Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk fordert eine gesetzliche Grundlage, damit die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei den Banken Testberatungen im Interesse der Kunden durchführen kann. Wie regelmäßige Untersuchungen zeigen, lässt sich nur mit Testberatungen zuverlässig feststellen, ob die Banken ihre bei der Beratung bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen zum Schutz der Kunden beachten. "Da immer wieder erhebliche Defizite entdeckt werden, muss nun auch die BaFin verstärkt tätig werden", so Merk. "Die Politik muss hierfür die nötigen rechtlichen Voraussetzungen schaffen".
Dabei setzt die Ministerin auf Freiwilligkeit: "Wer sich freiwillig den Tests der BaFin unterwirft, zeigt, dass ihm die Belange seiner Kunden und eine hohe Dienstleistungsqualität im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften wichtig sind", so Merk. "Deshalb gehe ich davon aus, dass Banken, die auf ihren guten Ruf Wert legen, sich den Testberatungen stellen werden. Dafür brauchen wir aber eine gesetzliche Grundlage!"
Die Ministerin hatte bereits im Bundesrat erfolgreich vorgeschlagen, Testberatungen auf Grundlage einer freiwilligen Teilnahme der Banken zu ermöglichen. Das Bundeskabinett wird sich morgen mit dieser Forderung Bayerns und des Bundesrats befassen. Anschließend entscheidet der Bundestag.