Zum Warnschussarrest:
Bayerns Bundesratsministerin Emilia Müller begrüßt die Verbesserung der Sanktionsmöglichkeiten im Jugendstrafrecht. „Wir geben mit dem Warnschussarrest ein unmissverständliches und dringend notwendiges erzieherisches Signal: Gewalt wird nicht toleriert. Die Strafe soll den jungen Kriminellen das Unrecht ihres Fehlverhaltens nachdrücklich verdeutlichen. Über diesen Arrest kann den jungen Tätern klar gemacht werden, was Freiheitsentzug tatsächlich bedeutet.“
Bislang konnte, so die Ministerin, neben einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe kein Arrest gegen jugendliche und heranwachsende Straftäter verhängt werden. Dies soll künftig möglich sein. Müller: „Es hat sich gezeigt, dass eine reine Bewährungsstrafe oft nicht ausreicht, um straffällig gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden vor Augen zu führen, wohin kriminelles Verhalten führt. Mit dem Warnschussarrest wollen wir vermeiden, dass die Betroffenen eine Bewährungsstrafe als ‚Freispruch zweiter Klasse‘ empfinden und den Gerichtssaal unter dem Eindruck verlassen, dass ihre Straftat keine Sanktion nach sich zieht.“
Nach Auffassung von Staatsministerin Emilia Müller ist es zudem sinnvoll, die Straftäter für eine gewisse Zeit aus ihrem schädlichen Umfeld herauszunehmen, um die Erfolgsaussichten für eine erzieherische Einwirkung in der Bewährungszeit zu verbessern. „Der Warnschussarrest ist eine langjährige bayerische Forderung, die nun umgesetzt wird“, so die Ministerin.
Emilia Müller begrüßte auch die Anhebung des Höchstmaßes der Jugendstrafe für Heranwachsende bei Mord mit besonders schwerer Schuld von 10 auf 15 Jahre. Für Jugendliche unter 18 Jahren bleibt es bei einer Höchststrafe von 10 Jahren. Die Staatsregierung hätte nach Auffassung der Ministerin zwar eine noch weitergehende Regelung befürwortet, wonach diese Anhebung auch für Jugendliche gilt. „Insgesamt stellt die Regelung aber eine deutliche Verbesserung im Vergleich zur derzeitigen Rechtslage dar. Die ablehnende Haltung der SPD-geführten Länder ist deshalb nicht nachvollziehbar“, so Müller.
Zum Gesetzentwurf zur Verbesserung der Patientenrechte:
Ministerin Müller kündigte an, dass Bayern den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Patientenrechte unterstützen wird. „Wir wollen die Position der Patienten im Gesundheitswesen stärken. Dabei gilt es, die Rechte von Patienten bei Behandlungsfehlern weiter zu entwickeln und transparenter zu fassen. Wir begrüßen den Gesetzentwurf, denn er schafft einen angemessenen Interessenausgleich und ein besseres Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten“, so Bayerns Bundesratsministerin Emilia Müller.
Allerdings kann für Patienten, die vor Gericht Schadenersatzansprüche wegen ärztlicher Behandlungsfehler geltend machen, die Beweissituation nach wie vor schwierig sein. Emilia Müller: „Bayern macht sich deshalb für die Einrichtung eines Patientenentschädigungsfonds stark. Oft sind Behandlungsfehler und deren Ursache für den Schaden trotz konkreter Anhaltspunkte letztlich nicht nachweisbar. In solchen Fällen dürfen wir die Betroffenen nicht auf jahrelange Gerichtsverfahren verweisen, sondern müssen unbürokratische Unterstützung leisten. Außerdem könnte der Fonds auch Patienten mit einem schweren schicksalhaften Verlauf finanziell unterstützen.“