„Bei der Modernisierung der Verwaltung und der Weiterentwicklung der staatlichen IT kommt es entscheidend auf die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern an. Wir müssen die im Rahmen der Föderalismusreform II neu geordneten Rahmenbedingungen jetzt mit Leben füllen!“, appellierte Finanzstaatssekretär Franz Josef Pschierer, IT-Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung, bei der Tagung des BITKOM Arbeitskreises „eGovernment“ am Dienstag (12.4.) in Berlin an die Tagungsteilnehmer.
Durch die Änderung des Grundgesetzes mit Art. 91c GG habe die Informationstechnik Einzug in die deutsche Verfassung gehalten. Auf dieser Basis könnten nun bestehende IT-Gremien- und Entscheidungsstrukturen vereinfacht, effektiver ausgestaltet und somit den Bedürfnissen des schnellen Fortschritts angepasst werden, so Pschierer.
„Diese Grundgesetzänderung haben wir durch den IT-Staatsvertrag und nachfolgend den IT-Planungsrat mit Leben gefüllt. Ein erster Schritt war die Festlegung einer Nationalen eGovernment-Strategie, mit deren Hilfe wir eGovernment in Deutschland effektiv, effizient und nachhaltig weiterentwickeln werden. Auf unserer Tagesordnung steht zum Beispiel die medienbruchfreie Umsetzung von bedeutenden länderübergreifenden Vorhaben wie die Schaffung eines elektronischen Personenstands- oder Waffenregisters“, erläuterte Pschierer die Schwerpunkte.
„Bei aller Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern auf dem Gebiet der IT müssen wir aber darauf achten, dass die Länderzuständigkeiten nicht durch eine unverhältnismäßige Standardisierung und Vereinheitlichung der Prozesse unterlaufen und ausgehöhlt werden!“, mahnte der Bayerische Finanzstaatssekretär. „Ich werde nachhaltig darauf achten, dass es keine Alleingänge des Bundes gibt. Selbstverständlich sehe ich mich im IT-Planungsrat auch als Vertreter der Interessen der bayerischen Kommunen und der bayerischen Wirtschaft“, so Pschierer abschließend.
Durch die Änderung des Grundgesetzes mit Art. 91c GG habe die Informationstechnik Einzug in die deutsche Verfassung gehalten. Auf dieser Basis könnten nun bestehende IT-Gremien- und Entscheidungsstrukturen vereinfacht, effektiver ausgestaltet und somit den Bedürfnissen des schnellen Fortschritts angepasst werden, so Pschierer.
„Diese Grundgesetzänderung haben wir durch den IT-Staatsvertrag und nachfolgend den IT-Planungsrat mit Leben gefüllt. Ein erster Schritt war die Festlegung einer Nationalen eGovernment-Strategie, mit deren Hilfe wir eGovernment in Deutschland effektiv, effizient und nachhaltig weiterentwickeln werden. Auf unserer Tagesordnung steht zum Beispiel die medienbruchfreie Umsetzung von bedeutenden länderübergreifenden Vorhaben wie die Schaffung eines elektronischen Personenstands- oder Waffenregisters“, erläuterte Pschierer die Schwerpunkte.
„Bei aller Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern auf dem Gebiet der IT müssen wir aber darauf achten, dass die Länderzuständigkeiten nicht durch eine unverhältnismäßige Standardisierung und Vereinheitlichung der Prozesse unterlaufen und ausgehöhlt werden!“, mahnte der Bayerische Finanzstaatssekretär. „Ich werde nachhaltig darauf achten, dass es keine Alleingänge des Bundes gibt. Selbstverständlich sehe ich mich im IT-Planungsrat auch als Vertreter der Interessen der bayerischen Kommunen und der bayerischen Wirtschaft“, so Pschierer abschließend.