlichen Anspruch auf einen sogenannten anlassbezogenen Patientenbrief geben ‑ zusätzlich zum ärztlichen Informations- und Aufklärungsgespräch. Huber: "Im Mittelpunkt unserer Überlegungen steht der mündige Patient." Auf Wunsch des Patienten sollen in verständlicher Sprache die Diagnose, die Behandlung sowie Behandlungs- und Therapieempfehlungen erläutert werden.
Stärkung der Patientenbeteiligung
Patientenvertretern soll im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) ein Stimmrecht in Verfahrensfragen eingeräumt werden. "Wir wollen, dass die Patienten stärker als bisher die Möglichkeit haben, direkt an Entscheidungen mitzuwirken, die sie unmittelbar betreffen", so Huber. Der GBA trifft wichtige Entscheidungen zur Patientenversorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. Insbesondere legt er fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.
2. Finanzierung der Krankenhäuser verbessert
Das Bayerische Gesundheitsministerium hat sich im Rahmen des Verfahrens zum Psychiatrie-Entgeltgesetz entschieden für die Belange der Krankenhäuser eingesetzt. Ziel ist insbesondere eine zeitnahe und zukunftsfähige Finanzierung der Krankenhäuser. Huber: "Bayerns Krankenhäuser sind Garant einer hochwertigen medizinischen Versorgung in Bayern. Wir müssen deshalb die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser auf lange Sicht verbessern." In den Jahren 2012 bis 2014 werden Krankenhäuser zusätzlich Mittel in Höhe von bis zu 630 Millionen Euro erhalten. Bereits im Jahr 2012 stehen den Krankenhäusern zum Ausgleich von Tarifsteigerungen 280 Millionen Euro zur Verfügung. Für Bayern bedeutet das eine finanzielle Besserstellung in einem Rahmen von etwa 43 Millionen Euro. Diese kommen auch den Krankenhäusern im ländlichen Raum zu Gute. "Das kann aber nur ein Zwischenschritt sein. Um die hohe Qualität der bayerischen Krankenhäuser zu erhalten, wird sich Bayern auf Bundesebene auch künftig mit Nachdruck für eine Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung einsetzen", so Huber. Hierzu wird das Gesundheitsministerium eine Initiative vorbereiten, um insbesondere die Absenkung des Preisniveaus bei Fallzahlsteigerungen in den Krankenhäusern (Degressionsregelung für den Basisfallwert bei Leistungsausweitungen) abzuschaffen sowie die in den Krankenhäusern anfallenden Kostensteigerungen, z.B. Tarifsteigerungen, besser zu berücksichtigen. Damit soll vor allem auch der wirtschaftliche Betrieb von Krankenhäuser im ländlichen Raum gesichert werden.
3. Tierschutz gestärkt
Zur weiteren Stärkung des Tierschutzes stimmte Bayern auch für das Änderungsgesetz der Bundesregierung zum Tierschutzgesetz, das unter anderem das Verbot des Schenkelbrandes beim Pferd vorsieht. Auf Initiative Bayerns wurde vom Bund gefordert, bis 2017 praktisch umsetzbare Alternativen zur betäubungslosen Kastration von Ferkeln insbesondere für kleine land- und fleischwirtschaftliche Betriebe zu entwickeln. Außerdem hat Bayern im Bundesrat weitere Verbesserungsvorschläge für den Tierschutz unterstützt. So sollen Ausnahmegenehmigungen zum Schächten nur noch unter strengeren Auflagen möglich sein. Auch das Klonen von Tieren für landwirtschaftliche Zwecke oder Tierversuche an Menschenaffen werden von Bayern abgelehnt.