Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk hat heute den feierlichen Amtswechsel am Landgericht München I vollzogen. Sie verabschiedete Gerhard Mützel in den Ruhestand und führte zugleich Dr. Hans-Joachim Heßler in das Amt des Präsidenten des Landgerichts München I ein.
Gerhard Mützel (65 Jahre) begann seine Justizkarriere 1975 als Richter am Landgericht München I. Seine Laufbahn führte ihn an die Staatsanwaltschaften München I und II, sowie mehrfach an das Amtsgericht München und das Oberlandesgericht München. Von Juni 2000 bis November 2001 war er Vizepräsident des Amtsgerichts München und wurde im Anschluss hieran zum Vizepräsident des Oberlandesgerichts München befördert. Im Jahr 2008 kehrte er schließlich als Präsident an das Landgericht München I zurück, an dem er bis Ende Mai dieses Jahres wirkte.
Dr. Hans-Joachim Heßler (54 Jahre) trat seine erste Stellung innerhalb der Justiz im Jahr 1985 als Regierungsrat im Bayerischen Staatsministerium der Justiz an. Neben Stationen bei der Staatsanwaltschaft München I, als Richter am Amtsgericht München und als Richter am Oberlandesgericht München wirkte er auch im weiteren Verlauf seiner beruflichen Laufbahn viele Jahre im Ministerium. Im Jahr 2002 war er an die Dienststelle des Bayerischen Staatsministers für Bundes- und Europaangelegenheiten in Berlin abgeordnet. Im Oktober 2008 wurde er zum Vizepräsidenten des Oberlandesgerichts München befördert. Seit 1. Juli 2012 ist er Präsident des Landgerichts München I.
In seiner Rede in Vertretung der Ministerin, die wegen eines Infekts die Stimme schonen musste, führte der Präsident des Oberlandesgerichts München Dr. Karl Huber aus: "Die Position des Präsidenten an Bayerns größtem Landgericht bringt große Verantwortung mit sich. Der bisherige Präsident Herr Mützel wurde dieser Aufgabe dank seines herausragenden fachlichen Könnens, seiner großen Erfahrung und seiner hohen persönlichen Integrität in vorbildlicher Weise gerecht. Mit Herrn Dr. Heßler wurde ein hervorragender Nachfolger gefunden, der in fachlicher ebenso wie in menschlicher Hinsicht nahtlos an die Leistungen seines Vorgängers anknüpfen wird."